30.11.2007

Beiladungsbeschluss in der FG-Sache 3 K 132/07

Heute erhalte ich den Beiladungsbeschluss vom 26.11.2007. In Teilen halte ich die Entscheidung derzeit für unzureichend und in Bezug auf eine nicht beigeladene Person für äußerst fragwürdig. Möglicherweise ergeben sich im späteren Verhandlungstermin die Gründe für einen derartigen Beschluss.

28.11.2007

Überlegungen zu den Anträgen einer Stufenklage vor einem Landgericht

Scheinbar ist nunmehr auch das Finanzgericht M+V "ins Grübeln gekommen". Seit meinem Vorbringen betreffend der Handelsregisteranmeldungen und des verkappten Ausschlusses meiner Person aus einer weiteren Gesellschaft, ist seit September 2007 rein äußerlich Ruhe eingetreten.

Wegen der letzten Entwicklungen, des Studiums von Literaturquellen zu Holding- gesellschaften und von Praxisfällen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die mir bisher bekannten Gesellschaften bei der "De Maekelboerger" über eine weitere Gesellschaft als sogenannte Holding geführt werden.

Um meine noch ausstehenden Rechtsansprüche zumindest formal zu sichern, wird bis Jahresende eine weitere umfangreiche Klage unter PKH - Bedingungen erhoben. Sollte auch dieser PKH-Antrag abgewiesen werden, wird vor dem BVerfG beantragt sämtliche VB´s ins Verfahrensregister zur Entscheidung zu übertragen. Danach wird ergänzend vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgetragen.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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