28.04.2009

Zuständigkeitssache vor dem Kammergericht Berlin - 18 AR 39/08

Heute erhielt ich den Beschluss vom 09.04.2009 zur Gegenvorstellung vom 09.01.2009. Die Gegenvorstellung wurde zurückgewiesen und vorallem noch vor einer Entscheidung über PKH, die 'Herausnahme mehrerer Beklagter bestätigt, obwohl das staatlich geförderte MBO/MBI-Konzept Geschäftsgrundlage war. Die Verweisung zum Landgericht Neubrandenburg wird ebenso bestätigt.

Das Gericht greift demgemäß unzulässig einer Entscheidung (PKH) vor und beschneidet damit meinen Rechtsanspruch auf Auskunft zwecks Abfindung und Schadensersatz. Erst im PKH - Verfahren darf entschieden werden, ob PKH für alle oder nur einen Teil der Beklagten zu gewähren ist. Dabei darf aber nicht das erledigt werden, was dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist. Angeblich hätten wir zu wenig betreffend der Beklagten BRD, Land M+V, THA, Commerzbank und Notar vorgetragen. - Damit ist die Einsicht in weitere notarielle Urkunden zu Unrecht verwehrt. Hierauf kommt es aber an.

Das können mein Anwalt und ich nicht nachvollziehen. Zudem soll aus der Sache nunmehr eine Familiensache geworden sein. Welche Gründe dafür maßgeblich sein sollen ist so einfach nicht zu erkennen.

Nach meiner Auffassung kann ich gegen diesen abweisenden Beschluss nur noch Verfassungsbeschwerde erheben. Dies werde ich erledigen nachdem noch einige Vorfragen geklärt sind. Ich gehe davon aus, dass ich mich das nächste halbe Jahr mit dieser Sache beschäftigen muß. Hierbei darf ich nichts übersehen und vorallem keine falschen Schlüsse ziehen.

Zudem muss der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft und notfalls der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden.


03.04.2009

Finanzgerichtssache 1 K 132/07

Gestern erhielt ich den Beschluss zur Urteilsberichtigung, das berichtigte Urteil sowie meine sämtlichen Anlagen zurück.

Nunmehr ist klargestellt dass ich nicht vorgetragen habe, dass das als Geschäfts- grundlage geltende MBO/MBI-Unternehmenskonzept bis zum 27.09.1991 sondern ab dem 27.09.1991 gilt. Dies hat erhebliche Bedeutung.

Noch bin ich mir über den eigentlichen Hintergrund dieses 'Fehlers' im Urteil nicht klar. Das Urteil vom 10.12.2008 habe ich am 27.01.2009 in der JVA - einen Tag vor der Entlassung aus der Beugehaft - erhalten. Dieses eine - aber sehr wichtige - Wort hätte ich unter dem 'Druck der Haft' schnell überlesen können. Zum Glück aber nicht. Zudem habe ich mich nicht beugen lassen! Möglicherweise wird mal bekannt weshalb die ehemalige BvS so 'scharf' auf meine Unterschrift war und der 'Fehler' mit dem Zeitraum MBO/MBI-Konzept passierte.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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