08.05.2010

Stellungnahme an BSG wegen Urteil BVerfG vom 09.02.2010

Nach Rücksprache mit unseren Anwälten wurde gestern unsere 19-seitige gering- fügig geänderte Stellungnahme - Einfluss der Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 auf unsere NZB vom 23.10./19.11.2009 -, per Fax zum BSG gesandt.

Es ist herausgearbeitet weshalb das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 in einer parallelen ALG II-Sache nur teilweise beachtlich für unsere NZB ist und welche besonderen Gründe es dafür gibt.

07.05.2010

BSG erinnert an angekündigte Stellungnahme

Mit Schreiben vom 05.05.2010 erinnert das BSG an unsere Stellugnahme betreffs des Einflusses des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 auf unsere NZB.

07.05.2010

Abwicklungsgesellschaft meldet sich zu einer Forderung

Mit Schreiben vom 05.05.2010 melden sich gesetzliche Vertreter einer Abwick- lungsgesellschaft, die eine 100%-tige Tochter der ehemaligen BvS abwickeln bzw. besser wohl unter Ausschüttung erheblicher Vermögenswerte, abgewickelt haben.

Ich bin aufgefordert bis zum 21.05.2010 meine Vorstellungen zu den Forderungen aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen mitzuteilen.

Unter Berücksichtigung meiner Beschwerde vor dem BVerfG und der Auskunfts,- Abfindungs- und Schadensersatzklage vor dem Kammergericht Berlin, werde ich fristgemäß kurz meine Meinung dartun.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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