MBO-"Existenzgründung" des Joachim Wentzel (6)

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Später stellte sich heraus, dass keine Personenidentität zwischen den Gesellschaftern der Unternehmensgruppe - De Maekelboerger - bestand.

Die HF GmbH hatte die "Nachfolgeregelung" zum MBO/MBI-Konzept bereits so geregelt, dass der Marktführer WENDELN ab September (Februar 1992 - angeblicher Beginn des Geschäftsbetriebes der GmbH & Co. KG - ) beteiligt ist.

Dies jedenfalls ergibt sich aus der bereits erwähnten Erklärung des Geschäftsführers Ostendorf und steuerlichen Unterlagen des Finanzamtes Neubrandenburg.

Steuerlich zulässig kann im Rahmen von Organschaftsverhältnissen die Beteiligung sechs Monate rückbezogen werden. Rumpfgeschäftsjahre im organschaftlichen Sinn gibt es nicht, sodass vorliegend steuerlich auf den 01.01.1992 abgestellt wird. Sämtliche Fragen werden vor dem Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern insbesondere im Verfahren 1 K 494/98 zur Ermittlung von Amts wegen und Entscheidung gestellt.

Die HF GmbH und die Commerzbank AG haben dafür gesorgt, dass der Kaufpreis für die De Maekelboerger Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren GmbH und die Einlage bei der De Maekelboerger Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren GmbH & Co. KG Ende Februar 1992 fällig und die Existenzgründungsmittel - wie sich erst in 1994 herausstellte - vorsätzlich blockiert waren.

Zunächst wurde nur bekannt, dass die MBO-Gesellschafter mindestens je 15 % der Geschäftsanteile an den drei Gesellschaften halten müssen. Im Sommer 1992 wurde dann bekannt, dass die MBO-Gesellschafter auch - stellvertretende - Geschäftsführer sein müßten.

Zuvor wurden die Anträge zur Erlangung von Fördermitteln bei der DtA ohne Wissen der Antragsteller in den subventionserheblichen Grundlagen - Geschäftsführung - geändert, so dass von Urkundenfälschung gesprochen werden muss.

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Obwohl die übrigen Gesellschafter aufgrund des Treuegebots dafür Sorge zu tragen hatten, das ausreichenden Beteiligungshöhen erreicht wurden, "bot" die HF GmbH zunächst über einen sogenannten Treuhandvertrag dem österreichischem Gesellschafter Meining F. an, Teile "seiner" Anteile zeitweilig treuhänderisch auf die MBO-Gesellschafter zu übertragen. Dies erfuhren die MBO-Gesellschafter erst kurz vor ihrer Abberufung als Geschäftsführer.

Damit wollte die HF GmbH als faktische Geschäftsführerin erreichen, dass die übrigen Beteiligten in die Subventionsbetrugsfalle laufen. Hätte dieser Trick funktioniert, müsste von Subventionsbetrug gesprochen werden. Ein Versuch war es allemal.
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Aus bis heute nicht geklärten Gründen kam es nicht zur Durchreichung dieser Verträge an die MBO-Gesellschafter. Wahrscheinlich waren Herrn Meining F. die Konsequenzen bekannt.

Die Spannungen verschärften sich erheblich. Im Sommer 1992 wurde den MBO-Gesellschaftern bekannt, dass sie zu stellvertretenden Geschäftsführern bestellt werden sollten.

Zu diesem Zeitpunkt kannten sie aber immer noch nicht Förderbedingungen, weil Ihnen garnicht in den Sinn kam, dass die Hannover Finanz GmbH im Zusammenwirken mit der Commerzbank AG, vorsätzlich die Existenzgründungsmittel blockierte.

Nur aufgrund der persönlichen Situation des alleinigen Geschäftsführers Meining F. bestanden die MBO-Gesellschafter auf eine Geschäftsführerfunktion ohne Einschränkungen. Die Bestellung erfolgte am 22.11.1992, nachdem der bisher alleinige Geschäftsführer Meining F. abberufen werden mußte.

Den MBO-Gesellschaftern war also bis Mitte 1994 nicht bekannt, dass seit Mai 1992 die EKH-Mittel durch die Deutsche Ausgleichsbank bewilligt und die Darlehensverträge zur Unterschriftsleistung an die Hausbank übersandt waren. Die Hausbank unterrichtete die Darlehensnehmer hierüber n i c h t (!).Grund war u.a., dass die Förderrichtlinien dann bekannt geworden wären.

