31.01.2006

Ergänzung Widerspruch wegen Meldung an Rentenversicherung

Rein vorsorglich haben wir heute zu den beiden Widersprüchen (NEWS 19.01.2006) für den Fall der Ablehnung wegen „Unzulässigkeit, da eventuell kein Verwaltungsakt", hilfsweise den Antrag auf Überprüfung und rechtsmittelfähiger Bescheidung gestellt.

27.01.2006

Sof. Beschwerde Zwangsvollstreckungssache 6 M 1922/05 wird nicht abgeholfen

Heute erhalte ich eine Mitteilung des Amtsgesichts vom 26.01.2006. Das Gericht überreicht den Schriftsatz der Gegenseite vom 01.12.2005 und teilt mit, dass es im Falle der Nichtrücknahme, die sofortige Beschwerde an das Landgericht Neu- brandenburg zur Entscheidung übergibt. Ich habe Gelegenheit innerhalb der nächsten 14 Tage Stellung zu nehmen. Für mich stellt sich die dagegenstehende Tatsache: Weshalb haben die angeblich zwangsvollstreckenden Gläubiger in der PKH-Sache 10 O 79/05 nicht erwidert? Auf die Sache 10 O 79/05 geht die Gegenseite in Ihrem Schreiben vom 01.12.2005 ein und teilt mit, dass über den PKH-Antrag noch nicht entschieden ist.

26.01.2006

Kostenfestsetzungsbeschluß 10 O 12/96 (Unternehmenskaufvertrag) und Nichtab- hilfe PKH-Beschwerde in der Sache 10 O 79/05 (Zwangsvollstreckungsgegenklage)

Es ist schon merkwürdig in welcher Kürze manche Entscheidungen behandelt werden. Zu meinem 55. Geburtstag erhielt ich zwei Schreiben der gegenerischen Anwälte der Hannover Finanz GmbH vom 18.01.2006 und einen Kostenfestset- zungsbeschluß vom 20.01.2006 in der Sache 10 O 12/96 für die zweite Instanz. Jetzt ist Herr Friese ebenfalls berücksichtigt und für mich sind die Kosten in dieser Sache auf ca. die Hälfte reduziert. Wieso Herr Friese nur 1/5 der Kosten zu tragen hat kann ich nicht nachvollziehen. Herr Friese hat erst in ein einer Verhandlung - wo mir PKH bewilligt wurde - seine Klage zurückzogen. Er muß also ca. 2/5 der Kosten tragen. Insoweit habe ich den Anwalt gebeten gegenüber dem Gericht um Korrektur nachzusuchen.

Zur Sache 10 O 79/05 - PKH betreffs der Abwehr der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß, Auflösung der GmbH & Co. KG - hat der Vorsitzende Richter Kücken der Beschwerde zur Versagung von PKH vom 16.01.2006, bereits am 19.01.2006 mit einem flotten 3-Zeilen nicht abgeholfen und erklärt, dass die Beschwerde dem OLG Rostock zur Entscheidung vorgelegt wird. Das BVerfG und der EGMR werden erstaunt sein.

20.01.2006

Verfassungsbeschwerde AR 4214/05 - Überführung in das Verfahrensregister

Die abweisende Entscheidung des OLG Rostock (Einzelrichter Hanenkamp) zur Gegenvorstellung in der PKH-Sache 4 O 337/04 habe ich dem Bundesverfassungs- gericht per Fax übersandt, ergänzend vorgetragen und gebeten die Sache in das Verfahrensregister zu überführen.

19.01.2006

Erhöhte KdU bewilligt und Widerspruch wegen Meldung an Rentenversicherung

Wegen der unrichtigen Höhe der von der ARGE an den Rentenversicherungs- träger gemeldeten versicherungsplichtigen Leistungen (ALG II) haben wir heute Widerspruch eingelegt. Möglicherweise ist die Bezeichnung Widerspruch falsch aber nicht schädlich. Die Mitteilung über die Meldung an den Rentenversiche- rungsträger ist uns gegenüber möglicherweise kein Verwaltungsakt. Es bleibt also abzuwarten wie die ARGE unseren Standpunkt betrachtet.

Nach fünf Wochen Bearbeitungsdauer haben wir die geänderten Bescheide hinsichtlich der erhöhten Kosten der Unterkunft (Betriebskosten) und die zuge- hörigen Geldbeträge nachträglich getrennt erhalten.

