25.10.2013

Neue Klage vor dem SG Neubrandenburg

Heute habe ich vorab per Computerfax zur Widerspruchsentscheidung des JC vom 09.10.2013 betreffend des Bewilligungszeitraumes 01.06. - 30.11.2013, für meine Frau und mich Klage erhoben.

Gegenstände sind die verfassungswidrige Findung und Festsetzung des Regel- bedarfs ab 01.01.2011, die nur vorläufige Bewilligung von Regelleistungen wegen der Zwangsrente meiner Ehefrau, die angeblich beantragt werden muss und KdU - Probleme (Nachzahlung).

24.10.2013

Korreturanfrage zum Teilurteil in einer mit einem Erbe zusammenhängenden Rechtssache.

Heute habe ich als Bevollmächtigter meiner Ehefrau mit dem Rechtsanwalt, der meine Ehefrau vertritt, verschiedene Sachverhalte zum Teilurteil diskutiert.

Im Ergebnis wurde ein Schreiben an das LG gerichtet, um Klarheit zu Datums- bezeichnungen zu erhalten.

Diese Dinge sind wichtig für die weiteren Verfahrensabläufe.

20.10.2013

Teilurteil in einer mit einem Erbe zusammenhängenden Rechtssache.

Am 16.10.2013 habe ich eine Kopie des am 01.10.2013 verkündeten Teilurteils erhalten. Die Beklagte wurde zur Auskunft in zwei Richtungen verurteilt. In einer Richtung muss sie eine Zusammenstellung übergeben. In der zweiten Richtung muss sie über die Geschäftsvorfälle eine Aufstellung übergeben, Rechnung legen und Belege vorlegen.

Um mich mit dem meine Ehefrau vertretenen Anwalt zur weiteren Vorgehens- weise in mehreren Richtungen abzustimmen, habe ich umfangreiche Recherchen im Internet und der Fachliteratur durchgeführt.

Die kommende Woche werde ich mich zu dieser Rechtssache und einer anderen Rechtssache mit den Anwälten abstimmen.



16.10.2013

Klageerwiderung des JC zur Klage vom 25.06.2013

Heute erhielt ich vom SG Neubrandenburg das Schreiben des JC vom 09.10.2013.

Der Beklagte erwidert auf die Klage wiederum nur mittels 'flottem 5 Zeiler'. Der Beklagte geht auf das alte und neue Vorbringen überhaupt nicht ein, er unter- drückt sogar neue Tatsachen.

Es ist vorgetragen zu welchen rechtserheblichen Sachverhalten der Beklagte bis heute nichts vorgebracht hat.

Wegen der Maßgabe, dass eine Entscheidung nur einheitlich ergehen kann, ist die Beiladung der RV NORD beantragt.

Das Schreiben ist 2-fach per Computerfax dem SG Neubrandenburg zugegangen.


15.10.2013

Beschwerdeerwiderung des JC zur Versagung der einstweiligen Anordnung

Heute erhielt ich vom LSG M + V das Schreiben des JC vom 09.10.2013 betreffend der substantiierten Beschwerdebegündung zur rechtswidrigen Abweisung des Antrages auf einstweilige Anordnung durch das SG.

Der Beschwerdegegner antwortet nur mittels 'flottem 5 Zeiler'. Der Beschwerde- gegner geht auf das alte und neue Vorbringen überhaupt nicht ein, er unterdrückt sogar neue Tatsachen.

Unter Bezugnahme auf die neuesten Entwicklungen habe ich gleich heute ausdrücklich dem Vorgehen des Beschwerdegegners widersprochen und darge- legt, dass der Beschwerdegegner mit seinen Handlungen Tatsachen geschaffen hat, die die vorläufige einstweilige Anordnung eigentlich verhindern sollte. Das Schreiben ist 2-fach per Computerfax dem LSG M + V zugegangen.


11.10.2013

abweisender Widerspruchsbescheid zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen

Heute erhielten wir den abweisenden Widerspruchsbescheid vom 09.10.2013 zum Leistungszeitraum 01.06. - 30.11.2013.

Das JC hatte die KdU - Nachzahlungen nur zum geringen Teil übernommen und nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid aus Gründen der Nachzahlung und der Absicht des JC Zwangsrente für meine Ehefrau zu 'verordnen', erlassen.

Erst aufgrund des Widerspruchs vom 18.06.2013 zur Nichtübernahme der gesam- ten Nachzahlung und einer Stellungnahme hat das JC mit Änderungsbescheid 04.07. und 16.07.2013 die Nachzahlung voll übernommen aber die Vorläufigkeit nicht aufgehoben.

Auch jetzt hat das JC die Vorläufigkeit der Bewilligung nicht aufgehoben weil es meint, dass die Leistungen grundsätzlich unter Geltendmachung von Erstat- tungsleistungen gegen den vorrangigen Leistungsträger, hier den Rentenver- sicherungsträger, vorläufig weiterzuzahlen sind, bis diese tatsächlich Leistungen erbringen.

Das JC scheint übersehen zu haben das die Klagen gegen die Zwangsrente so schnell nicht rechtskräftig werden und die Erfolgsaussichten für meine Ehefrau erfolgversprechend sind. Zudem ist der Bewilligungszeitraum 01.06. - 30.11.2013 dann schon lange abgelaufen, so dass der Vorläufigkeitsvermerk aufgehoben werden muss.

Meine Ehefrau wird erst dann Rente beantragen wenn Rechtsklarheit besteht. Rechtsklarheit besteht nur zum Zeitpunkt des Anspruchs auf ungekürzte Alters- rente. Demgemäß wird meiner Ehefrau rechtzeitig einen Antrag auf ungekürzte Altersrente stellen.

Es wird fristgerecht Klage erhoben.


05.10.2013

Stellungnahme des JC in der Sache - S 13 AS 969/13 -

Heute erhalte ich die Stellungnahme des JC vom 27.09.2013.

Das JC teilt dem SG mit, dass gemäß der Anfrage des Gerichts das Ruhen des Verfahren beantragt wird bis das LSG über die Beschwerde zur einstweiligen Anordnung entschieden hat.

Da ein Ruhen des Verfahrens nur angeordnet werden kann, wenn alle Parteien zustimmen, müsste die Hauptsache zur Zwangsrente betreffend meiner Ehefrau weitergehen und der Beklagte aufgefordert werden auf die Klage unter Berück- sichtigung des ergänzenden Vorbringens der Klägerin zu erwidern.




Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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