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51 Einsprüche vor dem Finanzamt Neubrandenburg |
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Auch ich stehe einer Vergleichslösung mit der Hannover Finanz GmbH nicht ablehnend gegenüber. "Fürīn Appel und en Ei" ist eine Vergleichslösung jedoch nicht möglich. Zunächst schien seit Anfang September 1999 ein Vergleich in Aussicht zu stehen. Daraus wurde wegen der unakzeptablen Bedingungen seitens der Hannover Finanz GmbH nichts.
Rein äußerlich sieht es zwar so aus, als hätte ich überhaupt keine Chance, weil fast alle Klagen beim Landgericht abgewiesen worden sind. Der Schein aber trügt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht
Neubrandenburg, Herr Richter Willutzki, hatte eine ganz besondere Art Urteile zu fällen. Er selbst sagte, dass er nach einem Konzept verfährt. Sein Konzept hatte wohl zum Inhalt mich trotz hoher Erfolgsaussichten mit erheblichen Gerichtskosten zu belasten.
Diese Kosten sollten mich unter bestimmten Bedingungen wohl zum Aufgeben bewegen, ohne das Entscheidungen vor dem OLG Rostock fallen müssen. Zudem wird wegen teilweiser ausstehender Honorare versucht, die Anwälte zu einem besonderen Umgang mit ihren Mandanten J. Wentzel und Birko F. zu bewegen. Dies alles hat in bezug auf meine Person nichts genützt.
Zu einer Lösung wird es nur kommen, wenn die Hannover Finanz GmbH und anderweitige Dritte sich einem akzeptablen Vergleichsvorschlag nicht mehr verschließen. Sollte es nicht zu einem akzeptablen Vergleich kommen werden alle Verfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock, einige Verfahren vor dem BGH und alle Verfahren vor dem BFH ausgeurteilt werden müssen.Das OLG hat nunmehr im Verfahren - Abberufung als Geschäftsführer der De Maekelboerger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH - einen weiteren Termin auf den 23.03.2001 verfügt und die Beklagte aufgefordert verschiedene Nachweise zu erbringen. In diesem Verfahren sind u.a. der Sonderstatus eines MBO-Gesellschafter-Geschäftsführers, die weitaus schwerer wiegenden Handlungen der übrigen Gesellschafter, insbesondere der Hannover Finanz GmbH, sowie das Hausverbot und die Zwangsbeurlaubung zu berücksichtigen.
Nicht dagegen terminiert hat das OLG die Verfahren über die Einziehung der Geschäftsanteile bei der De Maekelboerger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH.
Sollten Widererwarten Urteile gefällt werden, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechen, ist der Fall aber immer noch nicht erledigt. Ich werde wichtige Verfahren bis zum Bundesgerichtshof bringen. Sollte dort Widererwarten ebenso verfahren werden, werde ich erneut vor das Bundesverfassungsgericht gehen.