26.10.2005

Fortgang in den Zwangsvollstreckungsachen

Am 21.10.2005 erreichte mich der abweisende Beschluß des Amtsgerichts vom 19.10.2005 in der Sache 6 M 1922/05. Hiergegen wird fristgerecht sofortige Beschwerde vor dem Landgericht erhoben.

Heute erreichte mich der abweisende Beschluß des LG zur Sache 4 T 215/05 (6 M 1818/05). Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Hiergegen und die weiteren Sachen zur Zwangsvollstreckung wird Verfassungsbeschwerde erhoben.

Weiter wird in Kürze Zwangsvollstreckungsgegenklage erhoben. Weil u.a. bis heute nicht feststeht, wer tatsächlich aus einem der Kostenfestsetzungsbeschlüsse vom jeweils 15.06.2005 in der Sache 10/4 O 32/97 vollstreckt, muß unter Beantragung von Prozeßkostenhilfe, gegen zwei juristische und zwei natürliche Personen vorgegangen werden.

Die Gerichte hielten es bisher nicht für nötig, die Gegenseiten zur Stellungnahme in dem jeweiligen Verfahren aufzufordern. Dies wohl deshalb, weil im Ergebnis der mir zur Kenntnis zu gebenen Stellungnahmen klar zu erkennen gewesen wäre, dass einige Personen keine und andere Personen aus abgetretenem Recht - infolge von unzulässigem Gesellschafterwechsel - Kostenerstattungsansprüche geltend machen. Diese einseitige Verfahrensführung durch die Gerichte halte ich für sehr grobe Rechtsverstöße.

Grundlegende Voraussetzung für ein rechtskonformes Zwangsvollstreckungsver- fahren ist, dass die die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger, richtig bezeichnet sind. Es müssen nämlich die richtigen Parteien in weiteren Rechts- sachen - z.B. Drittwiderspruchsklagen, Schadensersatzklagen - ordnungsgemäß bezeichnet werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen.

15.10.2005

Noch immer keine Entscheidung im weiteren Beschwerdeverfahren vor dem LSG

Ende August hatten wir beim Landessozialgericht M + V die Beschwerde zur Abweisung des Abänderungsantrages betreffs der Eilentscheidung eingereicht, um die formalen Bedingungen für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu erfüllen.

Bis heute liegt uns noch immer keine Entscheidung zu dieser Beschwerde vor. Folge ist, dass wir noch immer nicht die Verfassungsbeschwerde zur Bearbeitung ins Verfahrensregister übertragen lassen können. Die Sache zur einstweiligen Anordnung dauert jetzt also schon fast ein ganzes Jahr. Ich kann das Bundesverfassungsgericht nicht zur Sache entscheiden lassen, weil die unteren Gerichte verschleppend arbeiten. Zudem bin ich derzeit gehindert mit meinen Klagesachen zum ALG II vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu treten.

07.10.2005

Zusammenfassung meines Vorgehens gegen das rechtswidrige ALG II

Um mein persönliches Vorgehen im Rahmen von ALG II schneller nachzulesen und auch einige Schreiben herunterladen zu können, sind nachfolgend erneut die Stellen in den NEWS zusammengefaßt. Es muß nicht immer alles richtig sein aber es läßt sich vorallem nachvollziehen, wie ich mein Vorgehen unter Verwen- dung von Literaturmeinungen und Expertisen gestaltet habe.

Für das Jahr 2004 links bitte 2004 anklicken, dann den rechts den jeweiligen Monat anklicken und dass Datum aufsuchen. Danach doppelt auf den Zurück-Button und man ist wieder auf dieser Seite.

- NEWS vom 30.08.2005, Beschwerde zur Abänderungssache
- NEWS vom 25.08.2005, Antrag auf einstweilige Anordnung zum Darlehen
  (vorerst keine Rückzahlung) stattgegeben
- NEWS vom 19.08.2005, Zurückweisung des Abänderungsantrages
- NEWS vom 21.07.2005, Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts
- NEWS vom 19.07.2005, Neuer Antrag auf einstweilige Anordnung
- NEWS vom 17.07.2005, Verfassungsbeschwerde zur Sozialgerichtssache
  L 8 B 28/05 AS (S 7 ER 2/05)
- NEWS vom 04.07.2005, Ergänzung vor dem Sozialgericht
- NEWS vom 04.07.2005, Abschluß der Eingliederungsvereinbarung
- NEWS vom 30.06.2005, Klageerweiterung und neues Verfahren auf einstweilige
  Anordnung vor SG
- NEWS vom 29.06.2005, Abänderungsverfahren zur Einstweiligen Anordnung
- NEWS vom 21.06.2005, Vorgespräch zum Abschluß einer Eingliederungsver-
  einbarung
- NEWS vom 19.06.2005, Literaturstudium zu Sozialgerichtsverfahren
- NEWS vom 14.06.2005, Ergänzung in der Beschwerdesache L 8 B 28/05 (LSG)
- NEWS vom 01.06.2005, Erörterung vor Landessozialgericht
- NEWS vom 20.05.2005, Widersprüche gegen neue Bewilligungsbescheide ALG II
- NEWS vom 10.05.2005, Ladung zur Erörterung vor Landessozialgericht
- NEWS vom 09.05.2005, Bemessung der Höhe der Regelsätze ist fehlerhaft
- NEWS vom 06.05.2005, Bestellhinweis für Leitfaden ALG II/Sozialhilfe
- NEWS vom 28.04.2005, Beschwerde zur Abweisung einstw. Anordnung durch SG
- NEWS vom 27.04.2005, Akteneinsicht nach Abweisung EA durch SG
- NEWS vom 01.04.2005, Erinnerung/Beschwerde zur fehlenden Entscheidung
  Zahnersatz
- NEWS vom 30.03.2005, Erwiderung in der Hauptsache zu ALG II und Alhi
- NEWS vom 21.03.2005, Weitere Begründung des Antrages auf einstw. Anordnung
- NEWS vom 18.03.2005, Widerspruch gegen Versagung von Kosten zur
  Zahnfleischbehandlung
- NEWS vom 15.03.2005, Antrag zur Restkostenübernahmen für Zahnersatz
- NEWS vom 11.03.2005, Erinnerung/Beschwerde weil keine zeitnahe Bearbeitung
- NEWS vom 21.02.2005, Antrag zur Übernahmen für Kosten einer Heilbehandlung
- NEWS vom 27.01.2005, Erwiderung in der Sache zur einstw. Anordnung
- NEWS vom 17.12.2004, Abtrennung einstw. Anordnung von der Hauptsache
- NEWS vom 14.12.2004, Antrag auf einstweilige Anordnung zu ALG II vor dem SG
- NEWS vom 13.12.2004, Widerspruch gegen ALG II - Bescheide
- NEWS vom 18.11.2004, AA erläßt weiteren Widerspruchsbescheid
  zum ersten WB
- NEWS vom 19.10.2004, Klage vor dem Sozialgericht zur ALG II und Alhi
- NEWS vom 10.10.2004, Vorbereitung auf einstweilige Anordnung ALG II
- NEWS vom 04.10.2004, Anschreiben zum Antrag von ALG II
- NEWS vom 28.09.2004, Abweisung meines Einspruchs zu ALG II und Alhi
- NEWS vom 17.09.2004, Gerichtsgebühren bei Sozialgerichten geplant
- NEWS vom 18.08.2004, Einspruch zur Ankündigung von ALG II und Ende von Alhi



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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