30.06.2005

Klageerweiterung und neues Verfahren auf einstweilige Anordnung vor SG

Heute habe ich meine Klage S 7 AS 3/05 (S 1 AL 503/04) vor dem Sozialgericht Neubrandenburg bezüglich des Darlehens für Zahnersatz Schreiben (Fax) erwei- tert und gleichzeitig die parallele Bearbeitung in einem weiteren Verfahren auf einstweilige Anordnung beantragt.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist eindeutig der weitaus schnellere Weg zum Bundesverfassungsgericht und notfalls zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Es ist beim Weg über die einstweilige Anordnung nicht möglich das Bundessozialgericht anzurufen. Zudem kann man bei diesem Weg allein auftreten. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben. Ähn- lich Betroffenen empfehle ich ihre Strategie zu überdenken und die notwendigen Schritte kurzfristig einzuleiten.

Bedenkt man dann noch, dass möglicherweise kurzfristig über den Wahlverbund der WASG und der PDS, eine große Anzahl von Arbeitslosen im Bundestag ver- treten sein werden, wird sich Einiges bewegen müssen, um den sozialen Frieden zu erhalten. Ich bin noch parteilos; finde das gemeinsame Auftreten von WASG und PDS aber äußerst sinnvoll.

29.06.2005

Abänderungsverfahren zur Sache L 8 B 28/05 (LSG) - ALG II u. Alhi

Bereits heute habe ich dem Sozialgericht Neubrandenburg mein Schreiben (Fax) zum Antrag auf Aufhebung/Abänderung der Entscheidung zur einstweiligen Anordnung gesandt, obwohl ich das erst morgen tun wollte. Weil das Schreiben von doc in pdf mit einem freien Programm konvertiert ist, stimmt die Forma- tierung nicht.

Wenn keine kurzfristige Entscheidung erfolgt, werde ich bis spätestens 20.07.2005 mit einer Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht treten und bitten, diese VB erstmal im Allgemeinen Register einzutragen. Nach Vorlage der Entscheidung im Abänderungsverfahren werde ich diese dem BVerfG übersenden und um Übertragung der Sache in das Verfahrensregister und damit der Bearbeitung der Sache bitten.

24.06.2005

Abweisung Beschwerde L 8 B 28/05 (LSG) - ALG II u. Alhi

Mit Beschluß vom 20.06.2005 hat das Landessozialgericht unsere Beschwerde zur Abweisung des Antrages auf einstweilige Anordnung unter Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 zurückgewiesen.

Das LSG M+V hat das auf Münder, SGB II, Rothkegel, Sozialhilferecht und eine Reihe anderer Autoren gestützte Vorbringen, zu Unrecht nicht beachtet. Ebenso wurde das Urteil das BVerfG 1 BvR 59/05 vom 12.05.2005 - Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen - nicht beachtet.

Demgemäß werde ich unter Verweisung auf Krodel, Das Sozialgerichtliche Eilverfahren, Rn 181 - 185, 350 - 357; Münder, SGB II; Rothkegel, Sozialhilferecht, Existenzsicherung und Jens Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, sowie insbesondere das Urteil das BVerfG 1 BvR 59/05 rein vorsorglich das Abänderungsverfahren nach 86 b I 4 SGG durch einen entsprechenden Antrag in die Wege leiten und parallel dazu Verfassungsbeschwerde erheben.

Die jeweiligen Schreiben zur Durchführung des Abänderungsverfahrens und zur Verfassungsbeschwerde werde ich Anfang bzw. Mitte Juli hier unter NEWS einstellen.

21.06.2005

Vorgespräch bei der AA zum Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung

Ich hatte zu heute eine Einladung der AA erhalten. Die nette Arbeitsvermittlerin hat einige Daten zu meiner Person aktualisiert und darauf verwiesen eine Eingliederungsvereinbarung abschließen zu wollen.

U.a. unter Hinweis auf Münder, SGB II, § 15, Rn 15 habe ich klargestellt, dass eine funktionsgerechte Eingliederungsvereinbarung eine an den Leistungsgrundsätzen des § 3 orientierte differenzierte Ermittlung der beruflichen und persönlichen Merkmale des Hilfebedürftigen, seiner Neigung, Fähigkeit und Eignung, Interes- sen und Vorstellungen zur weiteren beruflichen Tätigkeit und der Ermittlung der Möglichkeiten des regionalen Arbeitsmarktes, voraussetzt und klar spezifizierte Vermittlungsangebote beinhalten muß.

Es wurde Übereinstimmung darüber erzielt, dass die im Entwurf vorgelegte Eingliederungsvereinbarung noch nicht diesen Grundsätzen entspricht, weil es eine "Formular"- Vorlage ist, die nur teilweise im heutigen Termin auf meine Person durch die Arbeitsvermittlerin angepaßt und ausgefertigt wurde. Bis zum nächsten Termin kann ich meine Vorschläge einbringen. Es ist vereinbart im nächsten Termin eingehend über die Zusätze zu verhandeln.

