31.08.2011

Beratungsgespräch bei einem auswärtigen Anwalt zu SGB II - Sachen

Wegen der aus meiner Sicht verzwickten Verfahrensstände in mehreren ALG II - Leistungssachen vor dem Jobcenter, dem SG Neubrandenburg, dem LSG Meck- lenburg Vorpommern und dem BVerfG, hat heute eine Beratung stattgefunden.

Manchmal 'sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht'.

Zum verweigerten einstweiligen Rechtsschutz (Höhe und Transparenz des neuen Regelbedarfs, Sonderbedarfe und WW-Pauschale) vor dem SG und LSG werde ich meine im Entwurf fertiggestellte Gehörsrüge an das LSG nicht absenden.

Das Jobcenter werde ich bitten den derzeit ruhend gestellten Widerspruch (Dezember 2010 bis Mai 2011) kurzfristig einer Entscheidung zuzuführen. Die Widerspruchsentscheidung werde ich dann zum Gegenstand des Verfahrens - S 8 AS 19/09 - erklären.

In der derzeit ausgesetzten Sache vor dem SG - S 8 AS 19/09 (mehrere Bewilli- gungszeiträume), werde ich die Widerspruchsentscheidung vom 05.08.2011 zum Gegenstand des Verfahrens erklären, ergänzend zu den Erkenntnissen aus dem EA-Verfahren vortragen, PKH unter Beiordnung des heute besuchten Anwalts beantragen und bitten das ausgesetzte Verfahren wieder aufzunehmen.

Zu den Zivilsachen treffe ich mich nächste Woche mit den Bevollmächtigten um das weitere Vorgehen abzustimmen.


29.08.2011

Abweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 BvQ 27/11 -

Gemäß Schreibens des BVerfG vom 26.08.2011 erhalte ich den Beschluss der Dritten Kammer des 1. Senats der BVerfG vom 22.08.2011.

Auszugsweise meine Anträge 4 und 5 in der vom BVerfG aufbereiteten Fassung:

4. hilfsweise dem Kammergericht Berlin unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Sentas des BVerfG zu verpflichten, über die Gehörsrügen des Antragstellers vom 01.06.2011 durch Beschluss bis spätestens 31. Oktober 2011 zu entscheiden,

5. hilfsweise durch den erkennenden Senat des Bundesverfassungsgerichts zu erklären, dass ein Beschluss über die Gehörsrügen vom jeweils 1.06.2011 erforderlich ist und deshalb der innerstaatliche Rechtsweg in der Sache AR 7850/09 nicht ausgeschöpft ist.

Die Beschlussformel lautet:

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird abgelehnt.

Da das BVerfG den Antrag insgesamt und damit auch den Antrag 5 abgelehnt hat, hat es damit erklärt, das der Rechtsweg in der Sache AR 7850/09 erschöpft ist.

Die Begründung lautet:

Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht dargetan (vgl. § 32 Abs. 1, § 23 Abs. 1 BVerfGG). Hinsichtlich des Antrages zu 5 wird darauf hingewiesen, dass die Bescheidung einer wiederholten Gehörsrüge keine Voraussetzung für die Erschöpfung des Rechtswegs ist.

Meine Meinung:

Wiederum keine sachgerechte Begründung durch die 3. Kammer des 1. Senat des BVerfG. Wie die 3. Kammer zu dem meinen kann es würde eine wiederholte Gehörsrüge vorliegen ist mir schleierhaft. Die vorherigen Rechtsmittel waren Beschwerden und Gegenvorstellungen.

Nunmehr kann ich die Sache AR 7850/09 ergänzen, die Anträge nochmals umstellen und beantragen die Sache zur Entscheidung ins Verfahrensregister übertragen zu lassen. Das werde ich innerhalb der nächsten 3 Wochen erledigen.

Je nach Fortgang der Sache AR 7850/09 im Zusammenhang mit meinem Vor- bringen und den Ergebnissen zu den Anträgen auf Erlass zweier einstweiliger Anordnungen vom 30.06.2011 und 02.08.2011, werde ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ergänzend vortragen.


29.08.2011

Entwurf zur Gehörsrüge - L 8 B 80/11 ER (S 8 AS 7/11) - fertiggestellt

Der 12-seitige Entwurf der Gehörsrüge zum abweisenden Beschluss des LSG M+V vom 04.08.2011, zugestellt unter dem 23.08.2011, ist fertig.

Es ist umfassend anhand auszugsweisen Vorbringens aus der Beschwerde vom 25.02.2011 dargestellt, weshalb das rechtliche Gehör und damit das Gebot des Art. 103 des Grundgesetzes mehrfach verletzt ist.


27.08.2011

Beschwerde vor dem EGMR - 37315/11

Mit Schreiben vom 22.08.2011, welches ich gestern erhalten habe, bestätigt der EGMR den Eingang des Schreibens am 08.08.2011, den Erhalt der Anlagen ein- schließlich dem ausgefüllten Beschwerdeformular.

Sobald der Geschäftsgang es erlaubt, wird sich der EGMR auf der Grundlage der vorgelegten Informationen und Unterlagen, mit dem Fall beschäftigen.


23.08.2011

Abweisung der Beschwerde zur EA - L 8 B 80/11 ER (S 8 AS 7/11)

Heute - nach 6 Monaten - erhalten wir den Beschluss des LSG Mecklenburg Vor- pommern vom 04.08.2011 zu unserer Beschwerde vom 25.02.2011. Der Beschluss ist ausgefertigt am 17.08.2011. Weshalb hat man denn solange mit dem Beschluss zur Abweisung der Beschwerde über die Versagung der einstweiligen Anordnung gewartet?

