15.09.2005

Amtsgericht hilft sofortiger Beschwerde in Zwangsvollstreckungssache nicht ab

In der Zwangsvollstreckungssache 6 M 1818/05 hat das Amtsgericht Neubranden- burg meine sofortige Beschwerde vom 25.08.2005 mit Beschluß vom 09.09.2005, zugestellt unter dem 15.09.2005, nicht abgeholfen und zur weiteren Entscheidung an das Landgericht Neubrandenburg verwiesen.

Wegen Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges (BVerfG und danach zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) muß hier besonders aufgepaßt werden. Hoffentlich "stolpere ich hier nicht über einen spitzen Stein.".

14.09.2005

Außerordentliche Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof

Unter Verweis auf Gräber, FGO, 5. völlig neu überarbeitete Auflage, Vor § 135 Rz 18a, habe ich vor dem Bundesfinanzhof zu drei Sachen (Abweisung der Niederschlagung der Gerichtskosten) außerordentliche Beschwerde eingelegt. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht und zum EGMR ist angekündigt.

09.09.2005

Staatsanwaltschaft gewährt verringerte Ratenzahlungen

Gemäß Schreiben vom 07.09.2005 gewährt mir die StA Neubrandenburg in der Sache 720 VRs 54/05 (813) vorerst für ein Jahr monatlich verringerte Raten- zahlungen mit der Androhung, dass im Falle eines Rückstandes von länger als einem Monat, die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden kann.

09.09.2005

Tatbestandsänderungsantrag zur Sache 1 K 67/02 wird komplett zurückgewiesen

Mit Beschluß vom 07.09.2005 weist das Finanzgericht M + V ohne Beachtung der Besonderheiten des als Geschäftsgrundlage anzusehenden MBO/MBI-Konzepts, der unzulässsigen Abspaltungen und der Subventionsbestimmungen, den Tatbe- standsberichtigungsantrag zurück.

Hierauf wird in der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof gesondert einzugehen sein.

09.09.2005

Bundesfinanzhof weist Antrag zur Niederschlagung der Gerichtskosten ab

In den Sachen der Nichtzulassungsbeschwerde zur rechtswidrigen Verweigerung der Vorlage von bezeichneten Unterlagen (z.B. Konzernübersicht) weist der BFH mit jeweiligem Beschluß vom 23.08.2005, zugesandt unter dem 09.09.2005, in den Sachen VIII E 3/05 (VIII S 3/03), VIII E 4/05 (VIII B 26/03) und VIII E 4/05 zurück.

Hierzu werde ich zunächst Beschwerde, danach ggf. Gegenvorstellung vor dem BFH und dann Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erheben.

07.09.2005

Derzeitiger Verfahrensstand in wichtigen Sachen

In mehreren Zivilsachen und einer Strafsache ist merkwürdige Ruhe eingetreten. Dagegen ist man bemüht, die Steuersachen vor dem Finanzgericht M + V zu Ende zu bringen. Die Ursachen und inneren Zusammenhänge kenne ich nicht, habe aber Vermutungen. Folgendes ist festzustellen:

- vor dem Landgericht Neubrandenburg liegt seit Dezember 2003 eine Klage der GmbH & Co. KG gegen mich auf Mitwirkung bei Anmeldungen vor dem Handels- register Neubrandenburg, die mir bis heute noch immer nicht zugestellt ist,

- vor dem Bundesgerichtshof liegen seit Januar 2005 zu sieben Sachen PKH-Anträge zu Nichtzulassungsbeschwerden, die bis heute nicht entschieden sind,

- vor dem OLG Rostock liegt seit dem 11. Juni 2005 eine Gegenvorstellung zu einer abweisenden PKH-Entscheidung (Abfindung), über die bis heute noch immer nicht entschieden ist,

- vor der Staatsanwaltschaft liegt seit dem 22.07.2005 ein Schreiben mit Einwen- dungen gegen die Einforderung der Geldstrafe (verringerte Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit oder Ersatzhaft), zu dem mir bis heute keine Entscheidung vorliegt,

- seit dem 27. Juli 2005 liegt mir ein Schreiben der Landesbezirkskasse M + V vor das darauf verweist, dass alle bisherigen in 2005 gestellten Gerichtskosten- rechnungen und alle weiteren Gerichtskostenforderungen bis Ende 2006 in eine Ratenzahlungsvereinbarung einbezogen werden, bis voraussichtlich ein Gerichts- entscheid erfolgt,

- vor dem BGH liegt zur Sache (Unternehmenskaufvertrag) seit dem 11.08.2005 eine Gegenvorstellung, über die bis heute nicht entschieden ist,

- vor dem Amtsgericht Neubrandenburg liegen zu einer Zwangsvollstreckung- sache (Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) seit dem 16.08.2005 ein Widerspruch und seit dem 25.08.2005 eine Beschwerde, zu denen mir bis heute keine Entscheidungen vorliegen,

- das Finanzgericht M + V will nunmehr anhängige Rechtsstreite zu Ende zu bringen, die seit 1998 rechtshängig sind.

Ich werde den Eindruck nicht los, dass "Großes" bevorsteht. Man sollte aber heute nicht mehr glauben, dass ich die Sachen nicht bis zum Ende führen würde. Wenn sich ergeben sollte dass erneut vorsätzlich zu meinen Nachteil entschieden werden sollte, werde ich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Eine entsprechende Dokumentation - die sich auch für einen ganz besonderen Rechtsbehelf eignet - bereite ich derzeit vor. Diese Dokumentation ist auch Grundlage meiner beiden für später geplanten Bücher.

03.09.2005

Umsetzung Beschluß Sozialgerichtssache S 7 ER 29/05 AS

Die ARGE Neubrandenburg teilt mit Schreiben vom 30.08.2005 mit, dass in Umsetzung des Beschlusses vom 19.08.2005, in den nächsten Tagen die Aufrech- nungsbeträge (Darlehen für Zahnersatz) für die Monate Mai bis September nachüberwiesen werden.

Demgemäß scheint die ARGE kein Rechtsmittel gegen die einstweilige Anord- nung einlegen zu wollen.

Für die Hauptsache S 1 03/05 AS hat das Sozialgericht Neubrandenburg die Verhandlung auf den 20.09.2005 bestimmt.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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