Ich habe für den Fall des Nichtübereinkommens - was ich aber nicht erwarte - angekündigt, einen übergeordneten Mitarbeiter hinzuziehen zu lassen und notfalls die Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung zu verweigern und den Gerichtsweg zu beschreiten, wenn die EVerb nicht dem einfachen Recht entsprechen und nicht verfassungskonforme Inhalte, beinhalten würde.

Das Klima kann ich bisher ohne Abstriche als vertrauensvoll bezeichnen.

19.06.2005

Literaturstudium - Das sozialgerichtliche Eilverfahren

Um zu erfahren, welche Fallstricke u.a. im Eilverfahren (Antrag auf einstweilige Anordnung ) im Sozialgerichtsverfahren drohen, habe ich mir dieses Buch gekauft. U.a. wird dort unter Kapitel IV. - Verfassungsbeschwerde und Rechtsweg- erschöpfung - Rn 355 ausgeführt, dass vor Anrufung des Bundesverfassungs- gerichts (nach Abweisung der Beschwerde durch das LSG) zunächst ein Abänderungsverfahren durchgeführt werden muß. Was ein Abänderungverfahren ist, wird ab Rn 181 ff. dargestellt.

Ein wirklich hochinteressantes Buch! ISBN 3-8329-1103-0, Kosten 34 EUR.

Um sicher zu gehen, beschreite ich - für den Fall der Abweisung meiner Beschwerde - diesen Weg und lege gleichzeitig Verfassungsbeschwerde mit dem Hinweis ein, diese im allg. Register aufzunehmen. Die VB wird so als Eingabe behandelt. Nachdem über das Abänderungsverfahren entschieden ist, bitte ich die VB (Eingabe) ins Register zu übertragen. Damit wahre ich sicher Termine und mache die Sache zur Bearbeitung frei.

14.06.2005

Ergänzung in der Beschwerdesache L 8 B 28/05 (LSG) - ALG II u. Alhi

Unter Bezugnahme auf einen Artikel über ein Interview des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Prof. Dr. Benda, habe ich heute um 8:33 Uhr per Fax meine Beschwerde (Klick) ergänzt. Herr Prof. Dr. Benda äußerte sich in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung zu der geplanten Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe bereits 2001 im Sinne meines Vorbringens. Den wörtlichen Inhalt des Interviews habe ich von einer Website.

Ein anderweitiger Betroffener hat in seinem Verfahren einen eigenartigen gerichtlichen Hinweis erhalten. Es war u.a. der Gang vor das BVerfG ange- sprochen und es wurde um Rückantwort gebeten. Um zu verhindern, dass das bei mir ähnlich verläuft und noch länger dauert, habe ich um 15:53 Uhr nochmals eine Ergänzung (Klick) gefaxt.

13.06.2005

Vorab Fax noch vor Verhandlung in der Sache 1 K 67/02 - FG M+V

Am 07.06.2005 habe ich die Ladung zur Verhandlung am 20.07.2005, 9:00 Uhr erhalten. Die Sache 1 K 67/02 beinhaltet Anträge zur einheitlichen und geson- derten Gewinnfeststellung betreffs der Jahre 1990 und 1991. Diese Sache wurde im Jahre 2002 von der Sache 1 K 494/98 (Anträge zu 2002 bis 2005) abgetrennt. Ich gehe davon aus, dass die Abtrennung erfolgte, weil eine doppelstöckige GmbH & Co. KG existiert. Diese doppelstöckige GmbH & Co. KG ist ohne mein Wissen und Zutun entstanden. Ich habe die Beziehung mehrerer steuerlicher Erklärungen beantragt, weil diese meine steuerliche Veranlagung beeinflussen. Außerdem habe ich mehrere Beiladungsanträge und Anträge zur Zeugenvernahme gestellt.

Begründet habe ich dies u.a. damit, dass gemäß einer handschriftlichen Notiz eines Finanzbeamten des FA Neubrandenburg eine GbR steuerliche Erklärungen abgibt, die in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der De Maekel- boerger Neubrandenburger Back- und und Konditoreiwaren GmbH & Co. KG einfließen. Die Gründe und vorallem die vertraglichen Grundlagen sind mir nicht bekannt.

Weiter habe ich auf die Vorgänge vor dem Handelsregister Neubrandenburg im Jahre 2003 zu Anmeldungsvorgängen Bezug genommen, die Beiziehung der kompletten HR-Akte beantragt und zur Darlegung meiner Rechtsauffassung mein 29- seitiges Schreiben vom 30.05.2003 beigefügt.

