30.11.2013 17:10 Uhr

Widerspruch und Erweiterung Antrag auf EA wegen der rechtswidrigen Versagung von ALG II - Leistungen (Bescheid 26.11.2013)

Heute Nachmittag kam ein weiterer Bescheid des JC für meine Ehefrau betreffend der Verweigerung von Leistungen zum Lebensunterhalt.

Wir haben den Widerspruch vom 29.11.2013 erweitert und den Inhalt dieses Widerspruchs zum Gegenstand des Widerspruchs vom 30.11.2013 erklärt. Das JC hat diesen Widerspruch vom 30.11.2013 per Computerfax zweifach erhalten.

Weiter haben wir den Antrag auf einstweilige Anordnung erweitert indem wir den Bescheid vom 26.11.2013 und den Widerspruch vom 30.11.2013 zum Gegenstand des bereits rechtshängigen Antrages auf einstweilige Anordnung erklärt haben. Das SG hat diese Erweiterung mit dem Widerspruch als Anlage per Computerfax 2 fach erhalten. Am Montag dem 02.12.2013 erhält das SG die gesamten Unterlagen, durch Einwurf in den Hausbriefkasten.



30.11.2013

Anträge auf EA wegen der rechtswidrigen Versagung von ALG II - Leistungen (Bescheid 25.11.2013) und gegen die Aufforderung vom 26.11.2013 Zwangsrente zu beantragen

Heute habe ich für meine Frau wegen der rechtswidriger Versagung von ALG II - Leistungen ab dem 01.12.2013 (Bescheid vom 25.11.2013, zugegangen unter dem 28.11.2013) wegen angeblich fehlender Mitwirkung bei der Beantragung von Zwangsrente und gegen die rechtswidrige Aufforderung an mich, umgehend Zwangsrente bei der RV zu beantragen, zwei getrennte Anträge auf einstweilige Anordnungen per Computerfax 2-fach an das SG Neubrandenburg eingereicht.



29.11.2013

Widersprüche gegen die rechtswidrige Versagung von ALG II - Leistungen (Bescheid 25.11.2013) und gegen die Aufforderung vom 26.11.2013 Zwangsrente zu beantragen

Heute habe ich für meine Frau und mich gegen den vorläufigen Bewilligungs- bescheid bei rechtswidriger Versagung von ALG II - Leistungen wegen angeblich fehlender Mitwirkung und gegen die rechtswidrige Aufforderung an mich, umgehend Zwangsrente bei der RV zu beantragen, zwei getrennte Widerspüche per Computerfax eingereicht. Die Widersprüche umfassen aus besonderem Grund insgesamt 8 Seiten.

Morgen wird einstweilige Anordnung gegen die rechtswidrige Versagung von ALG II - Leistungen ab 01.12.2013 für meine Ehefrau und gesondert gegen die rechtswidrige Aufforderung an mich Zwangsrente zu beantragen, vor dem SG Neubrandenburg per Computerfax eingelegt und später die Originalschreiben mit Anlagen in den Briefkasten des SG eingeworfen.

Gegen die rechstwidrige Versagung von ALG II - Leistungen ab dem 01.03.2014 gegenüber meiner Person wird ein Antrag auf einstweilige Anordnung spätestens Mitte Februar 2014 gestellt, falls das JC aufgrund des Widerspruchs von heute nicht abhilft.



28.11.2013 - 15:45 Uhr

Nur teilweiser ALG II - Weiterbewilligungsbescheid ausgestellt

Heute gegen 15 Uhr habe ich den teilweisen Weiterbewilligungsbescheid für den Zeitraum 01.12.2013 bis 28.02.2013 für mich und meine Ehefrau erhalten. Der normale BWZ beträgt 6 Monate.

Zuvor hatte ich 3 Mal telefonisch nachgefragt, wo denn der Weiterbewilligungs- bescheid bleibt. Den Antrag hatte ich am 20.10.2013 - also fast 6 Wochen vor dem neuen BWZ - gestellt.

Meiner Ehefrau verweigert man die ALG II - Leistungen komplett, weil meine Ehefrau bei ihrer Zwangsrentenbeantragung angeblich nicht mitgewirkt hätte.

Mir verweigert man die ALG II - Leistungen ab dem 01.03.2014 komplett.

Widerspruch, Klage und einstweilige Anordnung werden kurzfristig sowohl für mich gegen die Aufforderung Zwangsrente zu beantragen als auch die rechtswidrige vollständige Versagung von ALG II - Leistungen für meine Ehefrau ab dem 01.12.2013 und die vollständige Versagung von ALG II - Leistungen ab dem 01.03.2013 (vorläufig normale Klage?) für mich, erhoben.

