28.09.2011

Abweisung der Widerspüche vom 25.11.2010 (Dez. 2010 bis Mai 2011)

Heute erhielt ich die abweisenden Widerspruchsentscheidungen vom 27.09.2011.

Auch hier hat sich das JC nicht wirklich mit den Sachverhalten und rechtlichen Bewertungen auseinandergesetzt, die wir zur Verfassungswidrigkeit der alten Regelleistung, des neuen Regelbedarfs, der WW-Pauschale sowie der zu Unrecht nicht gewährten Sonderbedarfe und den eigenen Erfassungen der Ausgaben, vorgebracht hatten.

Ebenso ist das JC nicht auf das Vorbringen hinsichtlich einer anderen Entschei- dung des BVerfG betreffend der Erfassung von Aufwendungen von Leistungs- empfängern eingegangen.

Innerhalb der nächsten 14 Tage werde ich die Widersprüche zum Gegenstand des derzeit noch ausgesetzten Klageverfahren vor dem SG Neubrandenburg - 8 AS 19/09 - erklären, ergänzend vortragen und an die Entscheidung zum PKH-Antrag erinnern.


27.09.2011

BVerfG Sache - 1 BvR 2427/11 (AR 7850/09)

Mit Schreiben vom 23.09.2011 teilt das BVerfG mit, dass die Schreiben vom 31.10.2009 ff. (bisheriges Aktenzeichen: AR 7850/09) nunmehr unter dem o.g. Aktenzeichen in das Verfahrensregister eingetragen und der zuständigen Richter- kammer zur Entscheidung über die Annahme gemäß §§ 93a ff. BVerfGG vorgelegt worden sind.


19.09.2011

Sache - AR 7850/09 - an das BVerfG geschickt

Nachdem ich doch noch einen Hilfsantrag umformuliert hatte ist jetzt vorab per Computerfax die letzte Ergänzung zur Sache - AR 7850/09 - mit dem Antrag auf Überführung ins Verfahrensregister, beim BVerfG eingegangen.

Das Einschreiben mit dem Original des Schreibens und den weiteren Anlagen ist zum Versand an das BVerfG abgegeben.


18.09.2011

Ergänzung zur Sache - AR 7850/09 - fertiggestellt

Heute Mittag habe ich endlich die letzte Ergänzung mit mehreren Änderungen zur Sache - AR 7850/09 - fertiggestellt. Ich hoffe alle Eventualitäten berücksichtigt zu haben.

Es sind auch Anträge und Erklärungen formuliert bei denen sämtliche Beteiligte und Betroffene 'ihr Gesicht behalten können'. Die Übertagung ins Verfahrens- register ist beantragt.

Wenn auch jetzt keine einvernehmliche Lösung erfolgen sollte, wird sich der ERGM mit der Sache allumfassend beschäftigen.


15.09.2011

Einfall zur Sache - AR 7850/09 -

Heute Morgen ist mir genauer in den Sinn gekommen wie möglicherweise dem anderweitigen Vorschlag - etwas anderes vorab zu gestalten -, weitestgehend entsprochen werden könnte wenn alle Beteiligten nur wollten.

Mein Vorbringen habe ich in diesem Punkt geändert. Nunmehr habe ich alles getan was mir möglich war.

Wie es weitergeht wird sich bald zeigen.


14.09.2011

Entwurf zur Überführung der Sache - AR 7850/09 - ins Verfahrensregister fertig

Heute habe ich den Entwurf zur Ergänzung der Sache - AR 7850/09 - mit Antrags- änderungen, bezogen auf die neuesten Entwicklungen und den daraus erzielten Erkenntnissen, fertiggestellt.

Die gesamte Sache werde ich nochmals überdenken, wohl kleinere Änderungen vornehmen und Mitte nächster Woche vorab per Computerfax und per Einschrei- ben an das BVerfG senden.

Die zu unrechte Abweisung von PKH und die Abweisung der Rechtsmittel zur Streitwertfestsetzung sind unter Berücksichtigung sämtlicher Rechtsmittel und dem ergänzenden Vorbringen zu verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, umfas- send angegriffen.

Das gesamte eigene Vorbringen umfasst insgesamt über 120 Seiten und wird dem BVerfG hoffentlich zu denken geben. Wenn nicht, wird sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit auseinandersetzen.


08.09.2011

Besprechung zu Zivilsachen bei bevollmächtigten Rechtsanwälten

Nunmehr bin ich mir endlich klar darüber geworden wie zu den Erbsachen und der Sache vor dem BVerfG - AR 7850/09 - weiter zu verfahren ist. Die Erbsachen werden vorerst allein durch mich als ebenfalls Bevollmächtigter außergerichtlich (Zivilgerichte) weiter bearbeitet um eine einvernehmliche Lösung zu versuchen.

Demnächst fahre ich zu verschiedenen Stellen um Akteneinsicht zu nehmen. Dies betrifft zunächst nur eine Erbschaftssache und dort die Heimakte, die Nachlass- und gesonderte Nachlaßpflegschaftsakte sowie die Betreuungsakte.

Weiter wird nach Vorlage der Rückantwort vom Nachlassgericht in einer anderen Erbsache ergänzender Vortrag eingebracht, mindestens ein Antrag gestellt und auch dort Einsicht in die Heimakte und die Nachlassakte genommen.

Im Frühjahr 2012 werden Stufenklagen in den Erbsachen erhoben falls sich keine einvernehmliche Lösung erreichen läßt.

In meiner Sache - AR 7850/09 - werde ich ergänzend unter Beifügung der zwei Entscheidungnen des BVerfG zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung und meine Antragsschriften vortragen, einige Anträge herausnehmen und anderwei- tige Anträge hinzufügen.

Ansonsten werde ich so weiter verfahren wie ich es bereits dargestellt habe. Ich werde beantragen die Sache vom Allgemeinen Register in das Verfahrensre- gister zur Entscheidung zu übertragen, weil der Weg nunmehr frei ist.

Eine anderweitig in der Sache - AR 7850/09 - vorgeschlage Variante wird nicht umsetzt. Diese Variante hat unter Berücksichtigung aller Umstände und Erfah- rungen zuviele Risiken. Ich muss ja zum EGMR auch in dieser Sache, wenn zwischenzeitlich keine einvernehmliche Lösung gefunden werden sollte.

Was ich in zwei anderen Sachen weiter mache weiß ich heute noch nicht sicher.


02.09.2011

SG-Sache 8 AS 19/09 - Erweiterung, Fortgang des Verfahrens und PKH-Antrag

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem auswärtigen Rechtsanwalt zu verschiedenen SG-Sachen, habe ich zur Sache - 8 AS 19/09 - vorab per Fax die Klage erweitert, den Fortgang des Verfahrens und PKH für beide Kläger unter Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwaltes, beantragt.

Zu den Sonderbedarfen betreffend der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche habe ich noch Ergänzungen vorgenommen.

Das Original des Schriftsatzes mit einer verbundenen Anlage und die übrigen Anlagen (PKH-Antrag, Bewilligungsbescheid, Widerspruchsbescheid) gehen dem SG gesondert auf dem Postweg zu.


01.09.2011

Bitte um Aufhebung der Aussetzung der Entscheidung zum Widerspruch - Dez 2010 bis Mai 2011

Habe dem JC mitgeteilt, dass wir nicht mehr auf die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3132/10 warten wollen und deshalb bitten die vereinbarte Aussetzung aufzuheben und über den Widerspruch zu entscheiden.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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