19.08.2013

Rentenversicherung versagt Rente

Mit Bescheid vom 14.08.2013 versagt die Rentenversicherung die am 16.07.2013 durch das Jobcenter für meine Ehefrau beantragte Altersrente (Zwangsrente).

Die Rentenversicherung nimmt dabei Bezug auf unsere Stellungnahme vom 14.08.2013, in der wir Gründe für die Nichtbeantragung der Zwangsrente durch meine Ehefrau und die Unzulässigkeit von Rechtsmitteln des JC darlegten.

Die RV führt aus, das auf eine Anhörung verzichtet wurde, weil mit unserem Schreiben vom 14.08.2013, der Standpunkt betreffend der Beantragung der Rente durch das JC klar dargelegt wurde.

Das JC hat eine Kopie des Bescheides vom 14.08.2013 der RV erhalten.



14.08.2013

Stellungnahme an Rentenversicherung

Heute haben wir per Computerfax eine Stellungnahme an die Rentenversiche- rung geschickt. Es wurde darlegt, weshalb das JC keinen Rentenantrag für meine Ehefrau und keine Rechtsmittel gegen die Weigerung meiner Ehefrau einen Rentenantrag zu stellen, einbringen darf. Der Antrag und durch das JC eingelegte Rechtsmittel sind beim derzeitigen Verfahrenstand unzulässig.

Hintergrund ist, dass das JC heute im Rahmen des Abschlusses einer neuen Eingliederungsvereinbarung, einen Prüfungsbogen zur Unbilligkeitsverordnung vorlegte der unterschrieben werden sollte und das JC eine Kopie des Schreibens der RV vom 01.08.2013 an meine Ehefrau erbeten hat.

Unter Bezugnahme auf die rechtshängigen Klageverfahren wurde der Fragebo- gen nicht unterschrieben.


12.08.2013

Mitteilung des LSG M+V

Mit Schreiben vom 08.08.2013 teilt das Landessozialgericht M+V mit, dass die Beschwerde vom 01.08.2013 (Abweisung der Anträge auf einstweilige Anord- nung) beim LSG eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen L 8 AS 288/13 B ER bearbeitet wird.

Ich hatte die Beschwerde an das SG Neubrandenburg gerichtet damit dieses Gericht seine Entscheidung nochmals überdenken und korrigieren konnte. Ohne eine Mitteilung des SG, dass der Beschwrde nicht abgeholfen wird, hat das SG die Sache an das LSG weiter geleitet.


06.08.2013

Mitteilung der Rentenversicherung

Mit Schreiben vom 01.08.2013 teilt die RV meiner Ehefrau mit, dass der Grund- sicherungsträger am 18.07.2013 einen formlosen Rentenantrag für meine Ehefrau gestellt hat.

Die RV teilt u.a. weiter sinngemäß mit, dass davon ausgegangen wird, dass wenn innerhalb von 4 Wochen kein Rentenantrag bzw. keine Erklärung bei der RV eingeht, ein Rentenantrag nicht gestellt wird.

Ich werde gegenüber der RV im Auftrag meiner Frau eine Erklärung unter Hinweis auf die Beschwerde zur Abweisung der EA und dem rechtshängigem Verfahren zur Hauptsache abgeben. Hierbei wird insbesondere auf den Beitrag von Prof. Dr. Uwe Berlit verwiesen.



01.08.2013

Beschwerde gegen die Abweisung der EA zur Aufforderung Zwangsrente zu beantragen

Heute habe ich für meine Ehefrau die Beschwerde zur Abweisung der einst- weiligen Anordnung betreffend der Aufforderung durch das JC, dass meine Ehefrau Zwangsrente beantragen soll, 2-fach an das SG Neubrandenburg per Computerfax gesandt.

Ich habe mich u.a. auf den Beitrag von Prof. Dr. Uwe Berlit - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht - in der Zeitschrift info also 5/2007 - Seiten 195 bis 198 - zur Zumutbarkeit eines Antrages auf vorzeitigen Rentenbezug, bezogen.




Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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