24.12.2007

Sofortige Beschwerde in ZV - M 1487/07

Per Fax habe ich heute unter Einarbeitung der wichtigsten Entwicklungen in der FG-Sache und der Auskunftsklage unter PKH-Bedingungen, die sofortige Beschwerde zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung eingelegt.

Gerügt wurde u.a. die Missachtung des zivilrechtlichen Grundsatzes der sekun- dären Behauptungslast, die Verletzung der Grundsätze der Entscheidung des BVerfG - I BvR 2110/93 sowie die Verletzung der Europäischen Menschenrechts- konvention.

13.12.2007

Stufenklage unter PKH-Bedingungen fertiggestellt

Bis heute werden die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse bei der De Maekel- boerger Gruppe mir gegenüber unterdrückt. Dies wird wegen des Beiladungs- beschlusses des FG M - V in der Sache 3 K 132/07 um so deutlicher.

Eine Auseinandersetzung ist noch nicht erfolgt. Eine Abfindungssumme unter Aufrechnung berechtigter gegenseitigen Kostenerstattungen ist meines Wissens noch nicht festgestellt.

Um Klärung herbeizuführen ist eine Stufenklage mit mehreren Auskunfts- anträgen, kombiniert mit einem unbestimmten Zahlungsantrag und weitere Hilfsanträge formuliert.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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