24.09.2009

Landessozialgericht M+V - L 8 AS 10/05

Die heutige Verhandlung dauerte nur ca. 20 min. Die Entscheidung über meinen Antrag vom 03.09.2009 zur Terminsverschiebung bis Mitte 2010 wegen der Sache BVerfG 1 BvL 01/09 wurde nicht in der Verhandlung gefällt.

Vom Vorsitzenden Richter wurde nur antragsmäßig zusammenfasst um was es alles geht und was von der ARGE zwischenzeitlich bereits erfüllt wurde. Merkwürdig schien mir weiter, dass er nachfragte, ob ich denn bezüglich der WW-Sache (Anrechnung NULL) den Bescheid Mai bis Nov. 2009 einbezogen sehen möchte.

Im Verhandlungstermin habe ich die WW-Sache des LSG Berlin-Brandenburg L 25 B 2322/08 AS NZB vom 29.04.2009, grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu Protokoll nehmen lassen. Auszug:

Die grundsätzliche Bedeutung liegt in den klärungsfähigen und –bedürftigen Fragen, ob vom Vermieter abschlagsweise geforderte Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Warmwasseraufbereitungskosten überhaupt von den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II) abgesetzt werden können und ob in diesem Fall auch solche Kosten absetzbar sind, welche nicht nur auf einer individuellen Ver- brauchserfassung, sondern auch auf einer teilweisen Umlage der gesamten zu erwartenden Warmwasseraufbereitungskosten beruhen.

Damit sind auch Rechtsfragen drin, über die das BVerfG in der Sache 1 BvL 1/09 noch nicht entscheiden wird, wo aber Hinweise erwartet werden können.

Wie die Zwischenentscheidung des LSG M+V in meiner Sache lautet werde ich aus dem Terminsprotokoll erfahren.

22.09.2009

Landessozialgericht M+V - L 8 AS 10/05

Heute habe ich per Computerfax ergänzend zur Fehlerhaftigkeit der Regellei- stung und des Abzuges der Warmwasserpauchale bei den KdU vorgetragen. Hierzu sind weitere Auszüge aus der Vorlagebeschluss des Hessischen LSG und eigene Bewertungen eingebracht.

Ein aus der Regelleistung angeblich geleisteter Betrag für WW (KdU) kann unmöglich gelten, denn es kann nach der irrigen Annahme des BSG zu einem Anrechnungs- bzw. Abzugsbetrag kommen, der noch über den Pauschalen liegt, die nach der BSG - Meinung gelten sollen.

Wenn eine 2-Personen-BG beispielsweise nach Vorlage der Betriebskostenab- rechnung ca. 250 € für WW gezahlt hat, soll das als vom Regelsatz abgegolten angesehen werden!? Den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen würden Leistungen aus der Regelleistung (Bundesmittel) vorenthalten, weil nach Vorlage der Betriebskostenabrechnungen bei der KdU-Zahlung für den folgenden Monat, der Betrag für die Warmwassernutzung durch die Kommune einbehalten würde. Die Kommune würde also indirekt Bundesmittel auf sich 'überleiten'.

Wir haben nachgewiesen, dass durch äußerst sparsames Verhalten und anderen Gründen sehr wenig Warmwasser für die Körperpflege, Geschirrwäsche usw. aus der Warmwasserversorgung verbraucht wurde. Die Kosten liegen noch unter den Pauschalen, die das BSG vorgegeben hat. Würden die Pauschalen des BSG angesetzt würden wir mittelbar einen Abzug über die Regelleistung hinnehmen müssen, der das Sparen bestraft und uns Mittel aus der Regelleistung zu unrecht vorenthält. Das wäre offensichtlich rechtswidrig.

Zudem hat die Kostengröße WW für Körperpflege usw. keinen Eingang in den/die Regelsatz/Regelleistung gefunden, weil die durchschnittlich hierfür angenom- mene Größe bei der Regelsatzbemessung herausgerechnet und abgezogen wurde.

Übrigens liegt zu meinen Anträgen (Terminverschiebung und Beiziehung des Verfahrens S 8 AS 19/09) vom 03.09.2009 noch immer keine Antwort des LSG vor. Mal sehen was von meinem Vorbringen Eingang in das Sitzungsprotokoll finden wird.

18.09.2009

Landessozialgericht M+V - L 8 AS 10/05

Vor zwei Tagen erhielt ich eine Mitteilung vom LSG M+V mit Anschreiben u.a. der Vier-Tore-Jobcenters. Es wurde mitgeteilt, das einem Teil meines Klagebe- gehrens für den Leistungszeitraum 01.01.2005 bis 30.11.2005 entsprochen wurde.

Betreffend der WW-Pauschale teilte die ARGE mit, dass ein Abzug von 2 x 5,37 Euro verbleibt.

Auf mein Schreiben vom 03.09.2009 - Terminverschiebung und Beziehung des weiteren Verfahrens S 8 AS 19/09 - hat das LSG auch nach 14 Tagen noch nicht geantwortet.

Rein vorsorglich habe ich heute einen 12-seitigen Schriftsatz mit ergänzendem Vortrag und weiteren Anträgen, auch einem Feststellungsantrag zur Gesetzwi- drigkeit der Warmwasserpauschale, eingebracht.

03.09.2009

Landessozialgericht M+V - L 8 AS 10/05

Mit Gerichtsschreiben vom 28.08.2009 lädt das LSG zur Verhandlung am 24.09.2009. Kurz bevor das BVerfG am 20.10.2009 u.a. zum Vorlagebeschluss (76 Seiten) des Hessischen LSG verhandelt, will das LSG meine Sache verhandeln, die seit 2005 rechtshängig ist. Weshalb jetzt auf einmal die Eile?

Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Hessischen LSG und die in Kürze anstehende Verhandlung des BVerfG habe ich die Aufhebung des Termins, die Neufestsetzung im Jahre 2010 und die Beiziehung des weiteren Verfahrens - S 8 AS 19/09 - mit entsprechender Begründung beantragt.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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