17.01.2007

Sache 10 O 61/06 - Abgabe Willenserklärung vor Handelsregister

Das Gericht hat am 10.01.2007 die Klageerwiderung in dieser Sache erhalten. Unmöglich kann die Stellungnahme der HF hierzu schon bei Gericht vorliegen. Dennoch aber ist der Verhandlungstermin bereits auf den 06.03.2007 bestimmt.

In der Handelsregistersache dagegen, wo mich der Beschluß zur Zwangsgeld-sache (Zurückverweisung an das Amtsgericht), am 05.01.2007 erreichte, ist mir bis heute keine Ladung zur Erörterung zugegangen.

13.01.2007

Sache 6 M 1922/05 - Abgabe eidesstattliche Versicherung

Zum Gerichtsschreiben vom 28.12.2006 lag ein Mißverständnis vor. Mein Anwalt hat tatsächlich nur den Beschluss zur Abweisung der Gehörsrüge zum ersten Widerspruch erhalten. Rein vorsorglich hatte ich schon damals Verfassungsbe- schwerde eingelegt und diese ins allg. Register eintragen lassen.

Mit der Bitte die Sache ins Verfahrensregister übertragen zu lassen wollte ich wieder vorstellig werden, wenn die Entscheidung über die Gehörsrüge und eine mögliche Entscheidung zur Anordnung von Beugehaft vorliegt, um den doppelten Weg zu vermeiden.

Die sofortige Beschwerde gegen den möglichen Haftbefehl habe ich begonnen. Sollte mir der Beschluss zur Haftanordnung - trotz der besonderen Umstände - demnächst vorliegen, werde ich um Übertragung der Sache in das Verfahrensre- gister bitten und um eine kurzfristige Entscheidung gemäß dem Antrag auf einstweilige Anordnung nachsuchen.

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann ich keine eidesstattliche Versicherung abgeben weil ich nicht vermögenslos bin, aber immer noch nicht weis, wer und in welcher Höhe eine Abfindung unter Aufrechnung bestimmter Gegenforderungen, an mich zu zahlen hat. Bis jetzt sind mir gegenüber die Gesellschafterverhältnisse und vorallem die Auseinandersetzung und deren Ergebnis noch immer nicht offen- gelegt. Das könnte sich aber bald ändern. Mal sehen wie die Erörterung vor dem Handelsregister ausgeht.

In diesem Sinne werde ich zu den beiden Schreiben vom 28.12.2006 innerhalb der gesetzten 3-Wochen-Frist, ein Fax an das Vollstreckungsgericht senden.

10.01.2007

Sache 10 O 61/06 - Abgabe Willenserklärung vor dem Handelsregister

Heute ist die Klageerwiderung - Mitwirkung an Handelsregisteranmeldungen, Abgabe Willenserklärung - bei Gericht eingegangen. Es sind die wesentlichen Gründe aufgeführt die mich hindern eine Erklärung Herrn Friese, Frau Wilken, Herrn Fahle und mich betreffend abzugeben.

Sehr eigenartig ist die Klageerwiderungsgschrift des Herrn Friese. Deshalb wohl auch ein anderer Anwalt. Sehr kurz gefasst und hauptsächlich darauf verwiesen, dass er ja sein Ausscheiden angemeldet hat. Betreffend mehrerer Anträge ist kaum etwas gesagt und in einer Sache kann ich Herrn Friese nicht folgen. Er meint nur, er wäre ja ausgeschieden. Besondere Umstände scheinen ihn nicht mehr zu interessieren. Für ihn scheint - De Maekelboerger - abgeschlossen. Deshalb wohl auch ein anderweitiger privater Umstand.

09.01.2007

Sache - Zwangsgeldandrohung (Abmeldung Friese)

Zur Androhung des Amtsgerichts (Rechtspfleger) mir Zwangsgeld aufzuerlegen, habe ich heute per Fax Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht hatte am 13.12.2006 mitgeteilt, dass ich für den Fall der Nichtanmeldung des Ausscheidens des Kommanditisten Friese, ein Zwangsgeld von 1.500 EUR auferlegt bekomme, wenn ich meine Mitwirkung nicht innerhalb von vier Wochen durch Einspruch versage.

05.01.2007

Sache 10 T 3/06 (HRA 275 AG NB) - Aufhebung Zwangsgeldverhängung

Der Beschluß wurde am 04.01.2007 gefaßt und am 04.01.2007 geschrieben. Einen Tag später (heute) ist mir der Beschluß bereits zugestellt.

Der Nichtabhilfebeschluss zu meiner sofortigen Beschwerde wird aufgehoben. Es erfolgt eine Rückverweisung an das Amtsgericht. Der Erörterungstermin ist durch- zuführen.

Zunächst kein weiterer Kommentar!

02.01.2007

Sachen 6 M 1922/05 und 6 M 926/06 - Abgabe EV

Zu den Sachen - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - gibt es nach dem Durcharbeiten der §§ 900 ff. ZPO einige Probleme. Dies vorallem im Ergebnis der Schreiben des Amtsgerichts Nbdg. vom 28.12.2006.

Es ist erstaunlich zu welchem Zeitpunkt diese Mitteilungen kommen, welche Zeiträume zwischen den Entscheidungen liegen, wer einen Beschluss erhält und vorallem, dass ich den Beschluß nicht erhalten habe.

Sollte stimmen was im Schreiben zur Sache 6 M 1922/05 steht, müßten schon ausreichend gute Gründe vorliegen um nichts Arges zu denken. Ich rate nur, sich nicht in meinen Willen zu täuschen.

Bis jetzt versuche ich die Entwicklungen immer von vier Seiten (meine Person, mein Anwalt, Gericht, Gegenseiten) aus zu sehen. Deshalb bin ich unsicher in der Bewertung, welchen Zweck diese Entwicklung in der Zwangsvollstreckung hat.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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