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist mit der ungenügenden Höhe des Regelbedarfs seit 2011 für ein Ehepaar, der WW-Pauschale, Kabelge- bühren und Sonderbedarfen befasst.

Wie auch in anderen Sachen ist das LSG M+V auf wesentliches Vorbringen der Beschwerdeführer nicht eingegangen. Wir werden innerhalb der 2-Wochen-Frist Gehörsrüge erheben und parallel innerhalb eines Monats erneut vor das BVerfG treten.

Betrachtet man alles, was seit dem 02.08.2011 - Antrag auf Erlass einer einst- weiligen Anordnung vor dem BVerfG - in den verschiedenen Rechtssachen geschehen ist könnte man meinen, jemand hat zum 'Hallali geblasen'.

Ist wirklich eigenartig. Über ein Jahr lang geschieht in der einen Erbsache nichts. Monatelang bewegt sich auch in den Sozialgerichtssachen nichts. Dann aber - wie auf Kommando - bewegt sich in allen Sachen, außer einer doch etwas. Über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 02.08.2011 vor dem BVerfG liegt mir bis heute keine Entscheidung vor.

Ob das wohl alles miteinander zusammenhängt und wenn JA, was hat man sich denn nun wieder ausgedacht um Stolpersteine zu legen?


15.08.2011

Stellungnahme in einer Erbsache an das Nachlassgericht

Innerhalb der 2 Wochen Frist habe ich heute meine Stellungnahme als Bevoll- mächtigter in einer Erbsache per Fax (2 fach) an das Nachlassgericht geschickt.

Wegen mehrerer bedenkenswerter Umstände im Verfahrensablauf und einiger Formulierungen in der Urkunde des Nachlassgerichts selbst, musste die Stellung- nahme etwas umfangreicher sein.


12.08.2011

BVerfG - 1 BvQ 27/11 - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Heute habe ich das Schreiben des 1. Senats des BVerfG vom 09.08.2011 erhalten. Es wird mitgeteilt, das der Antrag vom 02.08.2011 per Fax am 02.08.2011 und das Original am 04.08.2011 beim BVerfG eingegangen ist.

In dieser Zeit war über den vorherigen Antrag auf einstweilige Anordnung, siehe NEWS vom 17.07.2011, bereits insgesamt abweisend innerhalb von 4 Arbeitstagen entschieden. Mit den jetzigen Anträgen scheint es nicht so einfach zu sein.


10.08.2011

SG-Sache S 8 AS 19/09

Gestern habe ich den Beschluss des SG Neubrandenburg vom 27.07.2011 zu einer übereinstimmenden Erklärung vom 26.01.2011 - (Poststempel 08.08.2011) erhalten. Das Ruhen des Verfahrens wird angeordnet.


06.08.2011

Merkwürdige Bewegungen nach dem 02.08.2011

Gestern habe ich zu einer Erbsache eine Mitteilung vom 02.08.2011 eines Nach- lassgerichtes erhalten. Bei diesem besonderen Inhalt wird sicherlich eine Antwort innerhalb von 2 Wochen erwartet. Als Bevollmächtigter habe hierzu einen ersten Entwurf gefertigt über den ich noch längere Zeit nachdenken muss.

Heute kam Post vom JC. Das JobCenter hat den Widerspruch vom 01.06.2011 am 05.08.2011 umfangreich - aber dennoch sachwidrig - abgewiesen. Schon heute - also einen Tag später, nachdem der Widerspruchsbescheid gefertigt wurde - lag die abweisende Entscheidung im Briefkasten. So schnell hatte ich noch nie etwas vom JC im Briefkasten.

Habe mir natürlich meine Gedanken zu alledem gemacht und meine Schlüsse gezogen. Mal sehen wie es in all den Rechtssachen weitergeht.

Im Übrigen hat das BVerfG meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord- nung per Fax am Dienstag, dem 02.08.2011 und das Einschreiben mit den zahl- reichen Anlagen (insgesamt 135 beschriebene Seiten) am 04.08.2011 erhalten.

Die EGMR-Beschwerde zur abgeschlossenen Sache - 2 BvR 2627/09 - mit dem Antrag auf Zurückstellung (insgesamt 196 beschriebene Seiten), wird jetzt auch beim EGMR sein. Hat letztes Mal 3 Arbeitsstage gedauert.


02.08.2011

Antrag auf Erlass einer EA vor dem BVerfG und Beschwerde vor dem EGMR

Die Ergänzung zur Beschwerde vor dem EGMR (Frist 16.08.2011) ist per ES und Rückschein abgeschickt. Fax an den EGMR ist auch weg.

Der neue Antrag auf EA vor dem BVerfG ist per Einschreiben abgesandt. Faxen hat noch nicht geklappt, muss wohl eine Störung vorliegen. Versuche es per Fax heute Nachmittag nochmal.


01.08.2011

Neuer Antrag zum Erlass einer EA vor dem BVerfG erneut überarbeitet

Der neue Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist erneut umgestellt und geändert. So wie der Antrag jetzt gestaffelt und vor allem der letzte Hilfsantrag im Vergleich zum vorhergehenden Hilfsantrag formuliert ist, wird sich die Sache zum fehlenden Beschluss über die Gehörsrügen vom 01.06.2011 klären.

Im Texteil des Sachverhalts habe ich noch den Punkt III Ziffer 5 eingebracht und zu den möglichen Hintergründen der bisherigen Verweigerung über die Gehörs- rügen durch Beschluss zu entscheiden, vorgetragen.

Bald wird sich zeigen wofür sich das BVerfG entschieden hat.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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