24.07.2007

Ladungsfähige Anschriften in FG Verfahren - 3 K 133/07

Heute erhalte ich das Schreiben vom 19.07.2007 des Präsidenten des FG M+V. Das FG M+V hat gegenüber dem FA Nbdg. die Bekanntgabe der ladungsfähigen Anschriften aller an der GmbH & Co. KG mitberechtigten Personen angefordert.

24.07.2007

Sache 6 U 74/07 (10 O 61/06) - Akteneinsicht für Stellungnahme (PKH)

Bei der heutigen Akteneinsicht habe ich zwei besondere Rechtsansichten des Vorsitzenden Richters der 10. Handelskammer, Kücken, zu Gesicht bekommen. Hochinteressant in Bezug auf die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse und die bevorzugte Behandlung der Prozessgegner.

19.07.2007

Sache 6 U 74/07 - Akteneinsicht PKH-Antrag für eine Berufung

Förmlich zugestellt wurde die Entscheidung zur Gewährung von Aktensicht zum abgewiesenen PKH-Antrag. Herr Dr. ter Veen hat mit freundlichen Grüßen bewilligt.

Akteneinsicht wurde bis zum 25.07.2007 auf der Geschäftsstelle des LG bewilligt. Eine Fristverlängerung zur Stellungnahme auf den Beschluß vom 02.07.2007 wurde bis zum 08.08.2007 gewährt.

19.07.2007

Sache DR II-1273/05 - Erneut keine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Heute bin ich mit "Sturmgepäck Teil I + II" beim GV im Amtsgericht Nbdg. eingerückt, weil ich nicht sicher wußte was mich erwartet. Für den besonderen Fall hatte ich einen Schuldnerberater um Beistand gebeten.

Ein Haftbefehl lag noch nicht vor. Meinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zur Abgabe der EV habe ich hilfsweise als Widerspruch zu Protokoll erklärt.

Nebenbei konnte ich erfahren wie der Handlungablauf bei der Verhaftung zwecks Beugehaft ist und wohin ich überstellt würde. Für den Fall, dass ich tatsächlich - trotz der erheblichen Gründe für die Verweigerung der Abgabe der EV - zwecks Erzwingung der EV verhaftet werden sollte, wird es einige Probleme geben.

17.07.2007

Ergänzung Verfassungsbeschwerde AR 2241/06

Zur Entscheidungen über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde betreffs der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und der Vorgänge um die Abwei- sung von PKH in der Sache 6 U 74/07, habe ich die im allg. Register eingetragene VB erweitert bzw. informativ ergänzt.

12.07.2007

Sache DR II-1273/05 - Gerichtsvollzieher lädt erneut zur Abgabe der eidesstatt- lichen Versicherung

Gemäß Schreiben des GV vom 11.07.2007, bin ich für den 19.07.2007, 13 Uhr zur Abgabe der EV geladen. Da weitere neue erhebliche Gründe zur Verweigerung der Abgabe der EV hinzugekommen sind, werde ich einen besonderen Antrag einreichen.

11.07.2007

Sache 6 U 74/07 - Abweisung PKH-Antrag für eine Berufung

Folgendes Fax habe ich heute an das OLG Rostock gerichtet:

Gemäß dem Beschluß vom 02.07.2007, dem Antragsteller am 10.07.2007 zugestellt und dem noch nicht für die zweite Instanz beauftragten Anwalt am 06.07.2007 zugegangen, wird dem Antragsteller eine Frist zur Stellungnahme binnen zwei Wochen eingeräumt und weitere Möglichkeiten von Fristverlängerungen aufge- zeigt.

Die verfahrensseitige Gestaltung innerhalb des vorliegenden PKH-Verfahrens und vor allem verschiedene Ausführungen des Gerichts, kann der Antragsteller nicht nachvollziehen.

Eine sachgerechte Stellungnahme kann der Antragsteller ohne Einsicht in die komplette Akte 6 U 74/07 nicht abgeben. Der Antragsteller geht davon aus, dass sich die komplette Akte (6 U 74/07, 10 O 61/06) beim OLG Rostock befindet.

Der Antragsteller übt derzeit eine Erwerbstätigkeit aus. Dies ist dem Gericht aus dem ALG II - Bescheid bekannt. Die im Regelsatz zum ALG II enthaltenen Anteile für Verkehrsmittel sind auf vorliegende Fallgestaltungen nicht ausgerichtet. Der Antragsteller kann nicht nach Rostock zur Akteneinsicht kommen, ohne andere Positionen der minimalen Lebenshaltung ungerechtfertigt weiter einzuschränken.

Es wird beantragt:

1. Überstellung der kompletten Akte an das Landgericht Neubrandenburg.
2. Mitteilung an welcher Gerichtstelle die vollständige Akte zur Einsicht
    bereitliegt.
3. Gewährung einer ersten Fristverlängerung von mindestens drei Wochen ab
    Mitteilung des Gerichts, dass die Akte zur Ansicht bereitliegt.

11.07.2007

Finanzgericht - Sache 3 K 107/07

Per Fax ist heute beim FG M+V meine 7-seitige Ergänzung eingegangen. Unter Verwendung von Auszügen aus anderen Gerichtssachen, habe ich meinen Rechtsanspruch zur Offenlegung der tatsächlichen Gesellschafterverhältnisse und damit meiner tatsächlichen Vermögensverhältnisse, begründet.

02.07.2007

Gehörsrüge Zwangsvollstreckungssache - 4 T 108/07

Der Rechtsanwalt hat in meinem Auftrag Gehörsrüge erhoben. Nunmehr kann ich die weitere Entscheidung einschließlich meiner sofortigen Beschwerde und die Gehörsrüge zum Gegenstand meiner VB (allg. Register) erklären.

Sinn und Zweck ist, den innerstaatlichen Rechtsweg auszuschöpfen, bevor die Sache an den EGMR geht. Wie ich weiter handeln muß wird die Entwicklung zeigen.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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