18.11.2011

Nichtannahmebeschluss des BVerfG - 1 BvR 2427/11 -

Heute erhalte ich den Nichtannahmebeschluss vom 07.11.2011 der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG zur o.g. Sache. Die Sache war mit der Abweisung von PKH, Streitwerthöhe, Abfindung und Schadensersatz befasst.

Die Begründung besteht nur aus einem flotten Dreizeiler. In dieser Sache steht aber nicht, das die Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Welche Gründe hatte das BVerfG diese Sache nicht zur Entscheidung anzunehmen?

Scheinbar hat die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG meine Existenzgründung und die Sozialgerichtssachen unter besonderen Blickwinkeln betrachtet. Welche das sind wird sich noch zeigen.

Nunmehr ist auch in dieser Sache der Weg frei für den weiteren Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bis Mitte Mai 2012 werde ich mit dieser Sache vor den EGMR treten falls sich zwischenzeitlich nichts Besonderes ergeben sollte.


02.11.2011

SG - Sache - 8 AS 19/09 -

Gestern hatten wir vorab per Fax auf die Aufforderung des Gerichts reagiert Anlagen für das JC nachzusenden. Weiter haben wir die Entwicklung in der Sache - 1 BvR 3132/10 - kommentiert.

Heute haben wir die Unterlagen für das JC Neubrandenburg in den Hausbrief- kasten des Sozialgerichts eingeworfen.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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