30.06.2011

Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem BVerfG

Der Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem BVerfG ist rechtshängig.

Per Computerfax und Einschreiben habe ich heute den isolierten Antrag auf einstweilige Anordnung zu meiner Beschwerde - PKH und Streitwert - vom 31.10.2009 - AR 7850/09 - rechtshängig werden lassen.

Bin wirklich gespannt was das BVerfG damit macht und wie diese Sache ausgeht. Allzulange kann es ja nicht dauern. Wenn alles richtig läuft ist wahrscheinlich innerhalb von drei Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen.


29.06.2011

Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem BVerfG

Den Entwurf zum Antrag auf einstweilige Anordnung habe ich heute um 12:30 Uhr fertiggestellt. Er umfasst 16 Seiten und 17 Anlagen. Insgesamt mehr als 150 Seiten.

Habe mich nochmals mit den Zielen befasst, die die mehr als merkwürdige Verfahrensweise zur Zuständigkeitssache und vorallem zur PKH- und Streitwert- sache auf sich haben könnten.

Das Ergebnis meiner Gedanken war nicht so gut. Mal sehen was das BVerfG mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung macht.

Die Sache geht spätestens am Freitag, dem 01.07.2011 per Fax und Einschreiben an das BVerfG.


26.06.2011

Beschwerde vor dem BVerfG - AR 7850/09 - (PKH und Streitwert)

Gestern erhielt ich die Mitteilung des BVerfG vom 21.06.2011. Im Schreiben wird der Eingang meines Faxes und des Schreiben vom 16.06.2011 nebst Anlagen bestätigt sowie auf das Schreiben des BVerfG vom 02.05.2011 verwiesen.

Zu den Voraussetzungen einer Vorabentscheidung zur Abwendung schwerer Nachteile für einen Beschwerdeführer habe ich - nach nochmaligen Durchdenken - falsche Vorstellungen gehabt. Die Möglichkeiten des BVerfG im Rahmen einer Eingabe (allg. Register) sind begrenzt. Zudem könnte das Schreiben des BVerfG vom 02.05.2011 ein anderes Ziel haben. Das tatsächliche Ziel des verweigerten Beschlusses zu den beiden Gehörsrügen geht in zwei Richtungen.

Wegen der Weigerung des unzuständigen Einzelrichters des Kammergerichts Berlin (s. NEWS 09.06.2011) einen Beschluss zu unseren Gehörsrügen zu fassen sehe ich wegen der verfahrensmäßigen Besonderheiten zwei Wege:

1. Isolierter Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG) bei mehreren Einzelanträgen vor dem BVerfG mit kurz gefasster Begründung unter Beifügung und Bezugnahme auf die im allg. Register eingetragene Eingabe (60 Seiten) mit einzelnen Anlagen sowie Antrag auf Beiziehung des Verfahrens 2 BvR 2627/09.

2. Einbringung eines Hilfsantrages auf einstweilige Anordnung innerhalb der Eingabe ohne Antrag auf Überführung ins Verfahrensregister. Die Einbringung eines Hilfsantrages in der Sache (allg. Register) wird sich aber erübrigen.

Die Sachen müssen bis spätestens 08.07.2011 vor dem BVerfG liegen.


25.06.2011

Beschwerde vor dem EGMR - 37315/11 - (Zuständigkeitssache)

Heute habe ich die Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde (Kurzfassung) vom 11.06.2011 (Einbringungsdatum 14.06.2011) und Informationsmaterial vom EGMR erhalten.

Nach der Mitteilung des EGMR vom 21.06.2011 sollten die vollständigen Unter- lagen einschließlich vollständig ausgefülltem Formblatt, den Anlagen hierzu und einem Zusatzblatt bis zum 16.08.2011 - beim EGMR eingehend - vorliegen um die Frist zu wahren.


21.06.2011

Vorbereitung der vollständigen Beschwerde vor dem EGMR - Zuständigkeit -

Heute habe ich zur Kurzfassung der EGMR - Beschwerde vom 11.06.2011 (Post- stempel 13.06.2011) begonnen die innerstaatlich abgeschlossenen Sache 2 BvR 2627/09, computertechnisch in das Formblatt des EGMR 'zu zwängen'.

Da das Formlatt nur sehr kurze Ausführungen zulässt sind weitere Anlagen zum Formblatt erforderlich. Insgesamt umfasst die Beschwerde vor dem EGMR sämt- liche gerichtliche Entscheidungen und sämtliche Rechtsmittel mit ausführlichen Begründungen. Insgesamt sind 26 Anlagen dem EGMR-Formular beigefügt.

Das Paket werde ich frühestens am 07.07.2011 zum EGMR abschicken.


16.06.2011

Beschwerde vor dem BVerfG - AR 7850/09 -

Heute habe ich per Fax und Einschreiben meine Beschwerde vor dem BVerfG das dritte Mal ergänzt und Anträge eingebracht, die ich vorher in dieser Art noch nie formuliert habe.

Da eine Verfassungsbeschwerde aber auch dann zulässig ist wenn keine Anträge gestellt sind aber zu erkennen ist welche Ziele der Bf. verfolgt und die Begrün- dung für die verfassungsrechtlichen Belastungen ausreichend ist, hoffe ich alles richtig gemacht zu haben.

Aufgrund verschiedener Überlegungen habe ich einige vorbereitete Formulierun- gen doch nicht eingesetzt aber in anderer Richtung noch ergänzt.


