26.09.2010

Noch außergerichtliches Verfahren in einer besonderen Sache

Jetzt habe ich das Antwortschreiben des einen Rechtsanwalts der Kanzlei zu den von mir erbetenen Auskünften, aus verschiedenen Interessenlagen bewertet und mögliche Hintergründe abgeleitet.

Danach habe ich mich mit der neuen Fachliteratur zu verschiedenen, für mich neuen Rechtsgebieten, beschäftigt. Die tatsächlichen Verhältnisse können noch viel komplizierter sein, als bisher angenommen.

Der Rücklauf zu bestimmten Anfragen und Dokumente wird hoffentlich ansatz- weise zeigen, was geschehen ist bzw. daneben geschehem sein kann. Die nächsten Wochen bis Jahresende 2010 werden zeigen was sich verschiedene Personenengruppen ausgedacht haben.


21.09.2010

Derzeit etwas Unruhe im noch außergerichtlichen Verfahren

Ich hatte ein Schreiben am 16.09.2010 an einen Geschäftsführer vorbereitet um zu erfahren, weshalb denn die Anwälte nicht antworten. Die Weiterleitung mit altem Inhalt ist nicht mehr notwendig.

Zunächst werden Schreiben an andere Stellen vorbereitet. Im Ergebnis des Rücklaufs wird weiter entschieden.

Gestern erhielten die von uns beauftragten Rechtsanwälte Antwort auf ihr Schrei- ben vom 08.09.2010 welches sich auf den Inhalt des Schreibens vom 19.07.2010 bezog. Im Schreiben vom 16.09.2010 des Rechtsanwalts blieben einige Fragen offen. Daraus ergeben sich weitere Überlegungen.

Je nach Entwicklung der Sache werde ich kurz oder ausführlicher berichten.

03.09.2010

Derzeit Ruhe in allen Verfahren

Zumindest nach außen ist nicht zu sehen dass sich in den Verfahren (BVerfG und BSG) etwas tut.

Das anderweitige Verfahren - im welchem von verschiedenen Personen außergerichtlich Auskünfte eingeholt werden sollten - ist nur teilweise erledigt.

Die zuletzt zur Auskunft aufgeforderten Dritten haben durch deren beauftragte Anwälte auf die innerhalb von 6 Wochen erbetenen privatschriftlich formulierten Auskünfte, nicht geantwortet.

Sämtliche Auskünfte gegenüber dem Dritten sind berechtigt. Wenn nicht noch eine Antwort kommt wird Anfang nächster Woche unter Bezugnahme auf den bisherigen Schriftverkehr von Anwalt zu Anwalt eine Nachfrist gesetzt.

Sollte auch diese Nachfrist ohne Beantwortung sämtlicher Fragen ablaufen, wird Klage auch gegenüber dieser Einrichtung und weiteren Dritten wegen der besonderen Umstände erhoben.

Mir scheint, als würden sämtliche zur Auskunft Verpflichteten eine gerichtliche Auseinandersetzung wollen. Bei dem Sachverhalt, der mir derzeit bekannt ist, kann ich dieses Ansinnen nur mit sehr viel Fantasie nachvollziehen.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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