Die Auseinandersetzungen gipfelten darin, dass mir und B. F. vorgeworfen wurde, wir hätten aus persönlichem Bereicherungsinteresse Unterschlagungen zu Lasten des Vermögen der Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren Besitzgesellschaft mbH begangen. Gegenteiliges ist aber der Fall.

Die drei MBO-Gesellschafter mußten aus Notwehr - wegen ungeklärter Gründe der Nichtausreichung ihrer Existenzgründungsmittel - aber Zahlung des Kaufpreises gegenüber der Treuhandanstalt und der "Erfüllung der hälftigen Kommanditeinlage", jeweils ein Darlehen entnehmen, um einen ersten Teil des MBO-Konzepts zu erfüllen.

Hinzu kommt, dass sie hierbei von dem westdeutschen Betriebsberater H. O. B. "beraten" worden sind und die Hannover Finanz GmbH vom Darlehen noch vor Ausreichung an alle drei MBO-Gesellschafter durch die weitere Geschäftsführerin unterrichtet worden ist. Außerdem waren für jeden MBO-Gesellschafter über DM 1.500.0000 EKH und ERP - Mittel bewilligt, und Darlehensverträge an die Hausbank ausgereicht ohne das die MBO-Gesellschafter davon wußten.

Die zunächst im Wege des Schadensersatzes zurückgeforderten Beträge werden jetzt im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung als Darlehen anerkannt und durch die Neubrandenburger Back -und Konditoreiwaren Besitzgesellschaft mbH im Klagewege zurückgefordert. Hierauf haben die MBO-Gesellschafter Widerklage erhoben.

Nach viermonatiger Amtszeit wurden die beiden MBO-Gesellschaftergeschäftsführer aus vorgeschobenen Gründen vermeintlich im März/April 1993 abberufen, nachdem sie zuvor durch die verbleibende MBO-Gesellschaftergeschäftsführerin beurlaubt wurden und Hausverbot erhielten.

Frau W. legte dann in 1994 ihr Amt als Geschäftsführerin unter Kassierung einer Abfindung nieder und übernahm kurze Zeit später eine andere Bäckerei im Liefergebiet der De Maekelboerger als Gesellschafterin und Geschäftsführerin.

Zuvor hatte die verbleibende MBO-Gesellschaftergeschäftsführerin im April 1993 die ehemaligen Geschäftsführern B.F. und Joachim Wentzel gegenüber der StA Neubrandenburg wegen angeblichen Betruges anzeigt.

In 1994 erhoben B.F. und ich aufgrund umfangreicher Rechercheergebnisse zum MBO/MBI-Projekt Strafanzeige gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock. Die Sache wurde an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität Schwerin weitergeleitet.

Zwischenzeitlich ist trotz vielzahliger Beweismittel das Klageerzwingungsverfahren zur Weiterverfolgung der Strafanzeige überraschend schnell abgewiesen worden.

Die abberufenen MBO-Gesellschafter waren zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gezwungen zahlreiche Gerichtsverfahren anzustrengen zumal hinzukam, das die übrigen Gesellschafter - wiederum aus vorgeschoben Gründen - den Auschluß bei der GmbH & Co. KG und die Einziehungen der Geschäftsanteile bei den beiden GmbH´s vermeintlich beschlossen. Bemerkenswert ist, dass zu jeder Gesellschaft die Beschlüsse sowohl in 1994 und nochmals in 1995 gefällt wurden.

Die ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer ohne Einfluß auf die Geschäftsführung mussten sich arbeitslos zu melden. Drei Monate wurden ihnen das Arbeitslosengeld gesperrt, weil die Firma erklärte, das die Kündigung aufgrund persönlicher Verfehlungen erfolgt sei.

Das OLG Rostock hat abweisend über die Abberufungen als MBO-Geschäftsführer entschieden. Ich habe Revisionen einlegen lassen. Der BGH hat in mehreren anderweitigen Urteilen entschieden, dass bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Abberufungen, Einziehungen und Ausschlüssen sämtliche Umstände zu berücksichtigen sind. Das Sozialgericht hat meine Klage in 1994 bis zur Entscheidung der Zivilgerichte ausgesetzt.

Insbesondere der Vorsitzende Richter am Landgerichts Neubrandenburg Herr Willutzki hat teilweise unter Verletzung von Grundrechtsnormen fast sämtliche Klagen der Existenzgründer und MBO-Gesellschafter abgewiesen. Sämtliche abgewiesene Klagen befinden sich in der Berufungsinstanz. Bis jetzt sind es immerhin 17 Verfahren, mindestens 1 Verfahren kommt noch hinzu.

