27.01.2012

SG - Verfahren - S 3 AS 19/09 (S 8 AS 19/09) -

Heute erhalten wir ein Schreiben des SG vom 26.01.2012.

Zum Prozesskostenhilfeantrag werden Unterlagen nachgefordert. Die hatte ich nicht mitgeliefert, weil mehrere Formblätter auswiesen, das bei ALG II nicht alle Positionen ausgefüllt und belegt werden müssen.

Da u.a. Kontoauszüge vom Monat Januar 2012 gefordert werden, die erst nach dem 05. Februar kommen bzw. einsehbar sind, ist die Zureichung der geforderten Unterlagen erst nach dem 06.02.2012 möglich.

Scheinbar ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Zudem hat die Kammer gewechselt.


24.01.2012

Eingang weiterer Beschwerde vor dem EGMR bestätigt

Heute erhalte ich das Schreiben des EGMR vom 20.01.2012.

Es wird bestätigt, das die Kurzbeschwerde eingegangen und als Einbringungs- datum der 11.01.2012 registriert ist.

Weiter wird mitgeteilt, das die vollständige Beschwerde nebst ausgefülltem Formblatt und Anlagen bis zum 16.03.2012 beim EGMR vorliegen sollte.

Die Beschwerde vor dem EGMR ist mit der grob rechtswidrigen Versagung von Prozesskostenhilfe für eine im Jahre 2007 eingereichte (bedingte) Klage auf Aus- kunft, Abfindung- und Schadensersatz befasst.


23.01.2012

Geldstrafe StA Nbdg., Erweiterung Klage - 8 AS 19/09 - und Eintreibungssache Jobcenter

Computerfaxe an die Staatsanwaltschaft und das Sozialgericht Neubrandenburg sind abgesandt. Die normale Briefpost ist ebenfalls aufgegeben.

Die Sache vor dem SG umfasst jetzt auch den Zeitraum 01.12.2011 bis 31.05.2012. Es wurde daran erinnert der Sache Fortgang zu geben und über den PKH-Antrag zu entscheiden.

In der StA - Sache wurden der Behörde die Einkommensverhältnisse belegt und beantragt die restlichen Raten zu erlassen bzw. herabzusetzen.

Der Regionaldirektion Hannover/Bremen der BA wurde bereits am 20.01.2012 per Computerfax dargelegt, weshalb die Eintreibung der 'Forderung' des Jobcenters NBdg. nicht rechtens ist.


18.01.2012

BA droht im Auftrag des JC Neubrandenburg Zwangsvollstreckungen an

Heute haben meine Ehefrau und ich je eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungen erhalten. Wir sollen innerhalb einer Woche überweisen.

Die Forderungen, die eingetrieben werden sollen, sind u.a. aber Gegenstand in der Sache S 8 AS 19/09 - vor dem SG Neubrandenburg. Eine Entscheidung steht noch aus, über PKH ist noch nicht entschieden und ein weiterer Verhandlungs- termin noch nicht bestimmt.

Gemäß der WDB - Fachinformationen zu § 39 SGB II sind gerichtlich angegrif- fene Forderungen gesondert zu kennzeichen, denn solche Sachverhalte haben aufschiebende Wirkung.

Hier ein Auszug aus den Fachinformationen:

''... Dagegen hat nach der Gesetzesbegründung der Widerspruch gegen Erstat- tungsbescheide nach § 50 SGB X aufschiebende Wirkung, da diese VA keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende regeln. Die Forderungen sind deshalb entsprechend mit Widerspruch/Klage zu kennzeichnen. ...''

Eine entsprechende Antwort auf die beiden Schreiben werde ich in Kürze per Fax an die BA, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, übersenden.


16.01.2012

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Kurzbeschwerde -

Rein vorsorglich habe ich die 10-seitige Kurzbeschwerde heute per Fax nochmals an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesandt.


13.01.2012

Staatsanwaltschaft meldet sich zur Ratenzahlung

Gestern erhielt ich das Schreiben der StA Neubrandneburg vom 10.01.2012. Ich soll innerhalb 14 Tagen der StA erneut belegen, dass ich 'bedürftig' bin.


12.01.2012

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Kurzbeschwerde -

Die 10-seitige Kurzbeschwerde ist bei der Deutschen Post per Einschreiben aufge- geben.

Die Kurzbeschwerde enthält eine Zusammenfassung zum Ursprung der gericht- lichen Auseinandersetzungen, eine Darstellung der Vorgänge in der Sache 1 BvR 2427/11 (LG Berlin 38 O 65/08) und den weiteren Verfahren vor dem Kammer- gericht Berlin, dem LG Neubrandenburg und dem OLG Rostock. Einige Beson- derheiten in anderweitigen Rechtssachen sind ebenfalls beschrieben.

Es sind Kurz-Ausführungen zur Zulässigkeit, den einfachrechtlichen, verfassungs- rechtlichen und europarechtlichen Bestimmungen, zu den 20-jährigen Belastun- gen sowie meine Vorstellungen zur Behandlung vor dem EGMR, den Entschädi- gungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland und mehrere Anträge enthalten.


01.01.2012

EGMR - Beschwerde zur Sache 1 BvR 2427/11

Gestern Abend habe ich den Entwurf zur Kurzbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Sache - PKH, Streitwert, Auskunft, Abfindung und Schadensersatz - fertiggestellt.

Die Kurzbeschwerde beinhaltet eine Zusammenfassung zu den Hintergründen der beansichtigten Klage unter PKH-Bedingungen aus dem Jahre 2007, zum Ablauf vor den jeweiligen Gerichten, zu den schweren Rechtsverletzungen und insbe- sondere zum rechtswidrigen Verbleiben erheblicher Verbindlichkeiten und zum rechtswidrigen Entzug erheblichen Vermögens ohne Abfindung und Schadens- ersatz.

Nach deutschem Recht liegt die Verletzung des Justizgewährungsanspruchs, des Rechts auf Zugang zum zuständigen Gericht, auf effektiven Rechtsschutz, auf den gesetzlichen Richter, des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs und des Diskriminierungsverbotes sowie des Eigentumsschutzes, gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 14 GG, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 und Art. 103 des Grundgesetzes vor.

Gemäß der EMRK ist Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Art. 1 (Schutz des Eigentums) des 1. Zusatzprotokolls und der Art. 14 (Diskriminierungsverbot) ver- letzt.

Die Kurzbeschwerde werde ich nochmals überarbeiten und in Kürze absenden.

Spätesten bis Mitte März 2012 liegt dem EGMR die vollständige Beschwerde mit den wichtigsten Anlagen vor.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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