Persönliche Tipps


Aufgrund meiner Erfahrungen mit Behörden und der unteren Gerichtsbarkeit empfehle ich Ihnen Folgendes :


verschaffen Sie sich selbst einen Überblick über wichtige Rechtsliteraturquellen
lesen Sie Literaturmeinungen nur quer, wenn keine Quellen (höchstrichterliche Rechtsprechung) angegeben sind
vertrauen Sie Ihrem Anwalt, doch stellen Sie zu vielen Dingen unbedingt Fragen
sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Sie sich nicht ordentlich vertreten fühlen
versuchen Sie sich vor den unteren Gerichten selbst zu vertreten
sichern Sie Beweismittel und führen Sie die wichtigsten Beweismittel bei den Verhandlungen an
lassen Sie unbedingt wichtige Details bei den sogenannten Verhandlungen protokollieren
lassen Sie sich nicht von Richtern verunsichern, die klar gegen geltendes Prozeßrecht verstoßen
Richterablehnungen bringen nichts, möglicherweise aber Zeitgewinn um z.B. fehlende Beweise zu erbringen
scheuen Sie sich nicht Richter strafrechtlich anzuzeigen, wenn diese nach Ihrer Meinung das Recht beugen
lesen Sie unbedingt Urteile und Beschlüsse höchstrichterlicher Rechtsprechung, Sie werden kaum glauben wie untere Gerichte gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung verstoßen
scheuen Sie sich nicht Urteile und Beschlüsse höchstrichterlicher Rechtsprechung Ihrem Anwalt vorzulegen und geben Sie darauf acht, dass wichtige Passagen schriftsätzlich eingearbeitet werden
nutzen Sie die Möglichkeit sich Urteile und Beschlüsse höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrecherchiert zusenden zu lassen, eigene Recherchen der über 20.000 Dokumente sowie die Formatbearbeitung erfordern tausende Stunden
oftmals verstecken sich wichtige Details in Urteilen und Beschlüssen der höchstrichterlicher Rechtsprechung, wo man sie nicht vermutet


Damit besser verständlich wird was ich meine vergleichen Sie bitte unter MBO/MBI - Zivilger. - und - Finanzger. (update) - 


Den Seiten - MBO/MBI - ist zu entnehmen, dass ich bereits umfangreiche - wenn auch keinesfalls positive Erfahrungen - mit dem sogenannten Rechtsstaat machen mußte.

Zur Durchsetzung meiner Rechtsansprüche mußte ich mit dem Streitgenossen Birko F. bisher über 110 Verfahren anhängig machen und mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand laufend seit 1993 bearbeiten. Hierbei konnte ich eine Menge Erfahrungen sammeln. Folgende Sachen waren bzw. sind zu bearbeiten :


51 Einsprüche vor dem Finanzamt Neubrandenburg
7 Verfahren vor Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern
4 Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

6 Verfahren vor dem Amtsgericht Neubrandenburg
33 Verfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg
17 Verfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock
4 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

2 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
1 Verfahren vor dem Sozialgericht


Weitere Verfahren kommen die nächste Zeit hinzu. Selbst einige der erstinstanzlich ausgeurteilten Verfahren muß ich allein in die Berufung führen. Der bisherige Streitgenosse Birko F. will sich nach eigenen Darstellungen mit der Hannover Finanz GmbH vergleichen.

Wegen deutlicher Ungereimtheiten in den Verhaltensweisen des Birko F. (keine Bearbeitung der Verfahren mehr seit Anfang 1999, Vergleichsbedingungen) sowie ein anderweitiges Beteiligungs-verhältnis muß ich mittlerweile davon ausgehen, dass der "Streitgenosse" von Beginn an Interessen Dritter verfolgte. Nunmehr hat er im Juli 2000 sogar als "Streitgenosse" seine Klage 1 K 494/98 vor dem Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern zurückgezogen.

Auch ich stehe einer Vergleichslösung mit der Hannover Finanz GmbH nicht ablehnend gegenüber. "Fürīn Appel und en Ei" ist eine Vergleichslösung jedoch nicht möglich. Zunächst schien seit Anfang September 1999 ein Vergleich in Aussicht zu stehen. Daraus wurde wegen der unakzeptablen Bedingungen seitens der Hannover Finanz GmbH nichts.

Rein äußerlich sieht es zwar so aus, als hätte ich überhaupt keine Chance, weil fast alle Klagen beim Landgericht abgewiesen worden sind. Der Schein aber trügt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Neubrandenburg, Herr Richter Willutzki, hatte eine ganz besondere Art Urteile zu fällen. Er selbst sagte, dass er nach einem Konzept verfährt. Sein Konzept hatte wohl zum Inhalt mich trotz hoher Erfolgsaussichten mit erheblichen Gerichtskosten zu belasten.

Diese Kosten sollten mich unter bestimmten Bedingungen wohl zum Aufgeben bewegen, ohne das Entscheidungen vor dem OLG Rostock fallen müssen. Zudem wird wegen teilweiser ausstehender Honorare versucht, die Anwälte zu einem besonderen Umgang mit ihren Mandanten J. Wentzel und Birko F. zu bewegen. Dies alles hat in bezug auf meine Person nichts genützt.

Das OLG hat nunmehr im Verfahren - Abberufung als Geschäftsführer der De Maekelboerger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH - einen weiteren Termin auf den 23.03.2001 verfügt und die Beklagte aufgefordert verschiedene Nachweise zu erbringen. In diesem Verfahren sind u.a. der Sonderstatus eines MBO-Gesellschafter-Geschäftsführers, die weitaus schwerer wiegenden Handlungen der übrigen Gesellschafter, insbesondere der Hannover Finanz GmbH, sowie das Hausverbot und die Zwangsbeurlaubung zu berücksichtigen.

Nicht dagegen terminiert hat das OLG die Verfahren über die Einziehung der Geschäftsanteile bei der De Maekelboerger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH.


Zu einer Lösung wird es nur kommen, wenn die Hannover Finanz GmbH und anderweitige Dritte sich einem akzeptablen Vergleichsvorschlag nicht mehr verschließen. Sollte es nicht zu einem akzeptablen Vergleich kommen werden alle Verfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock, einige Verfahren vor dem BGH und alle Verfahren vor dem BFH ausgeurteilt werden müssen.

Scheinbar hat das Oberlandesgericht Rostock die beim Landgericht Neubrandenburg praktizierten Verfahrensweisen nicht in dem Verfahren 6 U 498/96 übernommen.

Sollten Widererwarten Urteile gefällt werden, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechen, ist der Fall aber immer noch nicht erledigt. Ich werde wichtige Verfahren bis zum Bundesgerichtshof bringen. Sollte dort Widererwarten ebenso verfahren werden, werde ich erneut vor das Bundesverfassungsgericht gehen.



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