16.01.2008

Stufenklage 104 O 4/08 (PKH) - Zuständigkeit

Eine PKH-Prüfung ist noch nicht erfolgt. Erst muß die gerichtliche Zuständigkeit geklärt werden.

Wir sind der Meinung, dass die anhängige Klagesache vor dem LG Berlin bleiben sollte. Fraglich ist, ob die Sache ein FGG-Verfahren ist. Möglicherweise soll das Verfahren aber vor eine Zivilkammer behandelt werden.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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