25.11.2014

Weiterbewilligungsbescheid ALG II vom Dez. 2014 bis Mai 2015

Das JC hat sich mit dem Bescheid für den Zeitraum Dezember 2014 bis Mai 2015 sehr lange Zeit gelassen. Der Bescheid ist nur vorläufig erteilt.

U.a. ist Erhöhung des Regelbedarfes ab 01.01.2015 noch nicht berücksichtigt.

Die Vorläufigkeit ist aufzuheben, weil das LSG M+V unserer Beschwerde in der Sache meiner Ehefrau zur Zwangsrente abgeholfen hat und in meiner Sache aus fast gleichen Gründen das Ansinnen des JC nicht durchdringen kann.

Wegen Zeitablauf ist die Vorläufigkeit des Bescheides aufzuheben, weil die Prognose ergibt, dass im Zeitraum der Bewilligung keine Zwangsrente beantragt und keine Zwangsrente gezahlt wird.

Wir müssen also erneut Widerspruch einlegen.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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