29.08.2008

Stufenklage 38 O 65/08 (PKH) - Beschwerdeverfahren 22 W 38/08

Die aufgrund einer gerichtlichen Mitteilung einzuholenden weiteren behördliche Auskünfte, sind bis heute nicht bei mir eingetroffen.

Das Gericht könnte auch ohne das Ergebnis der behördlichen Auskünfte über die Zuständigkeit entscheiden und das Verfahren an dieses Gericht abgeben.




Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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