31.03.2013

Entwurf für Schreiben an das JC und den RA fertiggestellt

Wir erhielten vor kurzem ein Schreiben des RA, der uns in der Verhandlung bei der SG - Sache - 3 AS 19/09 - vertritt. Diesem Schreiben war ein Hinweisschreiben des Gerichts vom 18.03.2013 beigefügt. Wir haben aus unserer Sicht die Fragen hinreichend beantwortet.

Weiter ist auch das Schreiben an das JC zum Problem - Zwangsrente - im Entwurf fertig. Im Ergebnis der Rentenauskunft sind kurz die wichtigsten Gründe aufge- führt, die einer Beantragung von 'Zwangsrente' entgegenstehen.



19.03.2013

Weitere SG - Sache, die wohl durch alle Instanzen gehen wird

Am vergangenen Dienstag wurde meine Ehefrau kurzfristig auf Donnerstag, den 14.03.2013 zum JC geladen. Es ging um die 'Zwangsrente'. Man hat seitens des JC Informationen gegeben.

Wir kündigten an, gegen eine mögliche Aufforderung des JC einen Antrag auf vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit bei der RV zu stellen, Widerspruch und Klage einzureichen und bis zum BVerfG zu gehen.

Nach Durchsprache der Eckpunkte wurde eine neue Eingliederungsvereinbarung geschlossen. Zunächst soll die RV nur aufgesucht, eine Rentenauskunft eingeholt und hinsichtlich möglicher 'Zwangsrente' dem JC bis zum 05.04.2013 vorgelegt werden.

Bei der RV bestätigte sich was uns vorher schon klar war. Der Netto-Betrag der 'Zwangsrente' meiner Ehefrau würde nur wenige Euro über dem Sozialhilfesatz liegen.

Die Aufforderung des JC einen Antrag auf 'Zwangsrente' zu stellen unterliegt einer Ermessungsentscheidung. Es müssen alle dem JC bekannten persönlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden.

Würde alles das berücksichtigt, was ich als Beistand meiner Ehefrau am 14.03.2013 und seit einem dreiviertel Jahr in mündlichen Gesprächen und auch schriftlich per Email gegenüber den uns in der SG-Sache - S 3 AS 19/09 - bei der Verhandlung vertretenen Rechtsanwalt vorgebracht habe, dürfte das JC nicht zur Antragstellung auf 'Zwangs'-Rente auffordern.

Fristgerecht werden wir die Rentenauskunft bezüglich der 'Zwangsrente' mit einem Anschreiben betreffend der Gründe der Rechtswidrigkeit eines möglichen Verwaltungsaktes dem JC zureichen.




Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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