21.04.2008

Stufenklage 38 O 65/08 - Sofortige Beschwerde gegen Abweisung PKH-Antrag

Per Fax habe ich persönlich und einen Tag später, der Anwalt aus seiner Sicht, Beschwerde zur Abweisung des PKH-Antrages angereicht.

Es sind die Gründe präzise benannt, die zur Abänderung bzw. Aufhebung der gesamten Entscheidung führen müssen. Sollte mir wiederum der Rechtsweg abgeschnitten werden, werde ich Gegenvorstellung erheben und das BverfG anrufen. Danach gehe ich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

07.04.2008

Stufenklage 38 O 65/08 - Berliner Landgericht weist PKH-Antrag zurück

Obwohl die Sache komplex und kompliziert ist, wird der PKH-Antrag durch einen Einzelrichter zurückgewiesen. In anderen Sachen wurde bisher immer durch den Vorsitzenden der jeweiligen Kammer entschieden. Dieses prozessuale Vorgehen und andere Sachverhalte werden auf ihre Zulässigkeit geprüft.

Beispielsweise entscheidet bei einem Zuständigkeitsstreit nicht das unterere Gericht, sondern das Obergericht. In meinem Falle meint der Richter PKH u.a. deshalb abweisen zu können, weil das LG Berlin nicht zuständig wäre. Das Obergericht wurde einfach übergangen.

Weiter scheint dem Richter garnicht aufgefallen zu sein, dass in der Aufstellung der HF zu den Gerichtssachen, u.a. die Handelsregistersachen nicht enthalten sind. Das läßt verschiedene Schlüsse zu.

Die Begründung der PKH-Abweisung ist auf knapp 2 Seiten abgefasst und behandelt nur unrichtig bewertete Formalien. Der Einzelrichter hat keine Tatsachen in der Sache behandelt. Er hat den PKH-Antrag einfach abgebügelt.

Es wird Beschwerde erhoben und der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft um u.a. die Zulassungsvoraussetzungen vor dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte zu erfüllen.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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