29.10.2011

Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 3132/10 -

Heute erhalten wir die Entscheidung der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 20.10.2011 zur o.g. Sozialgerichtssache. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen weil sie unzulässig wäre.

Nicht begründet wurde weshalb die Verfassungsbeschwerde denn unzulässig wäre. Der innerstaatliche Rechtsweg ist ausgeschöpft und zu den Verletzungen einfachen Rechts sowie des Verfassungsrechts wurde umfassend vorgetragen. Welche Gründe sollen also für die angebliche Unzulässigkeit herhalten?

Sozialrechtliche Gegenstände war die Höhe der Regelleistung ab dem 01.01.2005 bis zum 30.11.2005, meine Erfassung monatlicher Ausgaben, keine 'Trittbrett- fahrer, die Nichtbeachtung der Rechtsprechung des BVerfG, die Gesetzwidrigkeit der WW-Pauschale, die Sonderbedarfe für die Rechtsverfolgung, die Verletzung der Amtsermittlungspflicht und die arglistige Täuschung durch des LSG M+V.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht war die Verletzung des Art. 1, Art. 3, Art 19 Abs. 4, Art. 20 und Art 103 Abs. 1 des GG anhand der Verfahrensverletzungen und der Entscheidungen der Fachgerichte dargelegt worden.

In einem halben Jahr gehe ich damit vor den EGMR falls sich nichts Anderwei- tiges ergeben haben sollte.


28.10.2011

SG - Sache - 8 AS 19/09 -

Heute erhielten wir vom SG den Hinweis, das unserem Schreiben vom 13.10.2011 die Anlagen für das beklagte JC nicht beigefügt waren. Wir sind aufgefordert diese nachzureichen. Dies werde ich nächste Woche erledigen.


14.10.2011

Unterlagen in einer der Erbsachen

Heute habem wir die Unterlagen erhalten, die nach dem Gespräch mit der Nachlassrichterin vom 12.10.2011, an meine Ehefrau und mich mit Schreiben vom 18.08.2011 versandt worden sind, wir aber damals nicht erhalten haben.

Ein Nachlassverzeichnis liegt nunmehr auch vor, beinhaltet aber einige Beson- derheiten. Wegen des Nachlassverzeichnisses besteht Aufklärungsbedarf. Es ist nur ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis und enthält Unrichtigkeiten.

Nach dem, was die Bank mir gemäß der Auskünfte rückwirkend über mehrere Jahre mitgeteilt hat, besteht ebenfalls erheblicher Aufklärungsbedarf. Dazu hat die Erbschaftsbesitzerin und Erbin bisher keine ausreichende Auskunft erteilt.

Sollte sich im nächsten halben Jahr keine einvernehmliche Lösung ergeben, die die zweite Erbin 'anzustoßen' hat, wird rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist, Klage erhoben.


13.10.2011

Erweiterung SG Sache - 8 AS 19/09 -

Habe heute Vormittag die Klageerweiterung vorab per Fax und das Original mit den Anlagen in den Hausbriefkasten des SG Neubrandenburg gesteckt. Der zur Beiordnung beantragte Anwalt hat ebenfalls ein Fax erhalten.

Nunmehr dürfte alles umfangreich berücksichtigt sein. Um die rechtlichen Fein- heiten wird der sich zur Beiordnung beantragte Rechtsanwalt kümmern, wenn PKH bewilligt ist. Sollte PKH nicht bewilligt werden wird der Rechtsweg erneut ausgeschöpft.

Wir werden ja sehen ob sich die Fachgerichte diesmal der Rechtssache wirklich annehmen. Unter Berücksichtigung der beantragten Beiziehungen umfassen die Gerichtsakten mehrere breite Leitzordner. Die o.g. Sache betrifft alle Leistungs- zeiträume zu ALG II ab dem 01.01.2005.


12.10.2011

Merkwürdiges Vorkommnis in einer der Erbsachen

Heute rief ich beim Nachlassgericht in einer der Erbsachen an und erfuhr, das auf meine Stellungnahme vom 15.08.2011 das Nachlassgericht mit Schreiben vom 18.08.2011 geantwortet und Urkunden in Kopie beigelegt hat.

Wir aber haben das Anschreiben und die Urkunden in Kopie nicht vom Nachlass- gericht erhalten. Ich sprach darüber mit der Rechtspflegerin und der Nachlass- richterin. Ich meinte, dass dann ja Dritte die Hand auf die Urkunden gelegt haben müssen.

Es wurde vereinbart das wir die Unterlagen umgehend zugeschickt bekommen. Wenn diese bis zum Wochenende wieder nicht bei uns eintreffen sollten, soll ich mich erneut an das Nachlassgericht wenden.

Auch dieser Vorgang gibt mir zu denken. Noch nie sind Unterlagen von Gerichten bei uns nicht angekommen. Zumindest weiß ich bis heute nichts davon. Sehe ich diesen Vorgang im Zusammenhang mit anderen Sachen von Anfang August bis Mitte September 2011, kommen mir die wildesten Gedanken in den Kopf.

Mal sehen wann die Unterlagen bei uns ankommen und welchen genauen Inhalt diese aufweisen.


05.10.2011

Abweisung weiterer noch offener (?) Widerspüche zu ALG II - Sachen

Heute erhielt ich 3 abweisende Widerspruchsentscheidungen vom 30.09.2011. Zwei Entscheidungen sind mit Widersprüchen zu Überprüfungsantragen und eine Entscheidung zu einem Widerspruch - Zeitraum 01.06.2010 bis 30.11.2010 - befasst.

Auch hier hat sich das JC nicht wirklich mit den Sachverhalten und rechtlichen Bewertungen auseinandergesetzt, die wir zur Verfassungswidrigkeit der alten Regelleistung, des neuen Regelbedarfs, der WW-Pauschale sowie der zu Unrecht nicht gewährten Sonderbedarfe und den eigenen Erfassungen der Ausgaben, vorgebracht hatten.

Ebenso ist das JC nicht auf das Vorbringen hinsichtlich einer anderen Entschei- dung des BVerfG betreffend der Erfassung von Aufwendungen von Leistungs- empfängern eingegangen.

Auch diese Entscheidungen zu den Widersprüchen werde ich zum Gegenstand des derzeit noch ausgesetzten Klageverfahren vor dem SG Neubrandenburg - 8 AS 19/09 - erklären und ergänzend vortragen. Diese Sachen und die Entschei- dungen vom 27.09.2011 werde ich innerhalb der nächsten 2 Wochen vor das SG Neubrandenburg bringen.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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