19.01.2006

Abweisung der außerordentl. Beschwerde - PKH-Sache 6 W 16/05 (4 O 337/04)

Heute erhalte ich den Beschluß vom 12.01.2006 des OLG Rostock zur außerordent- lichen Beschwerde vom 08.06.2005 (s. NEWS vom 11.06.2005). Der Einzelrichter Hanenkamp meint, dass keine Gründe vorgetragen wären, die für eine Selbst- korrektur des Gerichts sprechen würden.

Merkwürdig ist, dass ein halbes Jahr verging, um den abweisenden zweiseitigen Beschluß zu fassen. Als Hauptgrund für die Abweisung führt der Richter an, dass das Verfahren 6 U 142/99 rechtskräftig wäre. Der Richter scheint vergessen zu haben, dass vor dem Bundesgerichtshof mein PKH-Antrag für die Nichtzulas- sungsbeschwerde liegt und der BGH hierüber bis heute nicht entschieden hat. Der PKH-Antrag hemmt die Rechtskraft solange, bis der BGH über den PKH-Antrag entschieden hat. Wird dem PKH-Antrag nämlich stattgegeben, wird die Nichtzulassungsbeschwerde rückwirkend rechtshängig.

Herr Friese wird seine Revision gegen das Urteil in der Sache 6 U 142/99 nicht zurückgezogen haben, weil er erhebliche Gelder für den BGH-Anwalt und die Gerichtskosten für die gesonderte Abfindungssache aufwenden mußte. Selbst wenn er das hätte, ist die Entscheidung gegenüber meiner Person nicht wirksam, zudem schwebt beim BVerfG noch meine Verfassungsbeschwerde.

18.01.2006

Überraschender Besuch durch eine Vollstreckungsbeamtin der Landeskasse

Wohl durch ein Versehen kam heute Besuch von der Vollstreckungsbehörde der Landeskasse. Man wollte aus der Gerichtskostenrechnung zur Sache 10/5 O 50/93 vollstrecken. Nachdem ich die Beamten außerhalb der Wohnung über die vorliegenden besonderen Umstände informiert habe, d.h. derzeit eine Vollstrek- kung unmöglich sein kann, habe ich Ihr den Zutritt zur Wohnung erlaubt, um ihr die notwendigen Dokumente zu zeigen.

Die Beamtin hat sich die wesentlichen Dinge (Mitteilung der LZK vom 27.07.2005, fruchtlose Pfändung durch Gerichtsvollzieher im Juli 2005) notiert. Dann haben wir noch über einige Formalien - einschließlich der Rechtsbehelfe zur eidesstatt- lichen Versicherung und meiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - gesprochen.

Die Vollstreckung unterbleibt bis eine innerstaatlich rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, voraussichtlich Ende 2006 ergangen ist.

16.01.2006

Beschwerde zur Abweisung vom PKH in der Sache 10 O 79/05

Gegen den Beschluß vom 27.12.2005 - Feststellungs/Zwangsvollstreckungsgegen- klage - ist vor dem Landgericht Neubrandenburg Beschwerde eingelegt worden. Zu den Gründen wurde wie bereits unter NEWS vom 02.01.2006 (vorletzter Absatz) ausgeführt und dargelegt, dass der Kläger nicht zum bloßen Gegenstand des Verfahrens gemacht werden darf weil nicht das PKH-Verfahren die Klärung bringen, sondern nur der Zugang zum Gericht ermöglicht werden soll, zumal die Gegenseiten nichts gegenteiliges zum Vorbringen erklärt haben, die Sachen im PKH-Verfahren also unstreitig sind.

Würde dem Antragsteller PKH versagt bleiben wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht dem Kläger der Zugang zum Gericht verwehrt und damit der Rechtsweg zu Unrecht abgeschnitten. Das Gericht entscheidet rechtsfehlerhaft, wenn es den Kläger nicht wirklich anhört, sondern einseitig die Interessen der Gegenparteien wahrnimmt, obwohl sich die Gegenparteien noch nichteinmal geäußert haben.

06.01.2006

Beschwerde wegen Nichtbearbeitung des Antrages - Erhöhung KdU

Weil trotz mehrfacher Erinnerung unser Antrag vom 12.12.2005 bis heute nicht beantwortet ist, haben wir eine Beschwerde an die ARGE geschickt und angekündigt, mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung vor das Sozialgericht Neubrandenburg zu treten.