Aus heutiger Sicht und Erfahrung bin ich davon überzeugt, dass die Initiatoren die Shopstrecke des Unternehmens nicht weitergeführt hätten. Wenn die zahlreichen Gerichtsverfahren nicht wären, hätten viele Menschen ihre Arbeit verloren. Mit dem Kauf des Unternehmens wurde u.a. aber der Ausbau des Shopgeschäftes im Rahmen des MBO/MBI-Konzepts vereinbart.

Mecklenburg Vorpommern hat die zweithöchste Arbeitslosenrate in der Bundesrepublik. Dies kommt nicht von ungefähr. Dem NORDKURIER veröffentlicht monatlich eine Übersicht. Für September 1999 weist Mecklenburg Vorpommern wiederum die zweit höchste Arbeitslosenquote in Höhe von 17,2 % aus.

Die Hauptursachen liegen n i c h t darin, dass die Menschen zu bequem oder gar zu faul zum Arbeiten sind, sondern darin, dass oftmals Geschäftemacher aus Westdeutschland, gut flurierende Betriebe des Ostens "plattgewalzt" bzw. vorliegend zunächst als Verlustzuweisungsgesellschaften betrieben haben.

Zudem wollten sie mit maximalem Profit den Markt beherrschen ohne - bzw. fast keine - Steuern zahlen zu müssen . Es ist kaum zu glauben. Die "Grossen" entrichten fast überhaupt keine Steuern. Die "Kleinen" aber alle!

Über sogenannte Treuhänder stehen oftmals Banken oder Konkurenzunternehmen als Hauptgesellschafter verdeckt im Gesellschafterkreis von Firmen. Sie wollen sich das Steuerspargeschäft ebenso nicht entgehen lassen. Insbesondere dann nicht, wenn diese eine Firma äußerst billig erworben haben und erhebliche Buchverluste benötigen, um beim Weiterverkauf des Unternehmens nicht erhebliche Steuern zahlen zu müssen.

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Dies alles hat mich nunmehr bewogen eine private Homepage zu erarbeiten und laufend zu aktualisieren.

Mit Wissen und Duldung der Treuhandanstalt - Geschäftsstelle Neubrandenburg - war das Projekt von vornherein nur zum Schein durch die westdeutschen Hauptgesellschafter unter Zuhilfenahme der ostdeutschen Beteiligten initiiert worden.


Durch die später noch näher zu bezeichnenden Manipulationen bin ich an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden.

Damit überhaupt klar wird, mit welchen Mitteln die jeweiligen Beklagten und selbst der Richter Willutzki am Landgericht Neubrandenburg vorgeht, wird unter - Zivilgerichte - detailliert das Wichtigste zu jedem Verfahren dargestellt und im Vergleich Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung in Leitsätzen und Volltext angeboten.

Ähnliche Darstellungen wird es unter der Rubrik - Finanzgerichte - geben. Ich werde auch hier das Wichtigste zu jedem Verfahren darstellen und im Vergleich Urteile des BFH in Leitsätzen und Volltext anbieten.

Besuchern der Homepage, die mit ähnlichen Problemen belastet sind, wird hiermit die Möglichkeit geboten, sich die Erfahrungen anzueignen, die ich im Laufe der bisher achtjährigen Prozeßgeschichte gesammelt habe.

Die höchstrichterlichen Urteile sind vorallem deshalb so wichtig, weil Anwälte vor den Amts,- Landes,- und Oberlandesgerichten bei komplexen Sachverhalten ihre Schriftsätze nur teilweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung abstellen.

Möglicherweise gelingt es dem einen oder anderen Besucher hieraus Nutzen für die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche zu ziehen. Es entscheiden mit Sicherheit nicht alle Richter wie der VRaLG Neubrandenburg Willutzki.

Bis zum heutigen Zeitpunkt muß ich mit einem hohen persönlichen Schuldenberg zu Unrecht leben und weitere Verbindlichkeiten für die Durchsetzung der Rechtsansprüche eingehen. Ich lebe praktisch mit meiner Frau am Existenzminimum. Wer meint, dass alle Justizorgane für Recht erkennen, was nach den Buchstaben des Gesetzes Recht ist, der irrt.

Nur wer über genügend Geldmittel verfügt kann Recht bekommen, weil er in der Lage ist sämtliche Instanzen durchzustehen. Ich habe mir vorgenommen mit den wichtigsten Zivilgerichtsverfahren bis zum BGH und mit sämtlichen finanzgerichtlichen Verfahren zum Bundesfinanzhof zu gehen, sofern es notwendig werden sollte.


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