24.04.2013

Protokolle zur Verhandlung vor dem SG in 11 Verfahren

Die gleichlautenden Protolle sind angekommen. Es sind Formalien und der in der Verhandlung ausgehandelte Vergleich enthalten. Die Verhandlung am 15.04.2013 dauerte von 09:00 bis 11:00 Uhr.



15.04.2013

Verhandlung vor dem SG in 11 Verfahren

Das war die erste Verhandlung vor einem Sozialgericht die ordentlich war. Die vorsitzende Richterin und auch die Bevollmächtigte des JC waren sehr gut vorbereitet. Was ich bisher vor anderen Richtern der Sozialgerichtsbarkeiten erlebte war grob rechtswidrig.

Die Erbsache und Anderes war nur im Rahmen der Sonderbedarfe angesprochen.

Die Verfahrenszeiträume reichten wegen des Überprüfungsantrages bis in das Jahr 2005 zurück. Alles endete mit einem Vergleich. Das JC übernimmt 1/3 der außergerichtlichen Kosten. In Kürze werde ich zu den Kostennerstattungen beim JC Anträge einreichen.

Der Anwalt war im Rahmen von PKH ab dem Jahre 2012 beigeordnet. Zu den Verfahren ab 2011 wurde wegen der noch ausstehenden Entscheidung des BVerfG zu den Regelbedarfen ebenfalls ein Vergleich geschlossen.

Auch mit den Jahre zuvor durch Nach- und Weiterzahlungen infolge von Klage anerkannten Ansprüchen ist das Ergebnis der Verfahren zwar nicht sehr 'rosig', aber unterhalb des Existenzminimums des viel zu geringen ALG II (560,-- Euro pro Monat und Person), bedeutet jede mittlere 3-stellig erstrittenene Nachzahlung zu den ALG II - Leistungen und fast 3-stellig aufs Jahr gerechnete Weiterzahlung, ein etwas leichteres Leben.

Die durch das JC nachträglich anerkannten Ansprüche werden mit noch offenen Forderungen (Darlehen und KdU - Rückerstattungen) des JC verrechnet. Zum geänderten Rückforderungsbescheid werde ich Stundung, hilfsweise Ratenzah- lungen in angemessener Höhe beantragen.

Ab jetzt kann ich mich - als bald 63-Jähriger - intensiver auf die Zwangsren- tensachen und vor allem auf eine andere Rechtssache in der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten.



14.04.2013

Gedanken im Zusammenhang - Zwangsrente und möglichem baldigem Zufluss -

In der Nacht habe ich nochmals über die Entwicklungen in der letzten Zeit und vor allem wegen der Formulierungen des Anwalts zu 'Streitgegenständen' nach- gedacht.

Es gäbe nach meiner Meinung eine zu vereinbarende Lösung, in der man die verschiedenen Interessen der Parteien berücksichtigen könnte.



13.04.2013

Antwort des JC zur Zwangsrentensache

Auf unser Schreiben vom 03.04.2013 zur Rentenauskunft hat der GF des JC mit Schreiben vom 12.04.2013 geantwortet.

Zu einigen Gründen (gerichtshängige Ansprüche im Zusammenhang mit einem Erbe und verfassungswidriger Eingriff in Rentenanwartschaften) und vor allem deren Wirkungen auf ALG II, hat der Geschäftsführer direkt nicht geantwortet.

Verwiesen ist hauptsächlich auf die Gesetzeslage. Sinngemäß würden unsere angeführten Gründe alle nicht greifen. Nach der Gesetzeslage und Kenntnis des GF gäbe es für meine Ehefrau keine Ausnahmegründe, die Rente wegen Arbeits- losigkeit nicht zu beantragen.

Eine Aufforderung zur Beantragung der Zwangsrente für meine Frau wurde nicht erteilt. Ein Hinweis an meine Person ist auch dabei. Ich solle demnächst eine Rentenauskunft vorlegen.

Kommt für meine Frau in Kürze und später für mich die Aufforderung vorzeitige Rente zu beantragen, legen wir jeweils Widerspruch und Klage ein und ziehen bis vor das BVerfG.

Sollte sich in der Verhandlung vor dem SG am 15.04.2013 wegen der eigenartigen Formulierung des Rechtsanwaltes zu einem 'Streitgegenstand' etwas Besonderes ergeben, muss alles nochmals länger durchdacht werden.



12.04.2013 - 11:07 Uhr

SG - Sache - S 3 AS 19/09 -

Das Büro des Rechtsanwaltes teilte eben sinngemäß mit, dass der eine Streit- punkt in dem Schreiben an das Gericht aufgrund meines Schreibens an den RA vom 03.04.2013 dazugesetzt und so formuliert wurde.

Wie man diesen Streitpunkt aber so formulieren konnte, gibt mir Rätsel auf. Ich hoffe nur, dass der RA mindestens einen wichtigen Grund dafür hat.

Weiter meinte man, das es dazu jetzt nichts zu besprechen gäbe und sich alles Weitere in der Verhandlung am 15.04.2013 ergäbe.



10.04.2013

SG - Sache - S 3 AS 19/09 -

Heute erhielten wir von dem uns bei der Verhandlung vertretenden RA mehrere Schreiben, u.a. vom 08.04.2013. Abtrennungsbeschlüsse des Gerichts vom jeweils 15.03.2013 sind auch dabei. Aus einem Verfahren sind jetzt 10 weitere Verfahren geworden. Den Hintergrund der Trennung unter Zuordnung eines Bescheides im Zusammenhang mit den anderen Zeiträumen kann ich nicht nachvollziehen, denn die jeweiligen Ansprüche sind gleich.

Die Stellungnahme des Anwalts gegenüber dem Gericht, die der RA bis zum 08.04.2013 für uns abgeben sollte, hat erhebliche Bedeutung. Würde ich nicht oft genug selbst 'um die Ecke denken', hätte mich sein Schreiben an das Gericht bezüglich eines merkwürdig formulierten Streitgegenstandes 'auf die Palme gebracht'.

Das Büro des Anwalts hat einen Terminwunsch noch vor der Verhandlung von mir entgegen genommen und will sich wieder bei mir melden.

Die Verhandlung am 15.04.2013 wird zeigen, ob ich mit meinen Gedanken und Überlegungen zu den Entwicklungen in der letzten Zeit richtig liege, oder ob man sich Weiteres ausgedacht hat.



03.04.2013

Antworten an JC wegen Zwangsrente und an RA wegen - S 3 AS 19/09 -

Heute morgen haben das JC eine nicht im Detail ausgeführte Begründung zur Nichtbeantragung von Zwangsrente und der Rechtsanwalt die Antworten zu Fragen des Gerichts in der Sache - 3 AS 19/09 - per Fax erhalten. Der RA hat zudem das Schreiben an das JC zur Zwangsrente als Information erhalten.

Für den weiteren Ablauf ist wegen des besonderen Zusammenhanges zu einer anderen Sache die Meinung der Verwaltung in der Zwangsrentensache und die kurze Zusammenfassung unserer Vorstellungen durch den RA in der SG - Sache gegenüber dem Gericht von Bedeutung.




Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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