24.03.2009

Warmwasserproblematik (SG Sache S 8 AS 19/09)

Ein weiterer ALG II - Empfänger hatte mir seine Ausarbeitung zur Problematik - Warmwasserbereitung und Warmwasserversorgung - zwecks Prüfung und persönlichen Verwendung überlassen. Die Sachverhalte habe ich in Teilen für unsere Klageerweiterung zur Sache S 8 AS 19/09 (NEWS 16.03.2009) verwendet.

Eine Prüfung unter Einbeziehung fast sämtlicher bezeichneter Dokumente habe ich vorgenommen und keine wesentlichen Fehler entdecken können. Den Inhalt der Abhandlung will ich nicht nur für mich behalten, sondern auch anderen Betroffenen und Lesern zugänglich machen.

Der Autor hat die Erweiterung der Ausarbeitung angekündigt. Ältere Versionen werden hier durch die neuen Versionen ersetzt. Um die Entwicklung nachvoll- ziehen zu können ist es wohl angebracht die älteren Ausführungen zu sichern. (Nachtrag am 24.07.2009)

Der Autor hat die Dokumentation zur Veröffentlichung freigegeben ( - Beitrag bei Tacheles -).

Vorweg noch drei wichtige Links:

Urteil des Sächsischen LSG vom 29.03.2007 - L 3 AS 101/06 (Download)

Vorlagebeschuss des Hessischen LSG - L6 AS 336/07 (Download)

Herr Prof. Dr. Fromman zum Regelsatz Warum nicht 627 Euro (Download)

die helfen sollen, sich in die Problematik einzuarbeiten.

Dokumentation:

Sehr gute Arbeit von Herrn Volker S. Die Bewertungen in strafrechtlicher Hinsicht unterstütze ich noch nicht. Mir ist zunächst eine Beschränkung auf die Tatsachen ausreichend. Jedem Leser steht eine Bewertung frei.

Der Warmwasserbetrug (Download)


Meine Zusammenfassung zur Warmwasserproblematik:

1. Die Warmwasserversorgung betrifft nur die Kosten der Unterkunft (KdU), nicht den Regelsatz.

2. Der Anteil Warmwasserbereitung (EVS, Anteil KdU) für Baden, Duschen und Heizungsstrom wurden im Regelsatz (kürzend) bereinigend.

3. Warmwasserversorgung für Heizung, Körperpflege usw. ist Mietvertrags- bestandteil, die Warmwasserbereitung (Waschmaschine, Kochherd, Backgeräte, Wasserkocher, Tauchsieder usw.) nicht.

4. Die Warmwasserversorgung ist auch nicht anteilig im Regelsatz enthalten.

5. Warmwasserbereitung mittels Waschmaschine, Kochherd, Backgeräte, Wasserkocher, Tauchsieder usw. ist im Regelsatz enthalten und muss neben der Warmwasserversorgung gezahlt werden.

6. Vermeintliche mit dem Regelsatz abgegoltene Bedarfe dürfen nicht über die KdU abgezogen werden, weil es von einander getrennte ALG II – Leistungen sind

7. Der Abzug einer Warmwasserpauschale bei den KdU ist ein unzulässiger Eingriff in den Regelsatz, weil die Regelleistung rechtswidrig gekürzt wird.

8. Die KdU sind von den kommunalen Trägern, die Regelleistung dagegen, vom Bund zu übernehmen, eine Vermengung – auch in Teilen - ist noch unzulässig.



16.03.2009

SG Sache S 8 AS 19/09

Wir haben weitere abweisende Widerspruchsentscheidungen erhalten. Heute wird unsere Klage ergänzt und erweitert.

- Klageerweiterung zur Sache S 8 AS 19/09 - (download)

vor dem Sozialgericht Neubrandenburg.

Das Sozialgericht hat sich in vorherigen Sachen nicht viel Mühe gegeben und wird es wohl auch hier nicht für nötig erachten die Tatsachen zu prüfen, obwohl es das eigentlich muß. Hoffentlich ist das LSG in Bezug auf die Verpflichtung zur Tatsachenermittlung etwas verantwortungsbewußter.

Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

email.gif



© 1999 - 2009 by   JoWe - Richterbank    - all rights reserved - aktualisiert : 11.10.2009 (opt. 800 x 600 BP)