Beratungs- und Betriebsdienst, Grundlagen


Den Seiten - MBO/MBI - ist zu entnehmen, dass ich bereits umfangreiche - wenn auch keinesfalls positive Erfahrungen - mit dem sogenannten Rechtsstaat machen mußte.

Unter den Seiten - Urteilsdienst - ist zu sehen, dass ich zur Durchsetzung meiner Rechtsansprüche bisher über 105 Verfahren anhängig machen und mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand laufend seit 1993 bearbeiten mußte und hierbei eine Menge Erfahrungen gesammelt habe.

Unter den Seiten - Inhalte - ist zu sehen, dass ich über umfangreiche und vielschichtige Literatur verfüge. Diese Unterlagen werden größtenteils ständig aktualisiert.

Literatur ist aber nur eine Seite der Grundlagen in Auseinandersetzungen. Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich sind Erfolge nur zu verzeichnen, wenn am Rand rechtsstaatlicher Methoden das real Durchsetzbare nicht aus den Augen verloren wird. Hierüber habe ich schmerzliche persönliche Erfahrungen sammeln müssen.

Nur aufgrund eigenartiger Urteilsfindungen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Neubrandenburg Willutzki habe ich die meisten erstinstanzlichen Prozesse verloren. Mit der Sache selbst hat sich der Richter in den Urteilen ab 1998 größtenteils überhaupt nicht auseinandergesetzt.

Wenn der Richter nicht alle Verfahren so "abgebügelt" hätte wie z.B. das Verfahren 5 O 61/95 (siehe unter MBO/MBI, Zivilgerichte, update) könnte man annehmen er wäre nunmal einem Rechtsirrtum erlegen.

Gerade das Gegenteil ist aber der Fall. In der Literatur ist beispielsweise klar beschrieben wie zu prüfen ist, ob das Stammkapitel bei der Einziehung von Geschäftsanteilen angegriffen wird oder nicht. In seinen Urteilen aber berücksichtigt er u.a. Rückstellungen nicht und die Tatsache, dass nach den vorliegenden Bilanzen in einem Falle das Stammkapital nicht mehr vorhanden ist. In einem weiterem Falle ist durch eine Banküberweisung das Stammkapital verbraucht worden. Auch dies beachtet der Richter Willutzki nicht.

Hieraus ergibt sich, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht Neubrandenburg, Herr Willutzki, seine Entscheidungen aus sachfremden Erwägungen heraus zum Nachteil der Kläger getroffen hat.

In weiteren Klagen ignoriert er die Tatsache, das den Ausschluß bei der GmbH & Co. KG in 1994 betreffend, dem Handelsregister nur eine Mitteilung über einen vermeintlichen Ausschluß in 1995 vorliegt. Die Nichtbehandlung des Sachverhaltes begründet er mit einer angeblichen Verfristung der Klage, die in 1994 eingereicht wurde und u.a. den Ausschlußbeschluß in 1995 zum Klagegegenstand hat.

Der VRaLG Neubrandenburg Herr Willutzki verneint das Rechtschutzbedürfnis festgestellt zu wissen, das ein Ausschlußbeschluß in 1995 nicht gefaßt wurde. Da die Kläger bis heute keine Mitteilung von den übrigen Gesellschaftern über den Ausschlußbeschluß erhalten haben, ist das Rechtsschutzbedürfnis sehrwohl gegeben.

In den Jahresabschlußklagen stellt er verschiedene Sachverhalte auf den Kopf. Er verneint sogar eine eindeutige Überschuldungssituation der Komplementär GmbH aufgrund der Aufgabe des Stammkapitals und der nach den vorliegenden Jahresabschlüssen eindeutigen Hochüberschuldung der GmbH & Co. KG.

Da die vorgetragenen Sachverhalte in den vielzahligen Verfahren größtenteils rechsterheblich waren, erhärtet sich der Verdacht, dass der Richter Willutzki zu Lasten der Kläger mehrfach das Recht gebeugt hat. Die Auseinandersetzung hierüber ist noch nicht beendet.

In der Rubrik - MBO/MBI - Zivilger. sehen Sie bereits einige Details zu den Entscheidungen des Richters Willutzi in Gegenüberstellung zu höchstrichterlichen Urteilen.

Die höchstrichterlichen Urteile, auf die sich die Kläger bereits erstinstanzlich bezogen haben, interessieren den Richter Willutzki überhaupt nicht. Herr Willutzki spricht "Im Namen des Volkes" sein "eigenes" Recht zu Lasten der Kläger.


Seit 1993 verfolge ich die Durchsetzung meiner Rechtsansprüche. Nur aufgrund nicht mehr ausreichender Finanzmittel sah ich mich genötigt die berechtigten Forderungen herabzusetzen. Die Hannover Finanz GmbH hielt es über den "Streitgenossen" B. F. für angebracht einen ersten Kontakt zur Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zu knüpfen. Wie das Ergebnis aussehen wird bleibt abzuwarten.

Damit andere Personen - natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften - nicht ähnlichen Schaden erleiden, stelle ich meine Erfahrungen und mein Wissen gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung.

Rechtsbeistand im Sinne von Vertretungen vor Gerichten ist nicht möglich. Das Geben von Tipps vor Abschluß von Gesellschaftsverträgen oder dem Gang zum Anwalt bzw. bei Konflikten, ist dagegen möglich.

Weiterhin biete ich zukünftig Leistungen zur Gestaltung, Einrichtung und Aktualisierung von Webauftritten an.

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