Neubrandenburger Back -und Konditoreiwaren Besitz GmbH ./. F. und Wentzel |
Aktenzeichen : | 10/5 O 24/96 |
Datum Urteil : | 10.05.2001 |
Besonderheiten :
- Klage und Widerklage - zunächst durch die Besitz GmbH Schadensersatzklage, dann auf Rückzahlung des Darlehens umgestellt - Besitz GmbH tritt die angebliche Forderung an die KG ab weil das Konto auch bei der KG geführt war - Kläger bestreiten, daß das Konto, von dem das Darlehen ausbezahlt wurde weder der Besitz GmbH noch der GmbH & Co. KG, aber dem weiter existierenen alten Treuhandunternehmen gehört - daß beim alten Treuhandunternehmen unter Fortbestehen Vermögensmassen abgespalten wurden wird ignoriert - daß das alte Treuhandunternehmen nicht identisch mit Besitz GmbH (Klägerin) ist wird ignoriert - daß den Beklagten durch die damalige THA, die Coba und die HF die Förderrichtlichen bewußt nicht offengelegt wurden wird ignoriert - daß die HF sich das Darlehen erschlichen hat wird ignoriert - daß das MBO/MBI-Konzept als Geschäftsgrundlage zu werten ist wird ignoriert - das die Kläger nach den Förderrichtlinien mindestens 20% Geschäftsanteile halten müssen wird ignoriert - das das angebliche Kaufunternehmen sich verdeckt hinter der Komplementärin befindet wird ignoriert - das der Kaufvertrag vom 27.09.1991 gegen das Treuhandspaltungsgesetz verstößt wird ignoriert - das der Bundesfinanzhof die Klägerin noch nicht einmal als Firma erwähnt wird unterdrückt - das nach den Feststellungen des BFH die Beklagten noch in 1999 Gesellschafter des alten Treuhandunternehmens sind wird ebenfalls unterdrückt - daß das Abfindungsguthaben wesentlich höher ist wird ignoriert |
Entscheidung : | Rückzahlung stattgegeben , Widerklage abgewiesen |
Entscheidungsgründe (Schwerpunkte) :
- aus dem Vermögen der Klägerin wäre
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Tatbestandsberichtigung: |
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1.
Vergleich TAB und Entscheidung 10/5 O 24/96 - Gegenüberstellung der Anträge und Entscheidung
2. TAB-Entscheidung 10/5 O 24/96 - Entscheidung zur Tatbestandsberichtigung 3. Urteil 10/5 O 24/96 - Auszüge aus dem Urteil
4.
TAB 10/5 O 24/96 - Tatbestandsberichtigungsantrag
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Berufungsverhandlung am (?) |