14.06.2011

Beschwerde vor dem EGMR in Sachen Zuständigkeit - 2 BvR 2627/09 -

Heute habe ich per Fax und Einschreiben mit Rückschein meine Beschwerde (Kurzfassung) gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen - Zuständigkeit - (Zugang am 17.12.2010) an den EGMR abgeschickt.

Die Kurzfassung beinhaltet den Antrag auf Zurückstellung der Sache bis vor dem BVerfG die Sache - AR 7850/09 - (PKH und Streitwert) einvernehmlich oder streitig beendet ist. Je nach Ergebnis muss ich dann gegen diese Sache wohlmöglich ebenfalls Beschwerde vor dem EGMR erheben.

Sollte in der Sache - PKH und Streitwert - ebenfalls eine Beschwerde vor dem EGMR notwendig werden, können beide Beschwerden, durch den EGMR der weiteren Bearbeitung zugeführt werden. Spätestens Ende 2015 - nach 24 Jahren - wird dann der Fall meiner Existenzgründung im Jahre 1991, beendet sein.

Ich hoffe für mich und meine Ehefrau, dass eine einvernehmliche Lösung in der BRD zustandekommt.


09.06.2011

Kammergericht Berlin - 22 W 38/08 (38 O 65/08 LG Berlin) -

Heute erhalten der RA und ich jeweils Schreiben vom 06.06.2011 des unzustän- digen Einzelrichters des Kammergerichts Berlin. Der Inhalt bestärkt mich in meiner Auffassung wie der Verfahrensgang seit dem Jahre 2008 zu bewerten ist.

Der Einzelrichter meint, dass das Gericht einen Beschluss über die Gehörsrügen nicht fällt, weil alles abschließend gesagt wäre und eine Verletzung des recht- lichen Gehörs sich nicht aus dem Umstand ergäbe, dass der Antragsteller subjek- tiv eine andere Auffassung vertritt.

Zunächst werde ich zur Fristwahrung vor dem EGMR (Zuständigkeitssache) am 14.06.2011 ein Fax und ein ES schicken sowie beantragen, die Sache zurück- zustellen bis in der Sache - AR 7850/09 - nach wahrscheinlicher Überführung in das Verfahrensregister, eine abschließende innerstaatliche Entscheidung gefallen ist und ich dazu eine weitere Beschwerde vor den EGMR eingebracht habe.

Danach werde ich bis spätestens 20.06.2011 in der Sache - 7850/09 - unter Beifü- gung des Beschlusses vom 19.05.2011 (erhalten am 25.05.2011), unseren Gehörs- rügen vom 01.06.2011 und der beiden Schreiben vom 06.06.2011 des Einzelrich- ters, meine im allg. Register eingetragene Beschwerde ergänzen.

Innerhalb dieses Schreibens werde ich das BVerfG bitten auf meine Antwort vom 16.05.2011 zu dessen Frage vom 02.05.2011 - bei Berücksichtigung der Schreiben des Kammergericht Berlin vom 06.06.2011 - innerhalb von 6 Wochen mitzuteilen, wie das BVerfG auch im Hinblick auf eine Vorabentscheidung (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) die Sache sieht.

Parallel werde ich die Beschwerde vor dem EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Zuständigkeit ergänzen, sämtliche Entscheidungen und wichtige Schriftsätze kopieren und rechtzeitig dem EGMR per Paket zusenden.

Spätetstens Ende Juli 2011 wird feststehen, wie ich mich weiter in der Sache - AR 7850/09 - verhalten muss.


01.06.2011

Kammergericht Berlin - 22 W 38/08 (38 O 65/08 LG Berlin) -

In einer PKH- und Streitwertsache kann neben einem Prozessbevollmächtigten auch der Antragsteller persönlich vortragen, wenn seine Interessen durch einen Gerichtsbeschluss unter Verletzung des einfachen- und des Verfassungsrechts, zustande gekommen ist.

Das habe ich heute per Computerfax vor dem Kammergericht Berlin wahrgenom- men und über 14 Seiten begründet, weshalb ich den Beschluss vom 19.05.2011 unter Beachtung aller Umstände als rechtswidrig ansehe.

Nun weiß nicht nur das BVerfG wie ich als Betroffener die verfahrensrechtliche Entwicklung und die Entscheidungen in der Sache sehe. Als vorläufig letzte obergerichtliche Entscheidung muss nach Entscheidungen des BVerfG in anderen Sachen, dem Obergericht die Möglichkeit gegeben werden falschen Verfahrens- abläufen und falschen Entscheidungen in der Sache abzuhelfen, bevor das BVerfG tätig wird. Das habe ich nunmehr getan.

Der Rechtsanwalt hat sich in seiner - Weitere Beschwerde/ Gehörsrüge/ Rechts- mittel - vom 01.06.2011 wesentlich kürzer gefasst. Er hat sich auf meine Beschwer- de und ich mich auf seine Beschwerde bezogen.

Bis spätestens 20.06.2011 werde ich meine Verfassungsbeschwerde - AR 7850/09 - ergänzen, einige Anträge ändern und später, je nachdem ob sich das BVerfG zu meiner Antwort auf die durch das BVerfG gestellten Frage in nächster Zeit äußert, einen weiteren Antrag einbringen.

Zuvor werde ich spätestens am 14.06.2011 die Kurzfassung meiner Beschwerde gegen die Regierung der BRD vor dem EGMR zur Zuständigkeit mit der Bitte um Zurückstellung einbringen, bis in der PKH- und Streitwertsache eine Entscheidung gefallen ist.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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