23.09.2014

Beschwerdeentscheidung des LSG M + V in der Zwangsrentensache meiner Ehefrau

Nach langem Zögern habe ich mich nun doch entschlossen, den Beschluss des LSG M + V in der Sache L 8 AS 288/13 B ER vom 14.05.2014 hier auf meiner Website einzustellen:

- LSG M + V - Beschwerde L 8 AS 288/13 B ER - (Klick).

Meine Zusammenfassung dazu:

1. Der Antragsgegner genügt seiner Verpflichtung zur Ausübung des Ermessens bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung nicht ausreichend, wenn er sich im Aufforderungsbescheid nur auf die Gesetzeslage und die Unbilligkeitsver- ordnung beruft.

2. Eine Einzelfallbetrachtung der Gesamtsituation des Antragstellers ist stets erforderlich



12.09.2014

Stellungnahme zum Schreiben des OLG Rostock vom 08.09.2014

Per Computerfax (3-fach) habe ich heute an das OLG Rostock zum Schreiben vom 08.09.2014 meine Stellungnahme gefaxt.



11.09.2014

Schreiben des OLG Rostock in einer besonderen Sache

Heute erhielt ich das Schreiben des OLG vom 08.09.2014.

Diesem Schreiben sind Besonderheiten zu entnehmen, die ich noch nicht vollum- fänglich deuten kann. Den von mir in dieser Sache zur Beiordnung benannten RA konnte ich leider noch nicht erreichen.

Spätestens Anfang nächster Woche werde ich eine Stellungnahme zu diesem Schreiben des OLG Rostock abgeben.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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