31.07.2006

Herr Fahlke aus Wien hat geantwortet

Herr Fahlke hatte sich mit Schreiben vom 16.07.2006 an mich gewandt. Mein Antwortschreiben vom 24.07.2006 hat er mit Schreiben vom 26.07.2006 beant- wortet. Ich habe ihm heute wiederum geantwortet und nochmals einige Dinge klargestellt.

Herr Fahlke scheint den Zusammenhang zwischen den noch ausstehenden Entscheidungen: Antrag auf Niederschlagung der Gerichtskosten, BFH zur Sache 1 K 494/98, Einspruchsentscheidungen FA zu Beteiligungsverhältnissen, Handels- registersache HRA 275 - AG Nbdg. und Europäischer Gerichtshof für Menschen- rechte zur Beschwerde gegen die Bundesrepublik, nicht zu verstehen.

Außerdem meint er u.a., dass ich Nachweise für die ihm einstandenen Aufwen- dungen nicht verlangen könne. Er habe seine Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg belegt und diese seien anerkannt worden. Er scheint wohl immer noch krank zu sein. Ich habe diesbezüglich nichts mit dem Finanz- amt zu tun. Oder meint er etwa dass ich seine Unterlagen kennen würde?

Mein Vorschlag sich auch mit den verdeckt beteiligten Personen zu einem ersten Gespräch zu treffen, hat er empört als konspirative Gespräche zurückgewiesen. Dabei habe ich nur an ein erstes Gespräch mit verdeckt an der De Maekelboerger Gruppe beteiligten juristischen und natürlichen Personen gedacht. Insoweit habe ich auf den Ausgang der noch ausstehenden Entscheidungen zu verschiedenen Verfahren verwiesen.

27.07.2006

Gehörsrüge - Handelsregistersache 6 W 99/05 (10 T 1/04) abgewiesen

Heute erhalte ich den Beschluß des OLG Rostock vom 14.07.2006 zur Gehörsrüge vom 11.07.2006. Wiederum ist das Gericht auf das wesentliche Vorbringen nicht eingegangen. Je nach weiterem Ablauf des Verfahrens - Handelsregisteranmel- dungen - und der Verfahren - Zwangsvollstreckung - und vorallem des Verfahrens - 1 K 494/98 - vor dem Bundesfinanzhof und die Entscheidungen zu den weiteren Einsprüchen vor dem Finanzamt Neubrandenburg zu den Beteiligungsver- hältnissen bei der GmbH & Co. KG, werde ich Verfassungsbeschwerde AR 2241/06 ergänzen und um Überführung in das Verfahrensregister zur Entscheidung bitten. Danach werde ich erneut den EGMR unterrichten.

25.07.2006

VB zur Handelsregistersache und Herrn Fahlke aus Wien geantwortet

In der Anmeldungssache zum Handelsregister habe ich mit einem 16-seitigen Schriftsatz und 8 Anlagen zum Sachverhalt und der rechtlichen Würdigung vorgetragen. Die Sache ist vorerst nur im Allgemeinen Register eingetragen und erweitert die Sache AR 2241/06.

Herrn Fahlke habe ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit nur mit einem sehr kurzen Brief geantwortet. Ich habe meine Sicht zum Stand der Dinge dargetan und einen Vorschlag unterbreitet.

20.07.2006

Herr Fahlke aus Wien meldet sich nach drei Jahren noch einmal

Dem Schreiben des Herrn Fahlke ist u.a. zu entnehmen, dass ich ihm und den Unternehmen der De Maekelboerger Gruppe, verschiedene Prozesse aufgezwun- gen hätte, die ich nunmehr alle verloren hätte.

Herr Friese hätte über seine Anwaltskanzlei eine Aufstellung übergeben, die die Gerichtskosten und die vom Gericht anerkannten Anwaltskosten beinhaltet. Hierbei sei der auf Herrn Fahlke entfallende Anteil ermittelt worden, damit Herr Friese ihm ein angemessenes Angebot unterbreiten kann, wie er die von Herrn Fahlke bezahlten und verauslagten Kosten rückerstatten kann. Diese Aufstellung beträfe aber nur Herrn Friese.

