29.10.2015

Zwangsrente (früher Rente unter Abschlägen) für mich abgewendet

Das Urteil des BSG vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R lautet auszugsweise:

Rn 29
... Relevante Ermessensgesichtspunkte können deshalb nur solche sein, die einen atypischen Fall begründen, in dem vom gesetzlichen Regelfall der Aufforderung zur Antragstellung zur Durchsetzung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen abzusehen ist.

Dafür dürften bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung nur besondere Härten im Einzelfall in Betracht kommen, die keinen Unbilligkeitstatbestand iS der UnbilligkeitsV begründen, aber die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aufgrund außergewöhnlicher Umstände als unzumutbar erscheinen lassen.

Soweit sich Umstände für solche Härten nicht aufdrängen, ist es am Leistungs- berechtigten, atypische Umstände seines Einzelfalles vorzubringen, die der Leistungsträger zu erwägen hat.

Weiter meine Meinung:

Das JC und auch die Sozialgerichte müssen sich also mit dem Vorgebrachten auseinandersetzen und dürfen das Vorgebrachte nicht beiseite drücken.

Hinzukommt, dass ich in 3 Monaten Rente ohne Abschläge erhalte, d.h. einen Punkt der Unbilligkeitsverordnung erfülle.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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