31.12.2008

Stufenklage (PKH) 18 AR 39/08

Heute erhielt ich den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. Dez. 2008. Das Kammergericht hat als zuständiges Gericht das Landgericht Neubrandenburg bestimmt.

Merkwürdig erscheint mir, dass einige Beklagte bei der Zuständigkeitsbestim- mung herausgelassen wurden, obwohl ich die Klage gegen diese Personen nicht zurückgezogen habe.

Beschwerdemöglichkeit (insbesondere Auskunft/ Abfindung/ Schadensersatz ge- genüber Erben) wird geprüft.


20.12.2008

Finanzgerichtssache 1 K 132/07

Gestern erhielt ich das Protokoll zur Verhandlung vom 10.12.2008.

Streitgegenstand waren die gesellschaftlichen Verhältnisse bei der De Maekel- boerger Gruppe in den Jahren 1995 bis 2000 und 2001 bis 2006. Geschäfts- grundlage meiner Beteiligung war das staatlich geförderte MBO/MBI-Konzept.

Sytembedingt wurde auch diese Klage zu Unrecht abgewiesen. Mein Vorbringen wurde erneut nicht berücksichtigt. Stellt sich in der Zivilklage über die Auskunfts- und Abfindungsansprüche heraus, das gesellschaftsrechtliche Gestaltungen gegen meinen Willen (Durchsetzung MB//MBI-Konzept) vollzogen wurden, sind sämtliche bisherige gerichtliche Entscheidungen rechtswidrig.

Die hochkarätigen Beteiligten werden durch staatliche Organe unterstützt ohne meine Interessen ausreichend zu berücksichtigen. Scheinbar haben staatliche Institutionen ein erhebliches Interesse daran, die tatsächlichen Verhältnisse im Dunkeln zu lassen. Um dies durchzusetzen wird sogar Rechtsbeugung betrieben. Dies muss damit zusammenhängen, dass Staatsorgane verdeckt Gesellschafter bei der De Maekelboerger Gruppe sind.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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