28.08.2015

Das JC Mecklenb. Seenplatte Süd hat über vorläufigen Bescheid entschieden

Mit Widerspruchsbescheid vom 25.08.2015 hat das JC über die Widersprüche zum Bewilligungszeitraum 01.12.2014 bis 31.05.2015 abändernd entschieden.

Als weitere Belastungen wurde nur ein Teil anerkannt. Damit verringert sich die Anrechnung der Rente meiner Ehefrau auf mein ALG II um ca. die Hälfte.

Betroffen war aber nur der Monat Mai 2015.

Nach Sichtung sämtlicher Unterlagen musste ich feststellen, dass für den Bewilligungszeitraum Juni 2015 bis November 2015 verringerte ALG II - Beträge ausgewiesen wurden und ich zur Rückerstattung aufgefordert wurde.

Gründe sind die höhere Rente meiner Ehefrau, Anrechnung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung, verringerte Mietvorauszahlungen und die nicht erfolgte Übernahme der Kabelgebühren, obwohl diese Bestandteil des Mietver- trages geworden sind.

Diese neuen Beträge sind nach erster Durchsicht nur teilweise richtig. Dagegen werde ich Widerspruch erheben.


27.08.2015

Das JC Mecklenburger Seenplatte Süd hat eine Zwischenentscheidung getroffen

Mit Widerspruchsbescheid vom 17.08.2015 hat das JC entschieden, dass die Widersprüche unzulässig sind.

Als Grund wurde angegeben, dass die Bescheide als vorläufig ausgewiesen worden sind. Nach Ablauf der Leistungszeiträume werde über die Vorläufigkeit unter Beachtung der tatsächlichen Gründe entschieden.

Nach der Entscheidung über die Vorläufigkeit und die Gründe hierfür, könne man Widerspruch erheben, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

email.gif



© 1999 - 2015 by    JoWe - Richterbank    - aktualisiert : 28.08.2015