24.12.2007
Sofortige Beschwerde in ZV - M 1487/07
Per Fax habe ich heute unter Einarbeitung der wichtigsten Entwicklungen in der FG-Sache und der Auskunftsklage unter PKH-Bedingungen, die sofortige Beschwerde zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung eingelegt.
Gerügt wurde u.a. die Missachtung des zivilrechtlichen Grundsatzes der sekun- dären Behauptungslast, die Verletzung der Grundsätze der Entscheidung des BVerfG - I BvR 2110/93 sowie die Verletzung der Europäischen Menschenrechts- konvention.
13.12.2007
Stufenklage unter PKH-Bedingungen fertiggestellt
Bis heute werden die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse bei der De Maekel- boerger Gruppe mir gegenüber unterdrückt. Dies wird wegen des Beiladungs- beschlusses des FG M - V in der Sache 3 K 132/07 um so deutlicher.
Eine Auseinandersetzung ist noch nicht erfolgt. Eine Abfindungssumme unter Aufrechnung berechtigter gegenseitigen Kostenerstattungen ist meines Wissens noch nicht festgestellt.
Um Klärung herbeizuführen ist eine Stufenklage mit mehreren Auskunfts- anträgen, kombiniert mit einem unbestimmten Zahlungsantrag und weitere Hilfsanträge formuliert.
Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden. Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.
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