11.02.2008
Stufenklage 104 O 4/08 (PKH) - Zuständigkeit
Eine PKH-Prüfung ist noch nicht erfolgt. Die gerichtliche Zuständigkeit ist geklärt. Das Verfahren bleibt am Berliner Landgericht, aber einer Zivilkammer.
Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden. Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.
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