01.10.2014

Klage vor SG wegen nicht erfolgter Aufhebung der Vorläufigkeit des Bescheides

Das JC hatte den Bescheid für den Zeitraum Juni bis Nov. 2014 nur vorläufig erteilt. U.a. dagegen haben wir Widerspruch eingelegt. Die KdU - Sachen wurden in unserem Sinne - wenn auch verspätet - erledigt. Das Vorbringen betreffend der Vorläufigkeit wegen angeblicher Zwangsrente für uns beide, wurde nicht berück- sichtigt.

Die zu niedrige Regelleistung verfolgen wir wegen der Entscheidung des BVerfG vom 23. Juli 2014 nicht mehr.

Die Vorläufigkeit muss aber aufgehoben werden, weil das LSG M+V unserer Beschwerde in der Sache meiner Ehefrau abgeholfen hat und in meiner Sache aus fast gleichen Gründen das Ansinnen des JC nicht durchdringen kann. Wegen Zeitablauf in den Zwangsrentensachen ist die Vorläufigkeit des Bescheides aufzuheben, weil die Prognose ergibt, dass im Zeitraum der Bewilligung keine Zwangsrente beantragt und keine Zwangsrente gezahlt wird.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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