18.06.2008

Stufenklage 38 O 65/08 (PKH) - Beschwerdeverfahren 22 W 38/08

Den beiden Beschwerden (anwaltliche und meine persönliche) zur rechtswidri- gen Abweisung von PKH hatte der Einzelrichter mit Beschluss vom 28.05.2008 nicht stattgegeben. Er hatte die Sache an das Obergericht weitergereicht.

Heute errreicht mich das Schreiben des Kammergerichts vom 12.06.2008 in der Sache 22 W 38/08. Auszugsweise hier der Wortlaut:

".. ist vor einer Entscheidung über die - sowohl vom Antragsteller selbst als auch durch seinen Verfahrensbevollmächtigten eingelegte - sofortige Beschwerde vom 21. April 2008 über den Zuständigkeitsbestimmungsantrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu entscheiden. ..."

Was ging dem Einzelrichter bzw. den Richtern der 68. Zivilkammer des Land- gerichts Berlin durch die Köpfe, als sie zuvor - nur aufgrund angeblicher Verfahrensfehler unsererseits, die PKH ablehnten??


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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