07.03.2008

Stufenklage 38 O 65/08 (PKH) - Beklagte und Klaganträge

Die 38. Zivilkammer des Landgerichts Berlin gibt den Hinweis, die Klage gegen die meisten Beklagten zurückzunehmen und die Klaganträge zu reduzieren. Sinnvoll sei, den Auskunfts- und Zahlungsanspruch, nur gegen die Komplemen- tärin und die Besitz GmbH zu richten. Dafür zuständig wäre dann ausschließlich das LG Neubrandenburg.

Der bearbeitende Richter scheint die Anträge wohl mißverstanden und die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes (einschließlich der Anlagen) nicht verstanden zu haben. Bisher haben mich nicht nur die beiden benannten Gesellschaften, sondern vorallem die übrigen Beklagten und die Gerichte darüber im Unklaren gelassen, wie die Gesellschaften tatsächlich strukturiert sind.

Die Auseinandersetzung kann ordnungsgemäß nur erfolgen, wenn sämtliche Beklagte die ihnen bekannten Tatsachen offen legen und damit der Abfindungs- umfang bekannt wird. In diesem Sinne wird das Schreiben des Gerichts beantwortet werden.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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