12.06.2005

Zusammenfassung meines Vorgehens gegen das rechtswidrige ALG II

Damit nicht lange gesucht werden muß, um mein persönliches Vorgehen im Rahmen von ALG II nachzulesen, sind nachfolgend die Stellen in den NEWS zusammengefaßt. Es läßt sich vorallem nachvollziehen, wie ich mein Vorgehen unter Verwendung von Literaturmeinungen und Expertisen gestaltet habe.

Für das Jahr 2004 links bitte 2004 anklicken, dann den rechts den jeweiligen Monat anklicken und dass Datum aufsuchen. Danach doppelt auf den Zurück-Button und man ist wieder auf dieser Seite.

- NEWS vom 01.06.2005, Erörterung vor Landessozialgericht
- NEWS vom 20.05.2005, Widersprüche gegen neue Bewilligungsbescheide ALG II
- NEWS vom 10.05.2005, Ladung zur Erörterung vor Landessozialgericht
- NEWS vom 09.05.2005, Bemessung der Höhe der Regelsätze ist fehlerhaft
- NEWS vom 06.05.2005, Bestellhinweis für Leitfaden ALG II/Sozialhilfe
- NEWS vom 28.04.2005, Beschwerde zur Abweisung einstw. Anordnung durch SG
- NEWS vom 27.04.2005, Akteneinsicht nach Abweisung EA durch SG
- NEWS vom 01.04.2005, Erinnerung/Beschwerde zur fehlenden Entscheidung
  Zahnersatz
- NEWS vom 30.03.2005, Erwiderung in der Hauptsache zu ALG II und Alhi
- NEWS vom 21.03.2005, Weitere Begründung des Antrages auf einstw. Anordnung
- NEWS vom 18.03.2005, Widerspruch gegen Versagung von Kosten zur
  Zahnfleischbehandlung
- NEWS vom 15.03.2005, Antrag zur Restkostenübernahmen für Zahnersatz
- NEWS vom 11.03.2005, Erinnerung/Beschwerde weil keine zeitnahe Bearbeitung
- NEWS vom 21.02.2005, Antrag zur Übernahmen für Kosten einer Heilbehandlung
- NEWS vom 27.01.2005, Erwiderung in der Sache zur einstw. Anordnung
- NEWS vom 17.12.2004, Abtrennung einstw. Anordnung von der Hauptsache
- NEWS vom 14.12.2004, Antrag auf einstweilige Anordnung zu ALG II vor dem SG
- NEWS vom 13.12.2004, Widerspruch gegen ALG II - Bescheide
- NEWS vom 18.11.2004, AA erläßt weiteren Widerspruchsbescheid
  zum ersten WB
- NEWS vom 19.10.2004, Klage vor dem Sozialgericht zur ALG II und Alhi
- NEWS vom 10.10.2004, Vorbereitung auf einstweilige Anordnung ALG II
- NEWS vom 04.10.2004, Anschreiben zum Antrag von ALG II
- NEWS vom 28.09.2004, Abweisung meines Einspruchs zu ALG II und Alhi
- NEWS vom 17.09.2004, Gerichtsgebühren bei Sozialgerichten geplant
- NEWS vom 18.08.2004, Einspruch zur Ankündigung von ALG II und Ende von Alhi

11.06.2005

Außerordentliche Beschwerde/Gegenvorstellung zur Sache 4 O 337/04 (PKH-Abweisung)

Seit heute liegt mir der Schriftsatz vom 08.06.2005 des Bevollmächtigten - Außerordentliche Beschwerde/Gegenvorstellung zur widerrechtlichen Abweisung von Prozeßkostenhilfe in der Sache 4 O 337/04 vor. In diesem Schriftsatz wird nochmals auf die Besonderheiten dieses Verfahrens im Zusmamenhang mit der Sache 6 U 142/99 verwiesen und Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gewährung von PKH genommen.

09.06.2005

Rechtsbruch u.a. bei der Abweisung von PKH in der Sache 4 O 337/04

In Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde zur widerrechtlichen Abweisung von Prozeßkostenhilfe in der Sache 4 O 337/04, habe ich im Einzelnen die Vorgänge Ende des Jahres 2004 bis heute beschrieben. Hierbei ist mir aufgefallen, dass das widerrechtliche Vorgehen von langer Sicht geplant war, um mich als zwischen- zeitlich mittellosen Existenzgründer und Rechtsuchenden, in die Verjährungsfalle laufen zu lassen.

Da das aber aufgrund der Wachsamkeit der mich vertretenen Anwälte nicht funktionierte, war man gezwungen, zu den sieben Urteilen ohne Tatbestand und Urteilsgründe, weitere sieben Urteile mit Tatbestand und Urteilsgründen vorzu- legen. Hätte die Verjährungsfalle - neue Bestimmungen ab 01.01.2005 - zugeschnappt, hätten sich die Richter Dr. ter Veen und Hanenkamp im jeweiligen Tatbestand und den Urteilsgründen nicht mit klägerseitigem Vorbringen in Form von Urteilen auseinandersetzen müssen. Der Richter Dr. ter Veen erklärte noch dazu, dass alle Verfahren, die den Kläger Wentzel betreffen, im Einklang (was bei ihm Abweisung bedeutete) zu entscheiden sind.

