24.09.2013

Stellungnahme zur Sache - S 13 AS 969/13 -

Bereits heute habe ich die Stellungnahme zu der durch das SG beabsichtigten Aussetzung des o.g. Verfahrens 2 x per Coputerfax abgegeben.

Der Aussetzung des Verfahrens wurde nicht zustimmt und hierfür die Gründe angegeben. Bin gespannt was das SG aufgrund unserer Stellungnahme von Amts wegen verfahrensseitig in mehreren Richtungen entscheidet.


19.09.2013

Mitteilung des SG Neubrandenburg zur Sache - S 13 AS 969/13 -

Gestern erhielt ich das Schreiben des SG vom 17.09.2013 in obiger Sache.

Es wird sinngemäß mitgeteilt, dass die Klage am 25.06.2013 beim SG einge- gangen ist. Durch ein Versehen wäre die Klage außer Kontrolle geraten, wodurch erst jetzt die Mitteilung über den Klageeingang möglich ist.

Da das Beschwerdefahren zur Sache - S 13 AS 813/13 - vor dem LSG noch rechtshängig ist, hält die Kammer in der Sache - S 13 AS 969/13 - die Anordnung der Aussetzung für sachdienlich. Es würde deshalb angeregt das Ruhen des vorliegenden Verfahrens zu beantragen. Um Stellungnahme binnen drei Wochen wird gebeten.

Ich werde als Bevollmächtigter meiner Ehefrau in der Zwangsrentensache frist- gerecht antworten und hierbei den Ablauf seit Abweisung der EA vor dem SG sowie die Entscheidung der RV vom 14.08.2013 berücksichtigen. Sowohl dem JC als auch dem SG und dem LSG müssen der Ablauf und der Sachstand zwischen- zeitlich bekannt sein.

Würde in der Sache zur einstweiligen Anordnung wegen der Beschwerdebegrün- dung eine Stellungnahme des JC und der RV durch das LSG von amtswegen nicht angefordert, wäre dies u.a. Grund für eine spätere Gehörsrüge in Verbindung mit einer Verfahrensrüge. Zudem wäre der Gang vor das BVerfG sehr erfolgversprechend.


15.09.2013

Vorbereitung eines PKH - Antrages für eine ganz spezielle Klage

Gestern habe ich mit dem Entwurf eines PKH - Antrages für eine spezielle Klage begonnen. Der PKH - Antrag zur Klage ist mit Sachverhalten und rechtlichen Kurzbewertungen zu Verfahrensabläufen und Entscheidungen des Landgerichtes Neubrandenburg und des OLG Rostock Ende 2010 und Anfang 2011 sowie dem Nichtannahmebeschluss ohne Begründung des BVerfG Ende des Jahres 2011 befasst.

Um mit meinen Ansprüchen sicher nicht der Verjährung zu unterliegen, muss ich die Sache bis spätestens Mitte November 2013 anhängig machen.

Sollte zwischenzeitlich im Zusammenhag mit anderen Sachen zu dieser neuen Sache doch noch etwas geschehen, wird man sehen wie es weitergehen kann.



12.09.2013

Verhandlung in der mit einem Erbe zusammenhängenden Sache

Die Einzelrichterin befragte nur die Beklagte zu einigen Sachverhalten. Wesent- liches, was die Beklagte von sich gab, wurde von der Richterin protokolliert. Die Beklagte wurde nicht durch den Anwalt vertreten, der die Schriftsätze einreichte, sondern durch einen anderen.

Verschiedenes was die Beklagte vortrug, lässt sich mit mehreren Dokumenten und Zeugenaussagen widerlegen.

Die Beklagte meinte fast zum Schluss doch tatsächlich, dass ich, ihr Schwager an der ganzen Sache die Schuld hätte. Weshalb ich angeblich Schuld hätte, hat sie nicht dargelegt. Möglicherweise kommt sie aber noch dazu.

Die Verhandlung am 10.09.2013 zum Güteversuch scheiterte.

Zur Entgegnung auf die Behauptungen der Beklagten in der Verhandlung werde ich mich als außergerichtlicher Bevollmächtigter mit dem Rechtsanwalt meiner Ehefrau abstimmen.

Zum Teil der Stufenklage - Auskunft - wird wohl am 01.10.2013 die Verkündung eines Teilurteiles erfolgen.



06.09.2013

Vorerst Ruhe in der Zwangsrentensache und zum Widerspruch zur nur vorl. Bewilligung (Juni - Nov.) noch keine Entscheidung

Über unsere Beschwerde vom 01.08.2013 zur Abweisung des Antrages auf einstweilige Anordnung betreffend der Zwangsrentensache durch das SG, hat das LSG M+V noch nicht entschieden.

Über den Widerspruch vom 18.06.2013 und die Ergänzung vom 12.07.2013 zur vorläufigen ALG II - Bewilligung - Mai bis Nov. 2013 ist noch keine Entscheidung durch das JC gefallen. Demnächst werde ich erinnern und Untätigkeitsklage ankündigen.

Zur Klage in der Hauptsache - Zwangsrente, S 13 AS 969/13 - vom 25.06.2013 haben wir vom JC noch keine Klageerwiderung erhalten.


05.09.2013

Vorbereitung auf eine örtlich weit entfernte Verhandlung

Auf die vor einem Landgericht mit einem Erbe meiner Ehefrau zusammenhän- genden und zu verhandelnden Sache habe ich mich umfangreich vorbereitet. Auf Grund der PKH-Bewilligung mit Besonderheiten ist nicht ausgeschlossen, dass es insbesondere um einen Mehrwert (andere Sache mit eingebunden) geht.

Meine Ehefrau als Klägerin wird natürlich durch einen Rechtsanwalt vertreten. Diesem Rechtsanwalt habe ich als außergerichtlicher Bevollmächtigter nur in der Erbsache mehrere Zuarbeiten geleistet.

Sollte der Güteversuch scheitern, muss ich im Anschluss an diesen Teil der Verhandlung als Zeuge auftreten. Dementsprechend werden wir uns gemeinsam vorbereiten.

Ist keine weitere Sache mit eingebunden geht diese dann gesondert weiter.



03.09.2013

Fax an StA und Zentralkasse wegen Verfahrenskosten

Heute habe ich wegen einer Zahlungsaufforderung der StA Neubrandenburg meine Einwendungen zu den Verfahrenskosten gegenüber der StA und der Zentralkasse Schwerin dargetan.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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