09.05.2008

Drei Einspruchsentscheidungen zur Einkommensteuer (1995, 1996, 1997)

Unter Verweis auf das anhängige Finanzgerichtsverfahren 3 K 132/07 sind die Einsprüche abgewiesen worden. Die Entscheidung in der Hauptsache 3 K 132/07 steht noch aus. Die Einkommensteuerfestsetzungen werden erst geändert wenn feststeht, in welcher Form und seit wann ich tatsächlich weiter beteiligt bin.

Der jetzige Zeitpunkt und die detaillierte Auseinandersetzung mit den einge- reichten Aufwändungen, läßt verschiedene Schlüsse zu.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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