30.04.2014

Stellungnahme in einer mit einem Erbe zusammenhängenden Sache an LG

Gestern Abend erhielt ich per Email mit pdf-Anhang vom RA meiner Ehefrau, die Stellungnahme zur Beschwerde der Gegenseite, betreffend der Zwangsvoll- streckung zur Auskunft. Der Schriftsatz ist kurz und knackig. Ich gehe davon aus, das die Beschwerde der Gegenseite abgewiesen wird.

Weiter hat der Obergerichtsvollzieher per Fax ein Schreiben zur Überprüfung der Kostennote unter Berücksichtigung der PKH - Bewilligung für das Zwangsvoll- streckungsverfahren erhalten.



28.04.2014

Schuldnerin unbekannt verzogen

Heute habe ich vom RA, der meine Ehefrau in der mit einem Erbe zusammen- hängenden Sache vertritt, eine Mitteilung des zuständigen Obergerichtsvoll- ziehers erhalten

Nach dieser Mitteilung ist Schuldnerin nach Angaben von Anwohnern unbekannt verzogen. Weiteres wurde auch noch mitgeteilt.

Ich habe mich mit dem RA unterhalten. Wir haben uns dazu abgestimmt wie weiter verfahren wird. Seit dem 01.01.2013 gilt eine neu GV-Verordnung, nachdem der GV Ermittlungen zum Aufeinthaltsort anstellen kann.

Dementsprechend wird sich der RA an das zuständige Gericht für die Anordnung der Zwangsvollstreckung wenden.



23.04.2014

Stellungnahme zur Beschwerde zum Beschluss der ZV in der mit einem Erbe zusammenhängenden Sache

Den meine Ehefrau in einer mit einem Erbe zusammenhängenden Rechtssache vertretenen Rechtsanwalt, habe ich heute als außergerichtlicher Bevollmächtigter meiner Ehefrau, eine Stellungnahme zur Beschwerde der Gegenseite vom 14.04.2014 zukommen lassen.



22.04.2014

Sofortige Beschwerde zum Beschluss der Zwangsvollstreckung in der mit einem Erbe zusammenhängenden Sache

Heute erhielt ich per Email vom Anwalt meiner Ehefrau das Schreiben des Gerichts vom 15.04.2014, die sof. Bescherde vom 14.04.2014 des gegnerischen Anwalts und die Anlage 1 vom 12.09.2013 sowie die Anlage 2.

Der durch meine Ehefrau bevollmächtigte Anwalt teilt mit, dass er die Sache erst nächste Woche bearbeiten kann.

Der gegenerische Anwalt begründet die Beschwerde damit, dass angeblich mehrere Gründe bestehen würden, den Antrag auf Festsetzung eines Zwangs- geldes, ersatzweise Zwangshaft als treuewidrig einzustufen. Was er vorbringt ist in Teilen offensichtlich falsch und ansonsten nicht nachvollziehbar.

Neues kommt bezüglich eines Sparkontos gemäß der Anlage 1 des Schreibens des gegenerischen Anwalts an die Bank vom 12.09.2013 hinzu, was mir zu denken gibt. Ein Antwortschreiben der Bank legt der RA leider nicht mit vor.

Meine Gedanken kreisen immer noch um die Tatsache, dass doch die Beklagte in der Verhandlung am 10.09.2013 erklärte, dass ihr Schwager (also ich) an der gesamten Sache die Schuld tragen würde. Bis heute ist offen geblieben was sie damit meinte.

Für die Beschwerde gegen die Zwangsvollstreckung hat der gegnerische RA für die Beschwerdeführerin einen eigenartigen Prozesskostenhilfeantrag gestellt.


19.04.2014

Abweisung PKH-Gesuch in einer besonderen Sache vor dem LG Neubrandenburg

Heute erhielt ich den Beschluss vom 17.04.2014 in obiger Sache. Ich werde dazu fristgerecht Beschwerde erheben, nach Abweisung der Beschwerde Gegenvor-stellung/ Gehörsrüge einlegen und danach das BVerfG anrufen.



12.04.2014

Antrag zur Zwangsvollstreckung in der mit einem Erbe zusammenhängenden Sache an GV-Verteilerstelle

Gestern erhielt ich von dem meine Ehefrau vertretenden RA ein weiteres Email mit Anhang. Zunächst dachte ich, es wäre die Stellungnahme an das zuständige Gericht betreffend des Schreibens des RA der Gegenseite vom 25.03.2014.

Mit Überraschung stelle ich fest, dass die beigefügten Schreiben nicht die Stellungnahme an das LG waren, sondern der Antrag zur Zwangsvollstreckung betreffend der Auskunft und Einziehung des Zwangsgeldes, an die Gerichtsvoll- zieherverteilerstelle eines Amtsgerichts. Wieso gerade jetzt und vor allem weil die Schreiben einige Besonderheiten aufweisen, habe mehrmals versucht den Anwalt telefonisch zu erreichen. Ein Gespräch kam aber nicht zustande.

Um für einige Sachen Erklärungen zu erhalten habe ich als außergerichtlicher Bevollmächtigter meiner Ehefrau, dem RA als gerichtlichen Bevollmächtigten meiner Ehefrau, ein etwas umfangreicheres Email zugesandt mit der Bitte, mich nächste Woche anzurufen um den Vorgang zu besprechen.



03.04.2014

PKH - Bewilligung und Beschluss zur Zwangsvollstreckung in der mit einem Erbe zusammenhängenden Sache

Heute erhielt meine Ehefrau über den sie vertretenden RA überraschend den Beschluß vom 25.03.2014 zur PKH-Bewilligung für das Zwangsvollstreckungsver- fahren gegen die Beklagte und den Beschluss zur Zwangsvollstreckung vom 25.03.2014, ausgefertigt am 31.03.2014.

Für den Fall der Nichterfüllung ist ein empfindliches Zwangsggeld und im Falle der nicht möglichen Beitreibung des Zwangsgeldes, Ersatzhaft angeordnet.

Mal sehen ob sich die Beklagte immer noch stur stellt oder aber einsichtig wird, die Auskunftsansprüche erfüllt und wohlmöglich zu mehr bereit ist.

Den Beschluss zur Zwangsvollstreckung kann ich in einem entscheidenen Punkt noch nicht ganz verstehen. Das wird sich aber kurzfristig klären, denn ich werde mich belesen und habe den meine Ehefrau vor dem LG vertretenden RA entsprechend angeschrieben.



02.04.2014

Schreiben des Anwalts der Gegenseite in der mit einem Erbe zusammenhän- genden Sache

Heute, 6 Wochen nachdem die Zwangsvollstreckung zur Auskunft durch den bevollmächtigten RA meiner Ehefrau beantragt wurde, übergibt der RA per Email ein Schreiben des Gerichts und der Gegenseite. Die Gegenseite meint in ihrem Schreiben vom 25.03.2014, dass die weitere Auskunft sittenwidrig wäre, weil dafür erforderliche Unterlagen durch die Klägerin nicht ausgereicht werden.

In dem Schreiben vom 17.01.2014 des bevollmächtigten RA wurde dargelegt, dass die Bank mitgeteilt hat, dass die Beklagte alle Bankunterlagen erhalten hat.

Der bevollmächtigte RA und ich als Bevollmächtigter für den außergerichtlichen Schriftverkehr gegenüber der Bank u.a., sind übereingekommen wie wir weiter verfahren. In Kürze geht eine Stellungnahme des Bevollmächtigten RA meiner Ehefrau an das zuständige Landgericht.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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