02.01.2006

Abweisung PKH in der Feststellungs/Zwangsvollstreckungsgegenklage 10 O 79/05

Heute erhalte ich den Beschluß vom 27.12.2005 in o.g. Sache. Herr Richter Kücken meint, dass angeblich keine Gründe vorgetragen seien die belegen, dass in der Sache - Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß zur Sache 10/4 O 32/97 - ein Gläubigerwechsel stattgefunden habe. Hierzu wurde unsererseits auf die Anmeldungen zum Handelsregister Neubrandenburg, HRA 275 verwiesen. Zudem seien die Anwälte auch gemäß § 81 ZPO befugt und schließlich sind die Beklagten Gesamtgläubiger und ein jeder berechtigt, die gesamte Leistung gemäß § 428 BGB an sich zu fordern. Wer aber fordert gibt der Richter Kücken nicht zu erkennen.

Herr Richter Kücken handelt in dieser Sache genau so eigenartig wie in der Handelsregistersache zu den Anmeldungen, vorgenommen durch einen Notar, der nur als Bote handelt (s. NEWS vom 14.12.2005). Welchen Grund hat der Richter Kücken für seine mehr als fragwürdigen Entscheidungen und Begrün- dungen?

Wer tatsächlich im Wege der Zwangsvollstreckung vorgeht legt Herr Kücken nicht offen, obwohl dies die ZPO gebietet. Die Offenlegung ist wichtig, weil eine Umschreibung auf den tatsächlich zwangsvollstreckenden Gläubiger erforderlich ist, um im Falle von notwendigen Drittwiderspruchsklagen, den richtigen Gegner zu benennen. Außerden geht aus den handelsregisterlichen Unterlagen hervor, dass die Gesellschafter gewechselt haben. Dies alles wurde im Detail vorge- tragen.

Nur materielle, rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen gegen den titulierten Anspruch können als solche vorgetragen werden. Hierzu sei aber nichts vorgetragen, meint Richter Kücken. Weiter wären die Voraussetzungen für das Bestehen eines aufrechenbaren, noch nicht erloschenen Gegenanspruches des Antragstellers nicht dargelegt. Soweit der Antragsteller versucht auf beitreibbare Forderungen aus anderen Verfahren zu verweisen, die ihm bei sachgerechter Behandlung durch die Gerichte hätten zuerkannt werden müssen, bleibt ihm der Erfolg versagt, weil dies in der Zwangsvollstreckung unbeachtlich ist. Das wir vorgetragen haben, dass die Gesellschafterverhältnisse bis heute ungeklärt sind, geht der Richter nicht ein.

Aus den Darlegungen des Richters ergibt sich nicht, ob die Antragsgegner auf die ihnen zugesandte Begründung des PKH-Antrages geantwortet haben. Scheinbar hat keiner der "Gläubiger" geantwortet, obwohl jedem das Vorbringen im PKH-Verfahren durch das Gericht zur Stellungnahme übersandt wurde (s. NEWS vom 22.11.2005). Auf Nachfrage beim Anwalt wurde mir bestätigt, dass der Anwalt keine Stellungnahmen der Gegenseiten erhalten hat. Damit ist im PKH-Verfahren unser Vortrag unstreitig. Demgemäß hätte PKH bewilligt werden müssen.

Der Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird auch in dieser Sache ausgeschöpft.

01.01.2006

Zusammenfassung: Vorgehen gegen das größtenteils rechtswidrige ALG II

Um mein persönliches Vorgehen im Rahmen von ALG II schneller nachzulesen und auch einige Schreiben herunterladen zu können, sind nachfolgend erneut die Stellen in den NEWS zusammengefaßt. Es läßt sich vorallem nachvollziehen, wie ich mein Vorgehen unter Verwendung von Literaturmeinungen und Exper- tisen gestaltet habe. Mein eigenes Vorbringen muß nicht immer richtig sein.

Für das Jahr 2004 bzw. 2005 bitte links 2004 bzw. 2005 anklicken, dann rechts den jeweiligen Monat anklicken und dass Datum aufsuchen. Danach doppelt auf den Zurück-Button und man ist wieder auf dieser Seite.