Jetzt ist außerdem ein dritter Punkt der Widersprüchlichkeit seitens des JC hinzugekommen. Das Aufforderungsschreiben des JC damals für meine Ehefrau und heute für mich, beinhaltet jeweils eine Rechtsbehelfsbelehrung betreffend der Möglichkeit zum Widerspruch.

Diesen Widerspruch habe ich für meine Frau damals eingelegt und werde ihn am 29.11.2013 für mich einlegen. Wir wirken also mit. Der Klageweg erfolgte damals kurzfristig. In den jetzigen Sachen sofort.


28.11.2013

Aufforderung des JC einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen

Heute kommt ein Schreiben des JC vom 26.11.2013. Ich werde aufgefordert, umgehend einen Antrag auf 'Zwangsrente' mit Abzügen zu stellen.

Widersprüchlich ist zum Einen, dass man mit mir erst kürzlich eine neue Einglie- derungsvereinbarung geschlossen hat, die normalerweise der Eingliederung in Arbeit und nicht der Aussteuerung aus der geförderten Arbeitsvermittlung dient.

Zum Anderen ist widersprüchlich, dass im Schreiben selbst steht, dass ich Rente mit Abzügen beantragen muss, wenn ich das 63. Lebensjahr vollendet habe, ich aber dennoch bis zum 6. Januar 2014 bei der RV den Antrag gestellt haben muss, dies dem JC mitteilen muss; ansonsten das JC für mich ersatzweise den Antrag stellt. Dem JC scheint entfallen zu sein, dass ich erst am 26.01.2014 mein 63. Lebensjahr vollende.

Da das JC scheinbar alles außer Acht lässt, was einem ordentlichen Ablauf betreffend der Zwangsrentenbeantragung und einer sachgerechten Ermessens- entscheidung entspricht, werde ich umgehend reagieren.

Bei meiner Ehefrau hat die Rentenversicherung aufgrund unserer Stellungnahme den formlosen Antrag des JC zurückgewiesen. Sämtliche Klagesachen in der ersten und zweiten Instanz hierzu sind noch offen.


15.11.2013

PKH - Antrag zur Stellungnahme verschickt

Heute bereits habe ich das Schreiben des LG Neubrandenburg vom 14.11.2013 erhalten. So schnell war das LG Neubrandenburg noch nie.

Das Aktenzeichen wurde benannt und mitgeteilt, dass die Sache zur Stellungnahme verschickt wurde.

Vorsitzender Richter ist ein mir aus mehreren Verfahren persönlich bekannter Richter. Soweit ich mich erinnern kann begann im Jahre 1993 unter seiner Leitung eines der ersten Verfahren, die zu Unrecht gegen mich ausgeurteilt worden sind. Mal sehen mit welchem Ergebnis die neue Sache verläuft.

Was diese neue Sache zum Inhalt hat kann unmöglich durch Versagung von PKH entschieden werden. Wenn doch PKH abgewiesen werden sollte, gehe ich unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls bis zum EGMR. Wenn es soweit kommen sollte werde ich mit den Einzelheiten warten, bis der EGMR entschieden hat und danach ein lektoriertes Buch mit Beweismitteln über meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz schreiben.


12.11.2013

PKH - Antrag für eine besondere Klage

Heute habe ich vorab per Computerfax und durch Abgabe gegen Eingangs- stempel, meinen PKH - Antrag mit angekündigtem Wiedereinsetzungsantrag und laienhafter Begründung, für eine noch zu erhebende Klage vor dem LG Neubran- denburg, abgegeben. 12 Anlagen sind beigefügt.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt zu den persönlichen und wirt- schaftlichen Verhältnissen mit 7 Belegen ist nur für das Gericht beigelegt.

Grund sind Forderungen, die am 30.11.2013 verjähren.

Einzelheiten stelle ich hier noch nicht dar. Ich warte ab, wie diese und anderen Sachen sich weiter entwickeln.



11.11.2013

Neue Eingliederungsvereinbarung beim JC

Obwohl doch die Eingliederungsvereinbarung eigentlich der Eingliederung in Arbeit und nicht der Ausgliederung meiner Person aus der Förderung in Arbeit dient, war eine Formulierung des JC enthalten, die mich veranlasste zu erklären, dass ich diese EGV so nicht unterschreibe.

Ich sollte mich verpflichten, einen Rentenantrag auf vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit zu stellen, weil ich im Januar 2014 das 63. Lebensjahr vollende. Ich begründete weshalb ich den Rentenantrag nicht stellen werde und deshalb auch die EGV so nicht unterschreibe.

Die EGV wurde überarbeitet. Bis Anfang Dez. 2013 muss ich nur noch eine Rentenauskunft einholen und dem JC vorlegen.

Ein weiteres Klageverfahren wird damit unumgänglich.




Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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