Die Richter Dr. ter Veen und Hanekamp wären unter dem Hinweis, dass Verjährung eingetreten wäre, um die Auseinandersetzung zu den tatsächlichen Gesellschafterverhältnissen, den Bilanzfragen, den Kapitalerhaltungsregeln und vorallem den Erfordernissen bei Existenzgründung innerhalb eines kombinierten MBO/MBI-Konzept, herumgekommen. Jetzt jedoch steht das alles vor dem BGH und dem BVerfG auf dem Prüfstand. Weil alles nicht so funktionierte wie man sich das vorgestellt hat, wurde die Falschbesetzung der Richterbank ab Septem- ber 2004, am 13.04.2005, zu erkennen gegeben. Nach meiner Auffassung vorallem deshalb, um dem BGH die Prüfung in der jeweiligen Sache zu ersparen.

Ich bin gespannt, welche Entscheidungen der BGH und möglicherweise das Bundesverfassungsgericht in den anstehenden Sachen trifft. Wird weiter bewußt und absichtlich gegen Grundrechte verstoßen, werde ich Strafanzeige gegen eine Reihe von Richtern deutscher Gerichte erheben. Entscheidend ist dann, wass die Staatsanwaltschaft daraus macht, bzw. aus politischen Gründen machen darf.

06.06.2005

Abweisung der sofortigen Beschwerde zur PKH-Sache 4 O 337/04

Das verfahrensrechtliche Vorgehen bei der Abweisung der Beschwerde durch das OLG gegen die PKH-Versagung durch das Landgericht ist nicht so, wie ich annahm. Nur wenn die Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zuge- lassen wird, kann vor den BGH getreten werden.

Läst das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zu - was auch gilt, wenn nichts darüber im Beschluss steht - ist Gegenvorstellung zu erheben. Nach der Gegenvorstellung bleibt nur noch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Damit wäre dann der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft.

05.06.2005

Abweisung der sofortigen Beschwerde zur PKH-Sache 4 O 337/04

Der Richter am OLG Rostock, Herr Hanenkamp, hat als Einzelrichter die sofortige Beschwerde zur PKH-Abweisung durch das Landgericht Neubrandenburg, zurück- gewiesen. Ich habe ein Fax an den mich vertretenden Anwalt vorbereitet und aus meiner Sicht dargetan, welches Rechtmittel zu ergreifen ist und um Überprüfung dieser Ansicht und Einlegung des richtigen Rechtsmittels innerhalb der gesetz- lichen Frist gebeten. Dies ist besonders wichtig für die Hämmung der Verjährung und die Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges.

Nach meiner Auffassung muß wegen der Einzelrichterentscheidung als weiteres Rechtsmittel die Erinnerung, dann die Rechtsbeschwerde bzw. das PKH-Gesuch für die Rechtsbeschwerde vor dem BGH, dann die Verfassungsbeschwerde und danach die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgen. Mal sehen, was der Anwalt dazu meint.

03.06.2005

Ergänzung vor BverfG, neuer PKH-Antrag vor dem BGH und neue Verfassungs- beschwerde

Per Einschreiben habe ich heute exemplarisch meine Ergänzung vor dem BGH in der Sache II ZA 1/05 (6 U 113/01) auch vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Sollte der BGH erneut rechtswidrig wie in anderen Sachen die PKH-Anträge abweisen, werde ich mit weiteren Gründen in Gegenvorstellungen vor den BGH treten und dann die Handlungsweisen des BGH dem BVerfG zur Entscheidung stellen. Danach muß voraussichtlich wieder vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den sieben Sachen ergänzt werden.

Weiter ist zu den Vorgängen in der Sache 6 U 114/99 eine über 350 Seiten (mit Anlagen) umfassender PKH-Antrag vor dem BGH eingereicht worden und eine neue Verfassungsbeschwerde - unter Beifügung des PKH-Antrages vor dem BGH - erhoben worden.

01.06.2005

Erörterung vor dem Landessozialgericht M+V

Im Ergebnis der Erörterung zum Verfahren L 8 B 28/05 habe ich heute ergänzend ausgeführt (siehe konvertiertes Fax). Wenn mir das Protokoll zur Erörterung vorliegt werde ich notfalls nochmals ergänzend vortragen. Das Gericht hat verfügt, dass ich innerhalb von 14 Tagen glaubhaft machen soll, welche Kosten ich zu welchen Verfahren vor welchem Gericht hatte.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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