31.03.2011 - 16:42 Uhr

Abweisender PKH-Beschluss des OLG Rostock - 1 W 2/11

Schon komisch was so alles geschieht.

Heute um 08:22 Uhr beantworte ich per Computerfax die Anfrage des Jobcenters Neubrandenburg zum Stand der Rechtssachen unter Beachtung meiner Kennt- nisse zu diesem Zeitpunkt.

Heute Nachmittag erhalte ich per Email vom Rechtsanwalt den Beschluss vom 21.03.2011 in der Sache OLG Rostock 1 W 2/11 (2 O 206/10 LG Nbdg.), den er heute erhalten hat.

Der Beschluss ist von einem Einzelrichter (Richter am Landesgericht ?) gefasst. Einen Beschluss zur Übertragung auf den Einzelrichter kenne ich nicht. Auf mehrere Beschwerdegründe ist der Einzelrichter überhaupt nicht eingegangen.

Nach den mir bekannten zeitlichen Abläufen müssen zwischen einigen Gerichten Abstimmungen erfolgt sein. Welches Landgericht erlaubt sich schon noch vor einer Entscheidung des Obergerichts und des BVerfG, einen Beschluss zur Abgabe an ein anderes Gericht zu fällen.

Demgemäß kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nur vom Verdacht des mehrfachen Rechtsbruchs durch zwei Landgerichte und dem OLG Rostock ausgehen. Allein die Verletzung der Verfahrensvorschriften berechtigen zu dieser Einschätzung.

Nunmehr hat es das Kammergericht Berlin in der Hand. Die drei Monate sind rum. Der Vorsitzende Richter könnte - wie mitgeteilt - die Akten wieder anfordern. Hoffentlich ergreift er dann auch rechtsstaatliche Maßnahmen. Falls nicht, dauern die Rechtssachen noch Jahre. Neue Rechtssachen (Erbsachen, ALG II) kommen hinzu.

Gegen die Entscheidung des OLG Rostock wird Gegenvorstellung/ Gehörsrüge/ Rechtsmittel bis spätestens 12.04.2011 erhoben. Parallel werde ich eine weitere Verfassungsbeschwerde vorbereiten und anschließend vor den EGMR treten, wenn es erforderlich werden sollte.


31.03.2011

JobCenter fragt zu Steuerbescheiden und Rechtssachen nach

Heute habe ich so gegen 08:00 Uhr per Computerfax zum Stand der Verfahren in den Zivil,- Steuer,- Nachlass- und SGB-Sachen berichtet. Das JC hatte sich die erbetene Auskunft auf Termin am 04.04.2011 gelegt.

Die noch offenen Rechtssachen haben seit Oktober 2010 eine sehr merkwürdige Entwicklung genommen.

Scheinbar wird wohl alles zusammen behandelt.

In einer Zivil-Sache sind bzw. waren sämtliche Akten nicht verfügbar, in den Nachlasssachen dümpelt es vor sich hin und was in den SG-Sachen geschieht bleibt abzuwarten.


25.03.2011

Sache LSG Mecklenburg Vorpommern - L 8 B 80/11

Gemäß Schreiben vom 18.03.2011 nimmt das Jobcenter Neubrandenburg Stellung zu unserer Beschwerde vom 24.02.2011 über die Abweisung der Anträge auf einstweilige Anordnung zur Gewährung bezifferter, vorläufig höherer Regel- leistung und bezifferter Sonderbedarfe.

Auf unseren 22-seitigen Beschwerdeschriftsatz reagiert das JC mit einem flotten Vierzeiler.

23.03.2011

Beschaffung von Fachliteratur zur Betreuung und Nachlasspflege

Wegen der neuesten Entwicklungen in einer der Erbsachen habe ich als Bevoll- mächtigter in beiden Erbsachen weitere Fachliteratur bestellt. Die bisherigen Fachbücher zum Erbrecht sind nur kurz auf die Betreuung des Erblassers und Nachlasspflegschaft eingegangen.

Im Internet sind auf verschiedenen Websits nur einführende Informationen zur Betreuung und Nachlasspflegschaft zu finden.

Weiter gibt es im Internet Hinweise zu den Besonderheiten beim Amtsmissbrauch und den Möglichkeiten die Staatshaftung geltend zu machen.

Ich habe den Eindruck, das meine Rechtssachen zur Existenzgründung mit der eigenartigen Entwicklung in den Erbsachen - wie und aus welchen Gründen auch immer - zusammenhängen könnten bzw. sollen.


19.03.2011

Neue Informationen in einer Erbsache

Als Bevollmächtigter in einer Erbsache sind mir heute Informationen zugegan- gen, die mich in Erstaunen versetzten. Eine entsprechende Stellungnahme habe ich im Entwurf fertiggestellt.

Welche Umstände bringen eine vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspflegerin dazu, eine bekannt gewordene Erbberechtigte nicht zu benachrichtigen und höchstwahrscheinlich ein Nachlassverzeichnis nicht vorzulegen?

Zumindest den mir zugänglich gewordenen Aktenteilen ist nicht zu entnehmen, dass die Nachlasspflegerin dem Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis über- geben hat. Das Nachlassgericht hat die Nachlasspflegerin auch nicht aufgefordert für Erledigung der Aufgabe zu sorgen.

Nach fast 27 Jahren kann demzufolge nicht mehr festgestellt werden was wahr oder falsch ist. Vieles kann - zu welchem Zweck auch immer - gesteuert worden sein bzw. noch immer gesteuert werden.

Ich kann in dieser und einer weiteren Erbsache sowie den Gesellschaftersachen nur empfehlen, die Dinge nicht auf die Spitze zu treiben.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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