Urteilsdienst - Bedingungen


Halbjährlich werte ich ca. 1.500 neue Urteile aus. Internet-Differenz-Recherchen führe ich ebenfalls aus. Meine Leistung biete ich vorerst nebenerwerblich an. Vertretungen vor Gerichten darf ich nicht übernehmen.

Ich biete das Recherchieren, die Auswahl und Übersendung von höchstrichterlichen Urteilen und Beschlüssen sowie Beratungen zu betrieblichen und persönlichen Problemen an.

Der für Sie kostengünstigste Weg ist die Mitteilung des Aktenzeichen zu bestimmten Urteilen bzw. Beschlüssen, die Sie irgendeiner Literaturstelle entnommen haben. Ich bin dann in der Lage umgehend zu reagieren und bereits innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage die Dokumente per eMail zu übersenden.

Die Urteile und Beschlüsse sollen vorwiegend per eMail (Anhang Word-Dokument) versand werden. Sollte der Ausdruck und die Versendung per Post gewünscht werden, tragen Sie die weiteren Kosten.

Sofern Sie kein Aktenzeichen zur Verfügung haben empfehle ich Ihnen zunächst die recherchierten Themenkreise einzusehen. Finden Sie dort keine Themenkreise, die Ihr Problem betreffen, so können Sie die Datenbanken nach verschiedenen Begriffen durchsuchen und die gefundenen Entscheidungen in Leitsätzen ansehen. Die Dokumente zu ausgewählten Entscheidungen

  können also auch ohne Kurzbeschreibung des Problems
oder ohne das Aktenzeichen anzugeben,
 
ebenfalls bestellt werden.

Finden Sie dort auch keine Entscheidungen, die Ihr Problem betreffen, oder ist Ihr Problem komplexen Umfanges, so sollten Sie eine Kurzbeschreibung per eMail übersenden. Ich garantiere Ihnen, dass die Übersendung der Kurzzusammenfassung des jeweiligen Problems und Ihre Person streng vertraulich behandelt werden.

Sofern der Themenkreis noch nicht recherchiert wurde führe ich anschließend eine Komplexrecherche durch und übersende Ihnen zunächst eine Gesamtaufstellung über die wichtigsten Dokumente mit Kostenvoranschlag, einschließlich Komplexrecherche.

Je nach Anzahl der Nachfragen und des Umfanges der angebotenen Kurzbeschreibung des Problems soll die Urteilsrecherche innerhalb von drei bis fünf, max. aber 10 Werktagen bei Ihnen per eMail vorliegen.

Anhand des Inhalts der übersandten Urteile und Beschlüsse entscheiden Sie was Sie tun wollen. Beispielsweise können Sie an unteren Gerichten den Rechtstreit selber führen oder die Dokumente einem Anwalt vorlegen. Bereits aus diesem Grund hafte ich nicht für den Erfolg des Rechtstreites und die Vollständigkeit der in bezug genommenen Urteile und Beschlüsse.Auf jeden Fall sind Sie aber besser vorbereitet (!)

An dieser Stelle betone ich aus eigener Erfahrung nochmals :

Die wenigsten Anwälte an den Landes - und Oberlandesgerichten und insbesondere die Vertretungsbefugten vor den Finanzgerichten, haben längere Zeit höchstrichterliche Rechtsprechung auszuwerten. Dies nimmt Ihnen als Mandant oftmals die Erfolgschancen bei den unteren Gerichten.

Unterstützen Sie also Ihren Anwalt oder sonstigen Vertretungsbefugten indem Sie diesem - auf Ihren Fall bezogen - vorrecherchierte Entscheidungen übergeben.

E-Mail-Kontakt

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