20.04.2011

Verfassungsbeschwerde (allg. Register) - AR 7850/09

Über die besonderen verfahrensseitigen Abläufe (LG Berlin, LG Nbdg. und OLG Rostock) habe ich mir nochmals Gedanken gemacht.

Was da abgelaufen ist, ist kaum zu fassen es sei denn, die Gründe werden gegenüber dem Bf. noch offengelegt. Es war gar nicht so einfach in diesem Sinne die 1. Ergänzung zur Verfassungsbeschwerde abzufassen.

Mehrmals habe ich den Text geändert und einen zusätzlichen Punkt mit eingebracht, der die besondere Situation kennzeichnet. Sollte - wie bisher immer - nicht darauf eingegangen werden, bleibt nichts anderes übrig als weitere Verfahren voranzutreiben und in dieser sowie anderen Sachen, vor den EGMR zu treten.

Ich denke aber, dass sich alle noch beteiligten Seiten ihre Entscheidung wohl überlegen werden.

Die noch im allg. Register verbleibende Verfassungsbeschwerde ist per Compu- terfax und Einschreiben an das BVerfG gesandt worden.


18.04.2011

Verfassungsbeschwerde (1. Ergänzung) zum abweisenden PKH-Beschluss des LG Nbdg. und OLG Rostock im Entwurf fertig

Nachdem ich mich erinnert hatte, dass ich 'hellseherisch' bereits mit Schreiben vom 31.10.2009 Beschwerde (Allg. Register) gegen das Vorgehen des LG Berlin, des LG Neubrandenburg und des OLG Rostock - wenn auch in anderer zeitlichen Abfolge - eingelegt hatte, habe ich meine Anträge umgestellt und wegen der aus meiner Sicht ungeheuerlichen Vorgänge vor dem LG Berlin, dem LG Nbdg. und dem OLG Rostock, umfangreich ergänzt.

Mehrere ähnliche Sachen musste ich kurz vor bzw. zwischen den Feiertagen erledigen. Die Gerichte haben Freude an solcher Steuerung. Zudem musste ich zu meinem 60. Geburtstag zur Verhandlung vor dem SG Nbdg. erscheinen. Ich kam diesem Wunsche nach und habe dem Richter mitgeteilt was ich davon halte.

Im Übrigen ist der Schriftsatz vom 31.10.2009 und die Ergänzung 'gebunkert' und einer anderen Stelle zugereicht.


11.04.2011

Gehörsrüge/ Gegenvorstellung/ Rechtsmittel zum abweisenden PKH-Beschluss des OLG Rostock - 1 W 2/11

Per Computerfax habe ich heute parallel zum Rechtsanwalt Gehörsrüge/ Gegen- vorstellung/ Rechtsmittel vor dem OLG zur Abweisung der PKH-Beschwerde eingereicht.

Die Einreichung einer Gehörsrüge/ Gegenvorstellung/ Rechtsmittel ist rein formal notwendig. Den rechtswidrig tätig gewordenen Einzelrichter 'juckt das zwar nicht', aber mit dem Rechtsmittel sind die Voraussetzungen erfüllt, nicht schon aus formellen Gründen vor dem BVerfG zu scheitern.

Weiter sind damit auch die Formalien vor dem EGMR erfüllt, wenn das BVerfG - wie bei der Zuständigkeitssache - nicht nachvollziehbar, die ordentlich begrün- dete Verfassungsbeschwerde mit einem flotten 4-Zeiler, nicht zur Entscheidung annehmen sollte.

Die Beschwerde vor dem EGMR gegen die Regierung der Bundesrepublik zur Zuständigkeitssache wird derzeit vorbereitet. Die Verfassungsbeschwerde zur vorhergesehenen - aber nicht so frühen - PKH-Abweisung durch das OLG Rostock, ist bis spätestens 29.04.2011 ergänzt.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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