23.06.2007

Zwangsvollstreckungssachen - 4 T 108/07

Mit Beschluß vom 18.06.2007, zugestellt unter dem 21.06.2007, hat das LG Neubrandenburg meine sofortige Beschwerde zur Zwangsvollstreckung (Abgabe EV - Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluß, Hannover Finanz GmbH), im zweiten Durchgang zurückgewiesen.

So treffend wie in diesem Beschluß, hat noch keiner der Richter mein persön- liches Vorbringen in äußerster Kürze - auch wenn nicht ganz richtig - zusammengefaßt. Nicht erwähnt wurde mein Vorbringen zum Fortgang vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, falls die Auseinandersetzungen sich noch verschärfen sollten.

Weil die Rechtsbeschwerde vom LG nicht zulassen wurde, wird ein Rechtsanwalt Gehörsrüge erheben müssen, bevor ich meine VB (allg. Register) ergänze.

23.06.2007

StA und Gerichtskasse bewilligigen weitere Ratenzahlung

Vor ca. einer Woche haben die Gerichtskasse M+V sowie die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die jeweils beantragte weitere Ratenzahlung bewilligt.

18.06.2007

FG-Sache 3 K 132/07 - Stilles Beteiligungsverhältnis oder Unterschlagung des mir zuzurechnenden Vermögens

Angeblich im Jahre 1994 soll ich aus der De Maekelboerger Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren GmbH & Co. KG als Kommanditist (Einlage 200.000 DM) ausgeschlossen worden sein und in 1995 meine Geschäftsanteile (nom. Wert 800.000 DM) an der Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren Besitzgesell- schaft mbH und der De Maekelboerger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (nom. Wert 5.000 DM), verloren haben.

Ein Ausschluß als Kommanditist und die Einziehungen der Geschäftsanteile an der Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren Besitzgesellschaft mbH und der De Maekelboerger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH waren nach dem Gesetz, den Besonderheiten des MBO/MBI und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (fast gesamter Verlust des Haftkapitals) nicht möglich.

Wegen vielfacher nachteiliger Handlungen des Hauptgesellschafters Hannover Finanz GmbH über Herrn Fahlke (Strohmann), war die Unternehmensgruppe damals überschuldet. Ein zur Überschuldung gefaßter Beweisbeschluss des LG Nbdg. hat dieses Gericht zurückgenommen.

Bis zum April 2007 stand ich noch als Kommanditist im Handelsregister und habe bis heute keine Abfindung als Gesellschafter erhalten, im Gegenteil aber eine Unmenge an Kosten zu Unrecht auferlegt bekommen. Da meine Geschäftsanteile an der Besitz GmbH der KG zur Nutzung überlassen worden sind, muß ein stilles Beteiligungsverhältnis bestehen.

Klären sich im FG-Verfahren nicht die tatsächlichen Besteiligungsverhältnisse, werden über den Vermögensentzug und die Rechtsbeugung zunächst der BFH, danach das BVerfG und dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit befasst sein.

Bis zum 15.07.2007 habe ich Gelegenheit auf den Schriftsatz des FA vom 01.06.2007 zu erwidern. Der FA-Schriftsatz ist in Bezug auf die Frage - stiller Gesellschafter - ohne Substanz und geht auf die im einzelnen dargestellten Probleme nicht ein.

07.06.2007

Mitteilungen an Gerichtskasse, Staatsanwaltschaft und Finanzamt

Betreffs der Rechnungen (Zweitschuldschuldner) habe ich gegenüber der Landes- zentralkasse Mecklenburg-Vorpommern meinen Standpunkt dargetan.

Der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg habe ich die geforderten Unterlagen zur Ratenzahlung bzw. der Aussetzung der Strafvollstreckung zugesandt.

Zum Einkommensteuerbescheid und verbleibenden Verlustvortrag 2005 habe ich gegenüber dem FA Neubrandenburg Einspruch eingelegt.

05.06.2007

Gerichtskasse schickt weitere Kostenrechnungen und Mahnung

Zu drei weiteren Sachen erhalte ich heute besondere Kostenrechnungen. Es wird darauf verwiesen, dass ich als Zweitschuldner für die anteiligen Kosten des Birko F. in Anspruch genommen werde.

U.a. wegen der Mahnung werde ich ein Fax an die Gerichtskasse richten.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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