- NEWS vom 01.12.2005, Berufung in der Sache S 7 AS 3/05
- NEWS vom 25.11.2005, Anhörungsrüge L 8 B 93/05 AS (Abänderungsverfahren)
- NEWS vom 21.11.2005, Abweisung zur L 8 B 93/05 AS
- NEWS vom 14.11.2005, Rüge zur L 8 B 93/05 AS
- NEWS vom 30.08.2005, Beschwerde zur Abänderungssache
- NEWS vom 25.08.2005, Antrag auf einstweilige Anordnung zum Darlehen
  (vorerst keine Rückzahlung) stattgegeben
- NEWS vom 19.08.2005, Zurückweisung des Abänderungsantrages
- NEWS vom 21.07.2005, Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts
- NEWS vom 19.07.2005, Neuer Antrag auf einstweilige Anordnung
- NEWS vom 17.07.2005, Verfassungsbeschwerde zur Sozialgerichtssache
  L 8 B 28/05 AS (S 7 ER 2/05)
- NEWS vom 04.07.2005, Ergänzung vor dem Sozialgericht
- NEWS vom 04.07.2005, Abschluß der Eingliederungsvereinbarung
- NEWS vom 30.06.2005, Klageerweiterung und neues Verfahren auf einstweilige
  Anordnung vor SG
- NEWS vom 29.06.2005, Abänderungsverfahren zur Einstweiligen Anordnung
- NEWS vom 21.06.2005, Vorgespräch zum Abschluß einer Eingliederungsver-
  einbarung
- NEWS vom 19.06.2005, Literaturstudium zu Sozialgerichtsverfahren
- NEWS vom 14.06.2005, Ergänzung in der Beschwerdesache L 8 B 28/05 (LSG)
- NEWS vom 01.06.2005, Erörterung vor Landessozialgericht
- NEWS vom 20.05.2005, Widersprüche gegen neue Bewilligungsbescheide ALG II
- NEWS vom 10.05.2005, Ladung zur Erörterung vor Landessozialgericht
- NEWS vom 09.05.2005, Bemessung der Höhe der Regelsätze ist fehlerhaft
- NEWS vom 06.05.2005, Bestellhinweis für Leitfaden ALG II/Sozialhilfe
- NEWS vom 28.04.2005, Beschwerde zur Abweisung einstw. Anordnung durch SG
- NEWS vom 27.04.2005, Akteneinsicht nach Abweisung EA durch SG
- NEWS vom 01.04.2005, Erinnerung/Beschwerde zur fehlenden Entscheidung
  Zahnersatz
- NEWS vom 30.03.2005, Erwiderung in der Hauptsache zu ALG II und Alhi
- NEWS vom 21.03.2005, Weitere Begründung des Antrages auf einstw. Anordnung
- NEWS vom 18.03.2005, Widerspruch gegen Versagung von Kosten zur
  Zahnfleischbehandlung
- NEWS vom 15.03.2005, Antrag zur Restkostenübernahmen für Zahnersatz
- NEWS vom 11.03.2005, Erinnerung/Beschwerde weil keine zeitnahe Bearbeitung
- NEWS vom 21.02.2005, Antrag zur Übernahmen für Kosten einer Heilbehandlung
- NEWS vom 27.01.2005, Erwiderung in der Sache zur einstw. Anordnung
- NEWS vom 17.12.2004, Abtrennung einstw. Anordnung von der Hauptsache
- NEWS vom 14.12.2004, Antrag auf einstweilige Anordnung zu ALG II vor dem SG
- NEWS vom 13.12.2004, Widerspruch gegen ALG II - Bescheide
- NEWS vom 18.11.2004, AA erläßt weiteren Widerspruchsbescheid
  zum ersten WB
- NEWS vom 19.10.2004, Klage vor dem Sozialgericht zur ALG II und Alhi
- NEWS vom 10.10.2004, Vorbereitung auf einstweilige Anordnung ALG II
- NEWS vom 04.10.2004, Anschreiben zum Antrag von ALG II
- NEWS vom 28.09.2004, Abweisung meines Einspruchs zu ALG II und Alhi
- NEWS vom 17.09.2004, Gerichtsgebühren bei Sozialgerichten geplant
- NEWS vom 18.08.2004, Einspruch zur Ankündigung von ALG II und Ende von Alhi


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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