26.07.2010

Gehörsrüge zur Abweisung NZB vor dem BSG und Verfassungsbeschwerde

Unsere Verfassungsbeschwerde (ES) zur Entscheidung des BSG betreffend der NZB ist beim BVerfG eingegangen. Bis Mittwoch wird die VB noch per Computer- fax hinsichtlich der Verletzung eines weiteren Art. des Grundgesetzes ergänzt.

Das Aktenzeichen - B 14 AS 3/10 C - der Gehörsrüge wurde mir heute übermittelt.

16.07.2010

Gehörsrüge zur Abweisung NZB vor dem BSG - B 14 AS 145/09 B

Heute ist vor dem BSG zur Sache B 14 AS 145/09 B eine 7-seitige Gehörsrüge eingereicht worden. Ziel ist die formalen Voraussetzungen zur noch einzurei- chenden Verfassungsbeschwerde zu erfüllen.

Sollte das BVerfG die Sache nicht zur Entscheidung annehmen bzw. abweisen, wird der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschritten.

09.07.2010

Abweisung der NZB in SG-Sache B 14 AS 145/09 B

Gemäß dem Schreiben des BSG vom 05.07.2010 wird der abweisende Beschluss vom 17.06.2010 übergeben.

Das Gericht meint, es wäre keine genügende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung erfolgt, die angeführten Verfahrensmangel wären nicht ausrei- chend dargelegt und die Begründung der NZB würde sich zumeist nur auf Zitate beziehen. Dabei 'übersieht' das Gericht wissentlich, dass nach den Auszügen aus der Rechtsprechung, Literatur und dem Internet, die eigene Meinung kundgetan und insbesondere bei der WW-Pauschale mit eigenen weiteren Argumenten die Rechtswidrigkeit dargestellt wurde.

Auf die Einzelheiten, insbesondere das Schreiben zur Ergänzung des Mietver- trages betreffend der Kabelgebühr, die Besonderheiten der Aufwendungen zur Durchsetzung der Rechtsansprüche aus der Gesellschafterstellung, der Ausgaben- erfassung für die Lebenshaltung sowie deren Bewertung und insbesondere das Vorbringens zur WW-Abzugspauschale geht das Gericht überhaupt nicht bzw. nur geringfügig ein.

1/3 der außergerichtlichen Kosten trägt das JC Neubrandenburg.

Es wird Gehörsrüge erhoben und parallel Verfassungsbeschwerde eingelegt, um u.a. in den noch anhängigen Rechtsbehelfs- und dem Klageverfahren keine Nachteile zu erleiden.

Mit den Einsprüchen zu den neuen Bewilligungsbescheiden beginnt dann alles wieder von vorn.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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