Herr Fahlke hätte zudem gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg noch heute Steuern zu erbringen.

Ich solle ihm ein Angebot unterbreiten, wie ich die von ihm verauslagten Kosten - auch für die Verfahren, die ich allein inzeniert hätte - erstatten wolle. Herr Fahlke erwartet eine Rückantwort bis zum 25. Juli 2006.

Bin sehr gespannt was Herr Fahlke und andere hinter ihm stehende Personen zu meiner Rückantwort zu sagen haben. Da ich jetzt aber erst meine Verfassungs- beschwerde zur Handelsregistersache bearbeite, habe ich erst nächste Woche Zeit an Herrn Fahlke zu schreiben.

19.07.2006

Mitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Heute erhalte ich das Schreiben des EGMR vom 13. Juli 2006. Der EGMR teilt u.a. mit, dass mein Schreiben vom 28. Juni 2006 nebst der Anlagen eingegangen ist und ich jede wichtige Entwicklung in Bezug auf die Beschwerde vor dem EGMR sowie diesbezügliche weitere Gerichtsentscheidungen, dem EGMR unaufgefor- dert übersenden möchte.

12.07.2006

Gehörsrüge nach § 29a FGG - Handelsregistersache 6 W 99/05 (10 T 1/04)

Unter Anführung der wesentlichen und erneut durch das OLG Rostock auch in dieser Sache außeracht gelassen Umstände (ungeklärte Beteiligungsverhältnisse, nicht übereinstimmende Anmeldungen beim Handelsregister, Nichterfüllung der Auflagen des Registergerichts durch die GmbH & Co. KG, Nichtzustellung der Klage auf Mitwirkung an Meldungen aus dem Jahre 2003, Verdacht der Rechts- beugung bei mehreren Zivilgerichtssachen, noch ausstehende Entscheidungen zu Beteiligungsverhältnissen vor dem FA und dem BFH, tatsächliche Ungewissheit über die Rechtslage) wurde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG 1 PbvU 1/02 vom 30.04.2003 vor dem OLG Rostock Gehörsrüge erhoben.

Es wurde darauf verwiesen, dass der Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt ist. Weiter verletzt der Beschluß des OLG Rostock vom 28.06.2006 den Bf. in seinem Anspruch auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3 GG sowie dem Anspruch auf Erhaltung seines Vermögens im Sinne des Art. 14, denn auch Gesellschafts- und vermögenswerte Rechte unter- liegen der Gewährleistungsgarantie des Grundgesetzes.

08.07.2006

Finanzgericht M + V weist Tatbestandsberichtigungsantrag - 1 K 494/98 zurück

Nachdem das FA meine Stellungnahme vom 20.06.2006 zur Art möglicher Beteiligungen bei der GmbH & Co. KG bis mindestens zum Jahr 2000 erhalten und das FA das Gericht mit Schreiben vom 27.06.2006 zum Tatbestandsberichti- gungsantrag und Weiteres, um Weiterführung des Verfahrens 1 K 494/98 bat, hat das FG mit Beschluß vom 03.07.2006 den Tatbestandsberichtigungsantrag vom 19.06.2006 zurückgewiesen.

Zudem wurde mitgeteilt, das die Streitakten dem Bundesfinanzhof in München vorgelegt wurden. Hierbei wird der PKH-Antrag für Nichtzulassungsbeschwerde - VIII S 16/06 - gemeint sein.

Wie mir scheint, will das FG M+V nicht die Verantwortung für die abschließende Entscheidung dafür übernehmen, wer ab wann, wie und in welcher Höhe tatsächlich an der De Maekelboerger Neubrandenburger Back- und Konditorei- waren GmbH & Co. KG beteiligt ist.

Mal sehen ob das FA zwischenzeitlich Einspruchsentscheidungen unter Berück- sichtigung meines Schreibens (Fax) vom 20.06.2006, fällt.

05.07.2006

Abweisender Beschluß des OLG Rostock in der Handelsregistersache 6 W 99/05 (10 T 1/04)

Nach mehr als einem halben Jahr hat das OLG Rostock erneut unter Mißachtung des rechtlichen Gehörs die weitere Beschwerde vom 15.12.2005 zum Beschluß des Landgerichts vom 30.11.2005 abgewiesen. Auf die unmittelbar die handels- registerlichen Anmeldungen betreffenden Sachverhalte ist das OLG Rostock nicht eingegangen. Der Beschluß wurde am 28.06.2006 gefaßt und ist den Anwälten am 03.07.2006 zugegangen.

Die Beteiligungsverhältnisse sind bis heute nicht geklärt, die Anmeldungen zum Handelsregister beziehen sich auf ein anderes Ausschlußdatum bei der GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG erkärte noch unmittelbar nach dem angeblichen Ausschluß am 02.11.1994 gegenüber dem Handelsregister, dass die Beteiligten Friese und Wentzel noch Gesellschafter der GmbH & Co. KG sind.

Zudem belegen die Anmeldungen aus dem Jahre 2003 (Urkunden aus dem Jahre 1994 u. 1999), dass andere Gesellschafterverhältnisse bestehen. Es sind zwei verschiedene Komplementärinnen genannt und Unterschriften ohne vorgelegte Vollmacht geleistet. Diese und andere Sachverhalte sind in meinem Schreiben vom 30.05.2003 vorgetragen. Das Gericht geht darauf aber nicht ein.

Weiter trat der Notar nur als Bote auf, die Beschwerde des Notars war verfristet. Das Gericht aber meint, dass Anmeldungen von fünf verschiednen Notaren durch einen Notar und damit für die Anmeldenden eingereicht werden konnten und eine Beschwerdefrist von 14 Tagen nicht einzuhalten war. Weiter ist nichts zu lesen, weshalb die Verfügung des Handelsregisters bezüglich der Unterschrifts- leistungen und der Komplementärfrage durch die GmbH & Co. KG nicht erfüllt sind und weshalb die Klage auf Mitwirkung an Anmeldungen aus dem Jahre 2003 gegen mich bis heute nicht zugestellt ist.

Zur weiteren Begründung verweist das OLG Rostock sogar auf die Urteile, die unter Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters vor dem OLG Rostock zustande kamen, die Kapitalerhaltungsvorschriften verletzt wurden und ich in einigen Sachen angeblich kein Rechtsschutzbedürfnis mehr hätte obwohl die Klagen lange vor meinem angeblichen Ausscheiden eingereicht worden sind. Zudem meint das Gericht, dass sich die Beurkundungen der Anmeldungen darauf bezogen, die Beteiligten Friese und Wentzel als Geschäftsführer löschen zu lassen!

Entsprechend des seit dem 01.01.2005 neu eingeführten § 29 a FGG wird die Anhörungsrüge gegenüber dem OLG und danach Beschwerde vor dem Bundes- verfassungsgericht erhoben.

03.07.2006

Fax an 10. Kammer LG Neubrandenburg wegen merkwürdiger GK-Rechnungen

Um zu klären, was die mehr als merkwürdigen Gerichtskostenrechnungen zu meinen Lasten bedeuten und weshalb die 10. Kammer zu jedem der Verfahren ab dem Jahre 1993 eingreift, schicke ich heute ein Fax an die 10. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg.

Wissen möchte ich außerdem, ob eventuell im Rahmen einer Auseinanderset- zung zwischen welchen Personen eine Kostenzuordnung erfolgt und weshalb der Streitgenosse Friese in einigen Rechnungen immer herausgelassen ist, obwohl die Beträge zur Hälfte hätten aufgeteilt werden müssen.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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